16. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 16. Mai 1917 

Weidenzüchter sollen in die Pflicht genommen werden.  

    –  Deutsche Weidenzüchter tut eure
Pflicht! Zu den Rohstoffen, die zur An-
fertigung von Kriegsmaterial dringend nö-
tig gebraucht werden, gehören auch die Korb-
weidenruten, und zwar sowohl die ein- und
zweijährigen Ruten wie auch die schwächeren
Stöcke; sie alle dienen zur Herstellung von
Geschoßkörben und anderen für den Heeres-
bedarf unentbehrlichen Geflechtwaren. Auch
das beim Schälen der Stöcke und Ruten
abfallende Weidenbast ist ein solcher Roh-
stoff. Der diesjärige Weidenrutenaufwuchs
muß unter allen Umständen restlos ausge-
nutzt werden. Keine Weidenrute, kein Wie-
denstock darf dieses Jahr ungeschnitten und
unbenutzt bleiben, und es muß eine Ehren-
pflicht für jeden Weidenzücchter sein, alles
daran zu setzen, dieses Ziel zu erreichen.
Noch ist es Zeit – aber Eile tut not.

31. Dezember 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 31. Dezember 1916 

Beim Rheinhochwasser konnte Einiges vor dem Abtreiben bewahrt werden.    

    –  Mondorf. Das am ersten Weih-
nachtsfeiertag-Abend erfolgte unerwartet
rasche Steigen des Rheines hat hier viele
Einwohner zu emsiger Tätigkeit am hoch-
heiligen Christfest veranlaßt. Um diessei-
tigen Rheinufer lagerten eine ganze Menge
Waren, Korbweiden, Kohlen usw. So gut
es ging, wurde alles weggeschafft und so
von dem Abtreiben bewahrt. Ein großer
Haufen dort lagernder Holzstollen, der nicht
mehr weggeschafft werden konnte, war an-
dern Tags schon merklich zusammenge-
schrumpft und noch immer werden von Zeit
zu Zeit einzelne Stollen abgetrieben.

5. Juli 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. Juli 1916

Ein Korbmacher wird wegen Verleitung seines Sohnes verurteilt.

     Sieglar, 1. Juli. Ein 54jähriger
Korbmacher von hier, der vier Söhne im
Felde stehen hat, schrieb dem jüngsten von
ihnen einen Brief, worin er ihm allerlei
Ratschläge erteilte, die mit der Ehre eines
deutschen Soldaten unvereinbar sind. Zwar
erreichte der Brief den Adressaten nicht,
der ängstliche Vater aber wurde vom
Außerordentlichen Kriegsgericht in Köln,
wegen versuchter Verleitung eines Soldaten
zu Vergehen gegen die militärische Zucht
und Ordnung zu vier Monaten Gefängnis
verurteilt.