8. August 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. August 1917

Für Kinos soll ein Erlaubniszwang eingeführt werden.

Die Kinobesitzer gegen den Konzessi-
onszwang. Der Bundesrat hat, wie gemel-
det, beschlossen, für die Kinos den Erlaub-
niszwang einzuführen. Der „Verband zur
Wahrung gemeinsamer Interessen der Kine-
matographie“ in Berlin hat sich in einer
Eingabe an den Minister des Innern gegen
die Konzessionierung der Kinos gewandt.
Der Einspruch richtet sich insbesondere ge-
gen die Notwendigkeit einer Konzessionie-
rung. In der Eingabe wird der Minister
ersucht, vor allem davon abzusehen, daß die
Konzessionierung der Kinos außerhalb der
Gewerbeordnungsnovelle von 1914 erledigt
werde, und daß dieser Zwang unter Aus-
schaltung des Reichstags erfolgt.