27. August 1915

19150827_Konzessionspflicht_59

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. August 1915

Eine Genehmigungspflicht für den Flaschenbierhandel wird gefordert.   

     –   Die Konzessionspflicht für den Flaschen-
bierhandel fordert der 8000 Mitglieder zählende
Rheinisch-Westfälische Wirteverband in Ein-
gaben an den Rheinischen Städtebund, den
Preußischen und den Deutschen Städtetag. Der
Flaschenbierhandel in der jetzigen Form bedeute
eine ungeheure Schädigung des Wirtestandes,
das habe sich so recht während der Kriegszeit
gezeigt. Alle möglichen Beschränkungen seien
dem Wirtestande auferlegt, der Flaschenbier-
verkauf dagegen sei vollständig frei. Durch
das Branntweinabgabeverbot sei der Flaschen-
bierverkauf ungemein gefördert worden, so daß
heute über die Hälfte des in Deutschland ge-
brauten Bieres auf Flaschenbier entfällt. Der
Flaschenbierhandel fördere den Winkelschank
und die Völlerei, die Ausbreitung des Winkelschan-
kes wiederum verursache die Entwertung der
Gast- und Schankwirtschaften und deren Grund-
stücke. Die Eingabe schließt mit dem Hinweise
darauf, daß der Verband den Flaschenbierver-
kauf nicht aus der Welt schaffen, sondern nur
umgestalten wolle, und spricht die Hoffnung
aus, daß die verschiedenen Städtetage für die
Konzessionspflicht des Flaschenbierhandels ein-
treten.