Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Dezember 1918
Der Verbandsvorstand der Konsumgenossenschaften in Rheinland und Westfalen nimmt Stellung zu seiner Rolle bei dem Skandal um die Ohligser Konsumgenossenschaft Solidarität.
Ein Protest zum Fall Großberndt.
Zu einem Satz in dem Bericht über die Generalversammlung
der Konsumgenossenschaft „Solidarität“, Ohligs, in Nr. 283 der
„Bergischen Arbeiterstimme“ vom 3. Dezember 1918 gestattet sich der
unterzeichnete Verbandsvorstand hiermit Protest einzulegen.
Der Protest richtet sich gegen folgenden Satz des Referenten:
„Dem Verbandsvorstand könne der Vorwurf nicht erspart werden,
daß er nicht rechtzeitig eingegriffen habe, da er als Fachmann viel
früher von der Schlamperei Kenntnis haben mußte.“
Diesen Vorwurf weist der Verbandsvorstand mit aller Ent-
schlossenheit zurück und sei demgegenüber folgendes festgestellt: Der
Verbandsvorstand kann auf die inneren Angelegenheiten und die
Geschäftsführung eines Konsumvereins nur durch seine Revisions-
tätigkeit einwirken. Die zu einem praktischen Eingriff berufenen
Organe sind in erster Linie der Aufsichtsrat und darüber hinaus die
Generalversammlung. Der Verbandsvorstand hat hierzu weder ein
Recht, noch irgendeine Möglichkeit.