Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Januar 1917
Neue Bestimmungen der Reichsbekleidungsstelleregeln den Verkauf von Kleidung und Schuhen
Die neuen 10 Gebote der Reichs
bekleidungsstelle
Der Verein zur Wahrung kaufmännischer Interessen und
Rechte (E. V.), Solingen, schreibt uns:
Nicht weniger als 10 neue Verordnungen, Bekannt-
machungen und Ausführungsanweisungen über die Rege-
lung des Verkehrs mit Bekleidungsstücken
für die bürgerliche Bevölkerung sind in den letzten
Tagen des alten Jahres erschienen und inzwischen auch in
Kraft getreten. Diese amtlichen Verlautbarungen des Bundes-
rats und der Reichsbekleidungsstelle haben Gesetzeskraft, sind
also von allen beteiligten Kreisen zu beachten. Sie füllen
mehrere Bogen des „Reichsanzeigers“ und der „Mitteilungen
der Reichsbekleidungsstelle“, es kann daher den Tageszeitungen
nicht zugemutet werden, daß sie den schier endlosen Bandwurm
von Bestimmungen im Wortlaute abdrucken; da aber anderseits
Unkenntnis des Gesetzes nicht vor Strafe schützt, soll
hier versucht werden, das Wichtigste der neuen Bekannt-
machungen, soweit es für den weiten Kreis der Beteiligten
und für die Allgemeinheit Interesse hat, kurz zusammengefaßt
wiederzugeben. Wir entsprechen damit zugleich einer An-
regung der örtlichen Verwaltungsbehörde.