14. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Mai 1918

In Ohligs wurde ein Deserteur verhaftet.

   Ohligs. Ein Deserteur, der sich seit etwa 3 Monaten in
einem Hause in Verlach aufgehalten hatte, konnte am vergangenen
Samstag festgenommen werden. Die Beamten fanden den Deser-
teur in einer Kiste versteckt in der Wohnung vor. Die Ueberführung
nach dem Bezirkskommando in Solingen hat inzwischen stattgefunden.

20. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Januar 1917

Ein ausgebrochener Deserteur in Gräfrath festgenommen

   Gräfrath. Festgenommen. In der vergangenen
Nacht wurde hier ein Soldat festgenommen, der wegen Deser-
tation in Untersuchungshaft gesessen hatte und aus dem Ge-
fängnis ausgebrochen war. Der Mann wurde dem Bezirks-
kommando in Solingen zugeführt.

1. September 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. September 1915

Aufforderung des Bezirkskommandos Solingen, Kriegsandenken zu legalisieren

    Bekanntmachung.
   Kriegsteilnehmer und deren Angehörige befinden sich
vielfach im Besitze von Beutestücken und Munitionssteilen,
die als zulässige Andenken vom Kriegsschauplatze mit Er-
laubnis der Vorgesetzten mitgenommen oder übersandt
worden sind, für die aber der vorgeschriebene schriftliche
Erlaubnisschein nachträglich nur sehr schwer oder überhaupt
nicht mehr vom zuständigen Truppenteil zu beschaffen,
vielleicht auch abhanden gekommen ist.

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4. Juni 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juni 1915

Noch mehr Landsturmpflichtige sollen einberufen werden.

     Stellung des ungedienten
                    Landsturms.
   Das Bezirkskommando macht bekannt: Sämtliche bisher
noch nicht eingestellten unausgebildeten Landsturmpflichtigen
1. Aufgebots einschließlich des Jahrgangs 1876 der Stadt So-
lingen haben sich Montag den 7. Juni, vormittags 8 Uhr, im
Hofe des Bezirkskommandos zu stellen.
   Die vom Waffendienst zurückgestellten Mannschaften
haben ihre Zurückstellungsbescheinigungen mitzubringen. Eben-
falls sind alle Militärpapiere mitzubringen. Die vom
Truppenteil als krank entlassenen Mannschaften, sowie die
Mannschaften, die zur Wiederaufnahme der Arbeit bei ihren
Fabriken entlassen sind, brauchen nicht zu erscheinen, dagegen
müssen die als „D. U.“ oder zeitig krank bezeichneten Mann-
schaften erscheinen.
   Wer dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird nach den
Kriegsgesetzen bestraft.
   Solingen, 3. Juni 1915.
                                     Königliches Bezirks-Kommando.
Von den „dauernd Untauglichen“ müssen auch die erschei-
nen, die den Entscheid „D. U.“ in der Landsturmmusterung er-
halten haben.

25. März 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. März 1915

Der Krieg braucht neues Kanonenfutter: Nachmusterung der bisher Ausgemusterten und Invaliden

An die Ausgemusterten und Invaliden
richtet sich diese Bekanntmachung des Bezirkskommandos:
   Die Rentenansprüche aller auf Grund erlittener Dienst-
beschädigung erkannten Invaliden- und Rentenempfän-
ger sollen einer Nachprüfung unterzogen werden. Ebenso
soll das Militärverhältnis derjenigen gedienten und nicht
gedienten Personen nachgeprüft werden, die seinerzeit auf
Grund körperlicher Fehler ausgemustert sind. Hierfür
kommt auch der bei der letzten Musterung ausgemusterte
Jahrgang 1915 in Frage, mithin sämtliche Personen vom
20. bis zum 45. Lebensjahre. Wer also im Jahre 1915
das 20. Lebensjahr vollendet oder bis zum 15. August 1914
das 45. Lebensjahr noch nicht überschritten hatte, muß sich
zu dieser Nachuntersuchung stellen. Die Militärpapiere
sind zu der Untersuchung mitzubringen.

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23. November 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. November 1914

Das Bezirkskommando legt die Schwierigkeiten dar, die sich im Zusammenhang mit den Anträgen auf Zurückstellung von der Einberufung zum Landsturm ergeben.

Die Zurückstelllung von Mannschaften
Das Bezirkskommando macht bekannt:

   Die Behandlung der Anträge auf Zurückstellung von
Mannschaften des Beurlaubtenstandes und des Landsturms
verursacht dem Bezirkskommando große Schwierigkeiten, weil
bei den meisten Reklamationen Dienstgrad, Waffengattung und
Jahrgang der Reklamierten nicht oder unvollständig ange-
geben ist. Handelt es sich um ausgebildete Landsturmpflichtige,
ist außerdem die Angabe des Geburtsdatums erforderlich.
   Das Bezirkskommando bittet diese Angaben in den An-
trägen stets deutlich zum Ausdruck zu bringen.
   Es ist auch vorgekommen, daß die Anträge trotz wieder-
holten Bekanntmachungen unmittelbar ans Bezirkskommando,
statt durch die zuständige Ortspolizeibehörde eingereicht
wurden.
   Die Prüfung der Reklamationen hat ergeben, daß eine
ganze Anzahl Anträge eingegangen sind, die unbegründet
waren. Das Bezirkskommando bittet dringend, die Zahl der
Reklamationen möglichst einzuschränken. In dieser schweren
Zeit muß unbedingt mit gegenseitigem Aushelfen gerechnet
werden.
   Die Herren Fabrikanten werden gebeten, durch Einstellung
von brotlosen Arbeitern die Arbeitslosigkeit vermindern zu
helfen.
   Zur Behebung von Zweifeln wird darauf aufmerksam
gemacht, daß genehmigte Zurückstellungen vom Datum des
Bescheids durch das  Bezirkskommando ab rechnen.
   Zurückstellungsanträge von unausgebildeten Landsturm-
pflichtigen sind an den Zivilvorsitzenden der Ersatzkommission 
zu richten.

15. September 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 15. September 1914 

                   Bekanntmachung
   Sämtliche Kriegsfreiwillige können sich vormittags 9 Uhr
beim Bezirkskommando zwecks Aufnahme in die Freiwilligen-
liste melden.
   Ausgenommen hiervon sind diejenigen Rekruten, welche
beim diesjährigen Aushebungs- und Kriegsaushebungs-
geschäft als tauglich befunden und ausgehoben worden
sind, ferner diejenigen Leute, welche dem Beurlaubtenstand
und dem Landsturm angehören.
                  Königliches Bezirkskommando Solingen.

2. September 1914

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. September 1914

Nach dem Ansturm von Freiwilligen in den ersten Kriegstagen (angeblich 2.000 in Solingen) versucht die Militärverwaltung neue organisatorische Lenkungsmaßnahmen.

        Bekanntmachung
   Sämtliche Kriegsfreiwillige können sich ab
3. September vormittags 9–12 Uhr beim Bezirks-
kommando Solingen zwecks Aufnahme in die er-
forderlichen Listen melden. Ausgenommen hiervon
sind die beim diesjährigen Aushebungs- u. Kriegs-
Aushebungsgeschäft für tauglich befundenen und
ausgehobenen Rekruten, sowie die dem Beur-
laubten-Stande und Landsturm angehörigen
Personen.
                      Königl[iches] Bezirkskommando Solingen.