9. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Juni 1917

Verordnung über die Genehmigung einer Baumaßnahme durch die Kriegsamtsstellen

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps
Abt[eilung] V. W.  N[umme]r 3421.
Verordnung
über
Anmeldung und Ausführung von Bauarbeiten.
Auf Grund des § 9 b des Ges[etzes] über den Belagerungs-
zustand vom 4. Juni 1851 wird angeordnet:
1. Bauarbeiten jeglicher Art dürfen vom 15. Juni
1917 ab nur mehr mit Genehmigung, die durch die zu-
ständige Kriegsamtsstelle zu erwirken ist, begonnen oder
fortgeführt werden. Zur Einholung dieser Genehmigung
ist eine Anmeldung auf einem bestimmten Formblatt nötig.
Dieses ist für die Städte Coblenz, Cöln, Aachen, Trier und
Bonn von den betr[effenden] Baupolizeiämtern, für den übrigen Bereich
des 8. A[rmee] K[orps] von der zuständigen Kriegsamtsstelle zu beziehen
und in zweifacher Ausfertigung für jedes einzelne Bauwerk den
Ausgabestellen wieder einzureichen.
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6. Juni 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Juni 1917

Militärische Nutzung privater Fuhrwerke für den Holztransport

Vermischtes
Schleiden, 4. Juni. Die Kriegsamtsstelle Coblenz
gibt bekannt: “Das Holz unserer Wälder ist für die
Führung des Krieges unentbehrlich. Es dient nicht
nur unmittelbar, sondern vor allem mittelbar für den
Betrieb der Gruben, zu Holzfaserstoff, für Sprend-
mittel usw. den Heereszwecken. Leider ist wegen
Mangel an gewerbsmäßigem Fuhrwerk die Abfuhr
äußerst schwierig und das stellv[ertretende] Generalkommando
8. A. K. hat sich daher veranlaßt gesehen, durch die
Verordnungen vom 21.3.17. V. W. 1356 u[nd] v[om]
11.5.17. V. W. 3569 die Heranziehung privater
Fuhrwerke, nebst Fuhr- und Begleitmannschaften, –
auch Einspänner und Ochsengespanne -, wenn nötig
im Wege des Zwanges zu ermöglichen. Die letztge-
nannte Verordnung gibt der Kriegsamtsstelle die
Möglichkeit, direkt oder durch Beauftragte die nötigen
Fuhrwerke anzufordern und das Entgeld in Zweifel-
fällen festzusetzen. Berufung gegen die Verordnung
der Kriegsamtstelle ist nicht vorgesehen. Im Weige-
rungsfall werden Besitzer, Führer oder Begleitmann-
schaft mit Gefängnis bis zu 1 Jahr, bei Vorliegen
mildernder Umstande mit Haft oder Geldstrafe bis zu
1500 Mark bestraft. Von dem gesunden vater-
ländischen Sinn der Bevölkerung kann erwartet werden,
daß sie der Durchführung dieser Maßregel keine
Schwierigkeiten entgegensetzt und es nicht auf Be-
strafung ankommen läßt. Selbstverständlich wird stets
die nötige Rücksicht genommen namentlich darauf,
daß der landwirtschaftliche Betrieb unter den Anord-
nungen nicht leidet.

2. März 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. März 1917 

Das bandenweise Umherziehen bestimmter Personen wird untersagt und bestraft.

Bekanntmachung.
     Auf Grund des Gesetzes über den Belage-
rungszustand vom 4. Juli 1851 untersage
ich hiermit das bandenweise Umherziehen von
Personen (Zigeuner, Bärenführer usw.) im Be-
fehlsreich des 8. Armeekorps.
  Wer der vorstehenden Bestimmung zuwi-
derhandelt, wird auf Grund des § 9b des Ge-
setzes über den Belagerungszustand vom 4. 6.
1851 mit Gefängnis bis zu einem Jahre be-
straft. Sind mildere Umstände vorhanden,
so kann auf Haft oder Geldstrafe bis zu 1500
erkannt werden.
   Coblenz, den 6. Februar 1917.
         Der Kommandierende General
                     von Ploetz,
                  General der Infanterie.
     Vorstehende Verordnung wird auf den Fe-
stungsbereich ausgedehnt. Die Verordnung
vom 21.11.14. tritt hiermit außer Kraft.
    Cöln, den 17. Februar 1917.
                   von Zastrow.
    Generalleutnant und Gouverneur.

12. Oktober 1915

BAST_12_10_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Oktober 1915

Spende der Stadt Solingen für deutsche Kriegsgefangene in Russland

Solingen. Für die deutschen Kriegsge-
fangenen in Rußland. Die Stadt Solingen hat für
die deutschen Kriegsgefangenen in Rußland 2000 Mark dem
Territorialdelegierten der freiwilligen Krankenpflege für die
Rheinprovinz in Koblenz überwiesen.

2. September 1915

Stadtarchiv Troisdorf, „Postwesen“ 1915-1930, B 40, Bl. 126

Aus Koblenz wird dem Amt in Sieglar mittels Telegramm gemeldet, dass der Gefangene Heinrich Metz geflohen ist. Dieser sei sofort festzunehmen.

[…] Polizeibehörde
Oberlar bei Troisdorf

Aufgenommen den 3.9.1915
um 8 Uhr 5 Min.[uten] vorm.[ittags] nachm.[ittags]
von Troisdorf

durch […]

Telegraphie des Deutschen Reichs.
Amt Sieglar Leitung Nr. 1800 […] 

Telegramm aus Coblenz 29 W. den 2/9 um 7 Uhr 27 Min[uten] vorm.[ittags] nachm.[ittags]

Reservist Heinrich Metz Landgrafen-
straße 29 wohnhaft hier aus Haft
entwichen Sollte Metz dort eintreffen
sofort festnehmen Drahtnachricht
hier her
1 Verwundete Comp
Ersatzbatl. Res. Inftr. 25
Coblenz 

[linke Seite]
Eing.[egangen]
3/9 15.
31.8

4. August 1915

BAST_04_08_1915_E

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. August 1915

Festnahme eines entflohenen russischen Krieggefangenen

   Langenfeld. Ein Gefangener festgenommen.
Die Polizei nahm einen entflohenen russischen Gefangenen fest,
der aus einem Lager in Koblenz entwischen war hier seit
dem 24. Juli hungernd umherirrte.

20. Juni 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Juni 1915

Ein Troisdorfer vor dem Kriegsgericht in Koblenz.

     –  Vor dem Kriegsgericht der Festung Koblenz-
Ehrenbreitstein hatte sich der Privatmann Her-
mann Gr. gebürtig aus Troisdorf wegen
Landesverrats zu verantworten. Er soll in der
Nähe des Brüderhauses mit einem französischen
Gefangenen allerhand Zeichen durch Handbe-
wegungen gewechselt haben. Da man nachwies,
daß er an Fallsucht leidet und Handbewegungen
ohne jede Absicht gemacht haben könne, sprach
man ihn frei.

21. Mai 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Leihgabe: Erwin Josten

Die Feldpostkarte an Heinrich Krechel in Sieglar
verfasste sein Schwager Heinrich Klein.

Coblenz den 21.5[.]1915.
Liebe Schwester und
(Ich habe das Paket) Schwager Hn.
                                 (erhalten)
Die beste[n] Grüß[e] von
(Meinen besten Dank.)
hier sendet dein
Bruder und Schwager
Heinrich. Ich bin
noch gesun[d] und
munter was ich
auch von euch hoffe
Mit herzlichem Gruß
Heinrich.

16. März 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Leihgabe: Heinz Breuer

Die Feldpostkarte an seine Eltern in Sieglar bei Troisdorf verfasste Georg Brodesser.

    Coblenz 16. III. 15
Liebe Eltern,
Ich muß Euch mit-
teilen, daß ich am
Mittwoch oder Donnerstag
nach Hause komme.
Hermanns Joseph ist auch
hier. Der wollte auch in
Urlaub fahren. Es sind
aber wieder viele von
Sieglar hier. Sonst noch
alles gesund. Es grüßt Euch Georg.

17. Januar 1915

Scan 1A-2110 15-01-1915 2Scan 1A-2110 15-01-1915 3

Stadtarchiv Korschenbroich, Historischer Bestand, 1A/2110

Antwortschreiben auf die Anfrage vom 15. Januar 1915.

II. Rekruten-Depot
Ers.-Batl. Landw.-Inf.-Regt. 68          Coblenz, den 17. Januar 1915

U[mschlag] zurückgesandt mit dem Bemerken, daß fragl(icher) Brief von dem der Umschlag
wieder beigefügt ist, irrtümlich vom diesseitigen Bataillon der 4. Komp.
zugeteilt wurde. Da Pichler nicht der 4. Komp. zugeteilt war, hat diese
den Brief zurückgehen lassen ohne darauf zu achten, daß die Adresse an
das II. Rekruten-Depot gerichtet war. Bei dem großen Arbeitspensum das den
einzelnen Kompagnien auferlegt ist und bei der kollosalen Post, die
infolge des freien Briefverkehrs von den Leuten in einer nicht zu verzeihenden Art und Weise
ausgenützt und übertrieben wird
wird, ist es leicht möglich, daß bei der Verteilung kleine Fehler vor-
kommen.
Schell
Feldw. Leut. + Comp. Führer
 
1) Pichler ist entlassen + hier eingetroffen
2) zdA
K., 19./1. 15

23. Dezember 1914

19141223_SchulchronikViktoriastr_A973_Bl102

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Viktoriastraße“ 1874-1950, A 973, S. 102

Die Schulchronik der Troisdorfer Schule in der Viktoriastraße berichtet über die Sammlung und Verteilung der Nikolausgaben.

1914. 23. Dez. bis 7. Jan.: Weihnachtsferien.
              Die Nikolausgaben der Schulkinder wurden gesammelt und
             in 4 Kisten verpackt dem 8. Armee Korps in Koblenz zugeschickt.

16. Dezember 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. Dezember 1914

Tätigkeit des Vaterländischen Frauenverein Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 14. Dez. Der Vaterländische Frauen-
verein des Kreises Schleiden hat seit Beginn des
Krieges schon eine sehr erhebliche Tätigkeit entfaltet.
Abgesehen von der Sendung Wohlsachen und
Liebesgaben, über die wir kürzlich berichteten, sind
neuerdings in einem plombierten Wagen an die Liebes-
gabensammelstelle in Coblenz 1346 Pakete abgegangen,
welche teilweise von einzelnen Mitgliedern angefertigt
waren, zum größten Teile aber Liebesgaben enthielten,
die von Vorstandsdamen zu einzelnen Paketen zu-
sammengepackt worden waren. Diese Pakete sollen
denjenigen Kriegern eine Weihnachtsgabe sein, welche
von Verwandten x. eine solche nicht erhalten. Schon
früher hatte der Frauenverein in einer Vorstands-
sitzung beschlossen, aus seinen Mitteln dem Kreise
eine erhebliche Summe zur Verfügung zu stellen, und
zwar zur Unterstützung derjenigen Familien, deren
Ernährer zur Fahne einberufen sind und die mit der
staatlichen Unterstützung nicht auskommen können.
Bekanntlich trägt der Kreis die Hälfte derjenigen
Summen, die die Gemeinden für solche Familien auf-
wenden. Daher haben Eingaben an den Frauen-
verein von Familien, deren Ernährer einberufen sind,
mit dem Antrage, Unterstützungen während der Kriegs-
zeit von dem Frauenverein zu erhalten, keinen Zweck.
Der Vaterländische Frauenverein ist aber jetzt noch
weitergegangen, indem er in seiner letzten Vorstands-
sitzung beschlossen hat, sämtliche Frauen, deren Männer
zur Fahne einberufen sind, und die während der
Kriegszeit entbunden werden, eine Bleihülfe von 20 Mk.
zu gewähren, von welcher Summe zuerst 10 Mk. als
Bleihülfe zu den Kosten der Hebamme bestimmt sind.
Voraussetzung ist, daß die Frauen die staatliche Fa-
milienunterstützung beziehen. Schließlich beabsichtigt
der Vaterländische Frauenverein, den Soldaten, welche
zur Landsturmkompagnie gehören, die im hiesigen Kreise
die Bahnwache ausübt eine kleine Weihnachtsfeier
zu veranstalten.

 

 

6. Dezember 1914

19141206_Ludwirg-Krieg581_Umschlag  19141206_Ludwig-Krieg579

19141206_Ludwig-Krieg580  19141206_Ludwig-Krieg580

Stadtarchiv Troisdorf, Leihgabe: Ingrid Ehlen

Peter Ludwig schreibt eine Feldpostkarte am Nikolaustag 1914 an seine Familie. Er
sendet Grüße aus Koblenz und fordert seine Frau Anna auf zu ihm zu kommen. Die
Karte scheint von ihm selbst gestaltet worden zu sein. Im November war er noch
in Lüttich stationiert, warum er im Dezember wieder in Koblenz ist, kann man
aus dem Briefwechsel nicht entnehmen.

Coblenz d. 6. 12. 14.
Liebe Frau!!!
Die letzten Grüße und
Küße von hier sendet
dir dein Peter [.] Rücke
aus [,] komme sofort
denn Wir dürfen die
Kaßerne nicht mehr ver=
laßen habe keine Ant [-]
wort bis jetzt von dir’
bekommen. Wie geht es
unser liebe Kleine? hoffentlich
gut. Viele Grüs[s]e an Vater
Mutter u. Peter Euer Schwieger
Sohn u. Schwager Peter.

28. August 1914

1914_8_28_KarteKoblenz    1914_8_28_KarteKoblenz11914_8_28_KarteKoblenz2

Stadtarchiv Troisdorf, Leihgabe: Ingrid Ehlen

Die vorliegende Feldpostkarte wurde am 28. August 1914 in Koblenz von Peter Ludwig geschrieben und an seine Frau Anna in Troisdorf gesandt.

               Coblenz d. 28.8.[14]
      Liebe Anna !!
Teile Dir mit das ich Samstag
abend auf alle fälle in
Troisdorf eintreffen werde.
Habe Urlaub vom Hauptmann,
bekomm bis morgen noch bescheid
ob der Kommanndör sie gene(h)mig(t).
Alles andere Mündlich. Mit
Herzlichem Grus(s) an alle
Dein Peter

5. August 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. August 1914

Abgabe aller im Rheinland befindlichen Brieftauben an die örtlichen Polizeibehörden

Verordnung
für den Umfang der Rheinprovinz.
Die Besitzer von Brieftauben, die dem Verbande
deutscher Brieftauben-Liebhaber-Vereine nicht ange-
hören, haben der Ortspolizeibehörde über die Zahl
und den Aufenthaltsort der Tiere unter Angabe der
Linie, für die sie eingeübt sind, sofort Mitteilung zu
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