20. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. Februar 1918

Ein Augsburger Käselieferant, der auch Solingen belieferte, wurde wegen Kettenhandels zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

   Solingen. Verurteilter Käselieferant. Das
Landgericht Augsburg verurteilte den Käsereibesitzer Hochen-
bleikner, der aus seinem bei Augsburg gelegenen Betriebe Käse
und Butter in großen Mengen nach Solingen
und Umgegend in die Hände von Kettenhändlern gebracht
hatte, zu 8 Tagen Gefängnis, 390 Mark Geldstrafe, seine Frau
wegen Beihilfe zu 1000 Mark Geldstrafe. Ferner wurde Hochen-
bleikner wegen Bestechungsversuchs eines Beamten der Käse-
verteilungsstelle zu 4 Wochen Gefängnis verurteilt.

30. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. August 1917

Hohe Geldstrafe für schwungvollen Kettenhandel mit Leberwurst-Ersatzmittel

   Solingen. Eine Art Kettenhandel bei erheblicher
Preisüberteuerung bildete sich aus einem Geschäft, das der Metzger
Hermann Petzel aus Barmen und der Geschäftsführter der Ver-
teilungsstelle der ZEG. für das Bergische Land, Wilhelm Sparrmann
aus Barmen, mit einem Produkt betrieben, das nach dem Gutachten
des Sachverständigen u.a. aus inneren Teilen von Tieren bestand,
die nach dem Reichsfleischgesetz auch als Fleisch anzusehen sind und
nicht zu Konservezwecken verwandt werden dürfen. Diese leberwurst-
ähnliche Masse war teils aus Pansen, Därmen und Sehnen herge-
stellt. Der Fabrikant Petzel verkaufte die 2¼ Pfund-Dose zu 7 Mark
an Sparrmann und klebte ein Schildchen mit der Bezeichnung „Leber-
wurst“ auf die Dosen. Sparrmann fügte noch einen Zettel hinzu mit
der Aufschrift „Auslandsware“ und bezeichnete den Preis mit
8,40 Mark. An einen Kaufmann zu Solingen setzte er sie zu
7,90 Mark ab. Dieser wieder gab sie an einen andern Händler weiter
zu einem Preise von 8,25 Mark, der sie dann nach Köln weiterver-
kaufte. Der Fabrikant und der Geschäftsführer wurden vom Schöffen-
gericht mit je 5000 Mark bestraft, die beiden andern dagegen freige-
sprochen.

14. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. August 1917

Die Preisprüfungsstelle Solingen diskutuierte über Wucher, Bier, Milch und Kartoffeln.

            Von der Preisprüfungsstelle.
   Die Preisprüfungsstelle hielt gestern nachmittag im Solinger
Sparkassengebäude eine Sitzung ab. Es lagen wieder mehrere Be-
schwerden vor, in denen gegen hiesige Geschäftsleute der Verdacht
ausgesprochen wurde, daß sie Preiswucher getrieben hätten. Bei der
Aussprache wurde festgestellt, daß das Kriegswucheramt festgesetzt hat,
daß im Lebensmittelhandel der Gewinn für den Großhandel 10 Pro-
zent und für den Kleinhandel 20 Prozent als höchster Satz gelten
dürfe. Ein Fall, der den Handel mit Weichkäse betrifft, dürfte wohl
besonders das allgemeine Interesse erwecken. Ein dänischer Händler
verkaufte durch die Vermittlung eines hiesigen Bäckermeisters ein
größeres Quantum Rahmkäse an eine Remscheider Firma. Der Preis
für den Zentner Käse betrug 420 Mark, während der Höchstpreis für
Inlandskäse derselben Sorte nur 1,30 Mark für das Pfund beträgt.
Der Bäckermeister erhielt 8 Mark Provision für seine Tätigkeit.
Kriegswucher konnte den an dem Handel Beteiligten nicht nachge-
wiesen werden, weil keinerlei Kontrolle der Aussagen möglich war.
Nach Ansicht der Preisprüfungsstelle liegt hier aber ein Fall von
Kettenhandel vor. Das Kriegswucheramt soll versuchen, in dieser Be-
ziehung Aufklärung zu schaffen. Gegen die Beteiligten wird außer-
dem strafrechtlich vorgegangen werden, weil sie die Kriegsverordnung
nicht beachtet haben, nach der die Ware bei der ZEG. und bei der
Gemeindeverwaltung hätte angemeldet werden müssen.
   Interessante Aufschlüsse gab auch ein Fall, in dem ein hiesiger
Geschäftsmann wegen Kriegswuchers angezeigt war, weil er Tonseife
für 35 Pf[enni]g das Stück verkauft hatte. Der Mann hatte mit einem
Gewinn von 40 Prozent gearbeitet. Es wurde festgestellt, daß der
Preis ursprünglich höchstens 16 Pf[enni]g betragen hat, so daß auch in
diesem Falle die Ware durch den Kettenhandel ungebührlich verteuert
worden ist.

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25. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Juni 1917

„Kettenhandel“ verantwortlich für hohe Heringspreise

   Solingen. Heringspreise. Zu unserer Notiz: „100
Prozent Differenz beim Heringspreis“ teilt uns eine hiesige
Firma mit, daß sie für 299 Stück Heringe 230 Mark habe be-
zahlen müssen, so daß nach ihrer Ansicht ein Verkaufspreis von
80 Pf[enni]g gerechtfertigt erscheine. Dazu bemerken wir, daß allein
diese Tatsache zeigt, wie auf dem Heringsmarkte trotz aller
Maßnahmen des Kriegsernährungsamtes gewuchert wird. Ein
solch enorm hoher Einkaufspreis für Heringe ist nur durch den
Kettenhandel zu erklären. Den Geschäftsleuten empfeh-
len wir im eigensten Interesse, solche Einkäufe überhaupt nicht
abzuschließen. Man lasse den „wilden“ Händlern ihre teure
Ware, dann werden sie ihre Betriebsamkeit schon
von selber zügeln!