5. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. Mai 1918

Die Kastanienblüte lädt zum Spazieren ein.

    – oc. Die Zeit der Kastanienblüte ist wieder
da. Wie feierliche Weihnachtskerzen leuchten
sie aus dem satten, dunklen Grün des Laubes
hervor und verweben uns für Augenblicke in
die seltsame Täuschung, ein Christfest mitten
in blühendster Maienpracht erleben zu dür-
fen. Sowohl die roten, als auch die weißen
Blüten wirken gleich schön und feierlich. Und
namentlich dort, wo längere Landstraßen le-
diglich mit Kastanienbäumen bepflanzt sind,
wirkt ein Spaziergang durch diese Märchen-
pracht besonders schön und eigenartig.

23. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 23. Dezember 1917

Mengen von Eicheln und Kastanien sind zu melden.

   –  Zuführung von Eicheln und Kastanien
zu Wildfütterungszwecken. Zur möglichst rest-
losen Erfassung aller Eicheln und Kastanien
ist es im vaterländischen Interesse dringend
notwendig, daß die etwa noch zurückbehaltenen
Menge für Wildfütterungszwecke usw. der Be-
zugsvereinigung der deutschen Landwirte bald
zugeführt werden.

6. Oktober 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. Oktober 1916

Roßkastanien werden in diesem Jahr zur Speiseölgewinnung genutzt und nicht mehr nur für die Tierfütterung.

       –       Zur Speiseölgewinnung aus Roß-
kastanien. Roßkastanien sollen in diesem
Jahre in erster Linie zur Oelgewinnung ver-
wandt werden, da sie ein für menschliche
Ernährung durchaus geeignetes, wohl-
schmeckendes Oel enthalten. Mit der Durch-
führung der Oelgewinnung ist der Kriegs-
ausschuß für pflanzliche und tierische Oele
und Fette G. m. b. H. in Berlin von dem
Präsidenten des Kriegsernährungsamts er-
mächtigt worden. Daneben ist auch die Be-
zugsvereinigung auf Grund der Verordnung
über den Verkehr mit Kraftfuttermitteln vom
28.
Juni 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 399)
berechtigt, Roßkastanien zum gesetzlichen
Höchstpreis aufzukaufen. Sie wird jedoch die
von ihr übernommenen Kastanien zur Oel-
gewinnung an den Kriegsausschuß für
pflanzliche und tierische Oele und Fette ab-
liefern, der gehalten ist, die Preßrückstände,
die sich zur Wild- und Viehfütterung eignen,
an die Bezugsvereinigung zurückzugeben.

8. Oktober 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Oktober 1915

Nutzbares Öl kann man aus den Früchten des Waldes gewinnen.

           Speiseöl aus Waldfrüchten.
     Die Verwertung der Waldfrüchte für die
Gewinnung von Speiseöl läßt sich die Regierung
besonders angelegen sein. Ueber das Sammeln
von Eicheln und Bucheln in den Staatsforsten
hat der Minister für Landwirtschaft, Forsten
und Domänen bestimmt, daß das Sammeln
grundsätzlich für Rechnung der Verwaltung er-
folgt. Es soll nach Möglichkeit in allen in
Betracht kommenden Beständen durchgeführt
werden und so bald als möglich beginnen, so-
weit dies ohne Schädigung der landwirtschaft-
lichen Interessen geschehen kann. Die zustän-
digen Forstbeamten haben das Sammeln zu
leiten und zu überwachen. Nötigenfalls können
auch die masttragenden Kronen abgeklopft und
die Früchte auf Tüchern aufgefangen oder zu-
sammengefegt werden. Das Sammeln soll in
der Regel gegen Stücklohn von Frauen und Kin-
dern ausgeführt und die Löhne rasch gezahlt
werden. Den Schweinen sind von den masttra-
genden Beständen nur die zu öffnen, in denen
nicht gesammelt wird. Der Unterrichtsminister
hat durch eine besondere Verfügung die König-
lichen Regierungen und Provinzialschulkollegien
ermächtigt, geeigneten Schulkindern den notwen-
digen Urlaub gewähren zu lassen. Es handelt
sich dabei um die Nutzbarmachung von etwa
400 000 Doppelzentnern Bucheln und 100 000
Doppelzentnern Eicheln.