21. Februar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Februar 1917

Karneval ist erneut ausgefallen.

                Fastnacht.
Zum dritten Male ist die Karnevalszeit
ohne besonderes Gedenken vorübergegangen, ist
am Rosenmontag der tolle Prinz nicht durch
die Straßen des heiligen Köln gezogen, war es
still im lebensfreudigen München und im gol-
denen Mainz. Ueberall in den frohen Faschings-
städten hat man gern auf die humorvolle Feier
verzichtet; sie paßte nicht zum schweren Krieg.
Und was in einem Jahr nicht war, das kam
im andern wieder. Und jetzt sind es drei
Jahre, daß Prinz Karneval aus diesem Erden-
leben verschwand, in dem es außer seiner eigent-
lichen Regierungszeit noch oft genug närrisch
zugeht. Man wird sagen, er wird jetzt nicht
mehr wiederkommen, die Leute sind nicht mehr
daran gewöhnt. Nur Geduld: Wenn der gol-
dene Friede wieder kommt, ist auch das goldene
Lachen wieder da, und ganz verschwunden war
der Humor ja sowieso nicht. So manche Ver-
anstaltung hat für gute Zwecke stattgefunden,
in der auch das Lachen sein Recht hatte, und
den zuschauenden Feldgrauen ist das Herz dabei
warm geworden. Weiterlesen

14. Februar 1917

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Februar 1917

Verbot der Karnevalsveranstaltungen und des Ausschanks von Branntwein

Vermischtes.
Schleiden, 12. Febr[uar]. Karnevalsveranstaltungen
jeder Art sind auch in diesem Jahre untersagt, ebenso
der Ausschank von Branntwein in den Tagen vom
15. bis 21. Februar. Alles Nähere ist aus der Be-
kanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos
in dieser Ausgabe zu ersehen.

14. Januar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 14. Januar 1917

Die Winterabende sind mit „würdigen“ Veranstaltungen zu füllen.

–  Die rechte Verwertung der Abende,
bis es Frühling wird, kann viel Segen stif-
ten. Die leichte Unterhaltung, die der Kar-
neval bot, ist in diesem Jahre zum dritten
Male wegen des Weltkrieges ausgeschlossen,
sie wird auch wohl kaum noch entbehrt. Der
vaterländische Hilfsdienst, der jetzt auf dem
Plan erscheint, macht ja wohl manchen mü-
der, als er sonst war, aber darum will er
doch nicht jede Anregung entbehren. Und
die Erfahrungen der vorigen Kriegsjahre
geben genug Fingerzeige für Wege, die wir
zu diesem Zweck beschreiten können, es fehlt
auch nicht an Männern, die befähigt sind,

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1. März 1916

1916 03 01

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 1. März 1916

Bestimmungen zu „Karneval“ 1916

Hilden, 1. März. Mit Bezug auf die Karnevals-
zeit sind von den Behörden der Provinzen Rheinland
und Westfalen Bestimmungen erlassen worden, die den
für das Vorjahr erlassenen Verboten entsprechen. Darnach
ist für die Zeit vom 2. bis 8. März verboten worden:
Der gewerbsmäßige Ausschank von alkoholischen Ge-
tränken in sämtlichen Wirtschaftsbetrieben, die Veranstal-
tung von Versammlungen jeder Art, soweit es sich nicht
um wissenschaftliche, religiöse oder ein geschäftliche An-
gelegenheiten handelt, das Tragen von karnevalistischen
Abzeichen in der Oeffentlichkeit und in Vereinsräumen, die
Veranstaltung karnevalistischer Aufführungen und Vor-
träge, das Singen und Spielen karnevalistischer Lieder in
öffentlichen Lokalen und Vereinsräumen, sowie auf Stra-
ßen und auf öffentlichen Plätzen, der Verkauf von Kon-
fetti, Luftschlangen und anderen Karnevalsgegenständen.
Die Polizeistunde wurde für die angegebene Zeit auch auf
geschlossene Gesellschaften ausgedehnt. Sie wird auf
12 Uhr festgesetzt, soweit nicht durch örtliche Maßnahmen
eine frühere Stunde bestimmt ist. – Hier in Hilden
bleibt die Polizeistunde mit 11 Uhr bestehen.

1. März 1916

01031916karnevalstage

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 01. März 1916

Kriegsbedingte Einschränkungen für die Karnevalstage 1916

Stellvertretendes
Generalkommando 8. Armeekorps.
Abt. IIc Nr. 1639.
Bekanntmachung.
Um Kundgebungen, die der ernsten Zeit nicht ent-
sprechen, während der bevorstehenden Karnevalstage vorzu-
beugen, verbiete ich für den Bezirk des 8. Armeekorps
während der Zeit vom 2. bis 8. März 1916:
1. den gewerbsmäßigen Ausschank von Branntwein
(Spirituosen) aller Art in sämtlichen Wirtschafts-
betrieben,
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27. Februar 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Februar 1916 

Gedanken zur Fastnacht.

     –  oc. Fastnacht – Aschermittwoch. Von der
Fastnachtszeit mit ihrem im Frieden üblichen
Karnevalsgetriebe und fröhlichen Mummen-
schanz hat man wie im vorigen Jahre auch
diesmal wenig oder nichts gemerkt. Allzuernst
und schwer sind die Zeiten, um Geschmack und
Freude an derartigen Dingen gegenwärtig auf-
kommen zu lassen. Und deshalb wird auch der
Aschermittwoch als solcher, d. h. als Tag des
Beginns neuer ernster Lebensauffassung, in
diesem Jahre keine besondere Betonung zu er-
fahren brauchen. Wenn wir gleichwohl der
Vollständigkeit halber an dieser Stelle heute
des Aschermittwochs gedenken, so geschieht es
in erster Linie, um der neuen Zeitspanne Er-
wähnung zu tun, in die wir durch den Ascher-
mittwoch treten. Denn mit diesem Tage be-
ginnt in vorwiegend katholischen Landesteilen
die vorösterliche Fastenzeit, die sich bis zum
Karfreitag erstreckt. Ostern, das erste Kirchenfest
des neuen Kalenderjahres, wirft dadurch im
Aschermittwoch keine ersten Schatten voraus.
Man wird sich in den nächsten Tagen häufiger
mit dem Gedanken des herannahenden Oster-
festes, und – was damit gleichbedeutetend ist –
des nahenden Lenzes beschäftigen. Schon wirft
auch draußen im Freien hier und da das erste
knospende Frühlingsgrün einen leisen Schimmer
kommender Frühlingsfreuden über die noch reich-
lich öde und leere Flur. Aber: es geht vor-
wärts, trotzalledem. Und trifft uns deshalb
in diesem Jahre die Fastnacht nicht bei losem
Tand und Spiel an, noch der Aschermittwoch
bei Katerstimmung, so sollen uns dafür beide in
diesem Jahre ein Zeichen sein, daß trotz aller
Winternacht und Oede doch wieder ein neuer
Frühling heraufzieht. Möge er unser und un-
serer Kampfesbrüder Völkerfrühling werden. –

17. Februar 1915

17FebrAschermittwoch

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 17.2.1915, Lokalseite

Kein Karneval in der Kriegszeit

Goch und Umgegend.
17. Februar: Aschermittwoch
Die drei Fastnachtstage sind vorüber gegangen, ohne dass es uns zum Bewusstsein gekommen wäre, dass sonst an diesen Tagen das rheinische Volk übersprudelte von Humor und Witz und voll toller ausgelassener Freude war. Diesmal kam es Niemanden in den Sinn – auch wenn ein ausdrückliches Verbot nicht ergangen wäre – sich mit bunten Lappen zu behängen und eine mehr oder minder geistreiche Maske zur Schau
u tragen. Wem wäre wohl der Gedanke gekommen, sich übermütigen Vergnügungen hinzugeben just in dem Augenblicke, wo unsere Söhne, Gatten und Brüder ihr Letztes einzusetzen bereit sind, den Feind niederzuringen. Nein, Fastnachtsgedanken sind in diesem Jahre nicht aufgekommen, dafür empfindet jeder Einzelne den Ernst der Stunde doch zu tief. Ganz andere Gedanken beleben uns alle. Ihre Richtung fand ihren demonstrativen Niederschlag in der regen Teilnahme des kath. Volkes unserer Stadt an dem 40stündigen Gebet, das an den drei vergangenen Tagen in unserm Gotteshause abgehalten wurde. Trotzdem viele Männer im Heere stehen, war die Kirche doch nie ohne fromme Beter und die abendliche Schlussandacht, in der ein Oblatenpater eindrucksvolle Predigten hielt, war stets überfüllt. So treten wir diesmal mit weit ernsteren Gedanken als sonst je im Leben in die hl. Fastenzeit ein. Der Übergang in diese Zeit wird auch diesmal viel leichter, weil wir schon in den vergangenen Wochen und Monden uns größere Zurückhaltung in der Betätigung unserer Lebensfreude auferlegt, weil wir die gegenwärtige Kriegszeit auch zu einer religiösen Erneuerung benutzt haben. Die schwere Zeit, die wir jetzt durchzumachen haben, hat in uns schon früher die Aschermittwochstimmung aufkommen lassen, so dass wir es diesmal kaum empfinden, dass wir in die sogen. „stille Zeit“ eingetreten sind. Benutzen wir sie trotzdem in der rechten Weise, lassen wir nicht nach in unserm Gebete, bis wir die Früchte desselben als herrlichen Lohn für treues Durchhalten ernten können. K. E.

12. Februar 1915

Karnevalstage 1915

Historisches Archiv der Stadt Köln, Best. 7030 (Chroniken und Darstellungen), 500/4 (Reuther, Köln im Weltkrieg, Bd. 4), S. 885.

Karneval in Köln 1915

Vor den Karnevalstagen 1915 wurde in den Zeitungen die Befürchtung geäussert, dass die Kölner auch in der Kriegszeit karnevalistische Anklänge zu finden wüssten, wenn man ihnen nur die geringste Gelegenheit dazu gebe. Das Stellvertretende Generalkommando VIII. A.K. und das Gouvernement fühlten sich veranlasst für die Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch den Ausschank von Branntwein zu verbieten, das Tragen von karnevalistischen Abzeichen zu untersagen und eine strenge Handhabung der Polizeistunde anzuordnen. Aber man hatte den sittlichen Einfluss der Kriegszeit auf die sonst so karnevalsfreudige Bevölkerung doch unterschätzt. Die Fastnachtstage verliefen durchaus nüchtern und alltäglich. Die Neigung, an diesen Tagen Geld auszugeben, erschöpft sich in reichen Zuwendungen an das Rote Kreuz und die städtische Kriegssammlung, die eine über das ganze Stadtgebiet ausgedehnt Büchsensammlung veranstaltete.

8. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. Februar 1915

Im Kreis Solingen wird die Herstellung von Fastnachtsgebäck verboten.

                     Verordnung.
   Auf Grund des § 36 der Bekanntmachung über die Regelung
des Verkehrs mit Brotgetreide und Mehl vom 25. Januar 1915
(Reichsgesetzblatt S. 35 flg.) und der Ausführungsanweisung hierzu
vom gleichen Tage wird mit Genehmigung des Herrn Regierungs-
präsidenten für den Kreis Solingen-Land folgende Anordnung er-
lassen.
   § 1. Die Herstellung von Fastnachtsgebäck (Berliner Pfannekuchen,
Waffeln, Muzen, Fastnachtsbrötchen und dergleichen) ist für die Zeit
vom 8. bis zu 20 Febr[uar] d[iese]s J[ah]r[e]s verboten.
   § 2. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmung werden
nach § 44 der Bundesratsverordnung vom 26. Januar 1915 mit Ge-
fängnis bis zu 6 Wochen oder mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark
bestraft.
   Opladen, den. 6 Februar 1915.
   Der Vorsitzende des Kreis-Ausschusses: Lucas Landrat.

8. Januar 1915

Karneval_425

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. Januar 1915

Alle Karnevalsveranstaltungen sind verboten.

     –   Die preußische Staatsregierung hat für
die bevorstehende Karnevalszeit alle öffent-
lichen Maskeraden, Fastnachts-Vorstellungen und
Maskenbälle verboten.

8. Januar 1915

8JanKarneval

Stadtarchiv Goch, Bestand Völcker-Janssen, Niederrheinisches Volksblatt, Gocher Zeitung, vom 8.1.1915, Lokalteil.

Verbot der Maskerade im Karneval während des Krieges

Keine Maskerade zur Kriegszeit. Die preußische Staatsregierung hat für die bevorstehende Karnevalszeit alle öffentlichen Maskeraden, Fastnacht-Vorstellungen und Maskenbälle verboten.

7. Januar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Januar 1915

Preußen untersagt alle öffentlichen Karnevalsveranstaltungen.

   Solingen. Kein Karneval. Die preußische Staats-
regierung hat mit Rücksicht auf den Ernst der Zeiten für die be-
vorstehende Karnevalszeit alle öffentlichen Maskeraden, Fast-
nachtsvorstellungen und Maskenbälle verboten.

21. Dezember 1914

BAST_21_12_1914_D

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Dezember 1914

Angesichts des Krieges empfiehlt das stellvertretende Generalkommando auf Karnevalsveranstaltungen zu verzichten.

   Solingen. Krieg und Karneval. Vom stellvertre-
tenden Generalkommando geht uns diese Mitteilung zu: Es
nähert sich die Zeit, wo an vielen Orten karnevalistische Vor-
träge, Versammlungen und sonstige Veranstaltungen abgehalten
zu werden pflegen. Wenn auch an sich gegen diese volkstümlichen
und althergebrachten Belustigungen nichts zu erinnern ist, so
passen sie doch nicht zu dem Ernste der gegenwärtigen Kriegs-
zeit. Von einem förmlichen Verbote soll vorerst abgesehen
werden; jedoch wird die dringende Erwartung ausgesprochen,
daß auf etwa geplante Veranstaltungen karnevalistischer Art
diesmal allgemein verzichtet wird.