Stadtarchiv Troisdorf, „Luftschiffhalle Spich“ 1915-1930, B 769
Die Erlaubnis zum Ausschank von Getränken und für die Ausgabe von Speisen für die Dauer der Arbeiten an der Luftschiffhalle Spich wird von der Gemeinde Sieglar erteilt.
S.[ieglar] 23/1 15.
1. Antwort
Die Erlaubnis zum vorübergehenden
Ausschank von Bier und Branntwein,
von alkoholfreien Getränken und zur
Verabreichung von Speisen aller Art
an die beim Bau der Luftschiffhalle Spich be-
schäftigten Personen wird für die Dauer
der Bauarbeiten gemäß §42a der Gewerbe-
ordnung hiermit erteilt.
Die Polizeistunde wird für die Kantine
auf
auf neun Uhr abends festgesetzt. Der Verkauf
von Branntwein vor acht Uhr morgens ist verboten.
Polizei hat streng auf Einhaltung der
Polizeistunde zu sehen.
3. ad acta.