23. Januar 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, „Luftschiffhalle Spich“ 1915-1930, B 769

Die Erlaubnis zum Ausschank von Getränken und für die Ausgabe von Speisen für die Dauer der Arbeiten an der Luftschiffhalle Spich wird von der Gemeinde Sieglar erteilt.

                                                                                                      S.[ieglar] 23/1 15.
1. Antwort
           Die Erlaubnis zum vorübergehenden
           Ausschank von Bier und Branntwein,
           von alkoholfreien Getränken und zur
           Verabreichung von Speisen aller Art
           an die beim Bau der Luftschiffhalle Spich be-
           schäftigten Personen wird für die Dauer
           der Bauarbeiten gemäß §42a  der Gewerbe-
           ordnung hiermit erteilt.
                Die Polizeistunde wird für die Kantine
                                                                               auf
           auf neun Uhr abends festgesetzt. Der Verkauf
           von Branntwein vor acht Uhr morgens ist verboten.
           Polizei hat streng auf Einhaltung der
           Polizeistunde zu sehen.
   3.   ad acta.    

20. Januar 1915

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Stadtarchiv Troisdorf, „Luftschiffhalle Spich“ 1915-1930, B 769

Die Zeppelin Hallenbau GmbH Berlin wendet sich in einem geheimen Schreiben
an den Bürgermeister von Sieglar. Es ist geplant, die zu errichtende
Kriegsluftschiffhalle im Ortsteil Spich mit einer Kantine auszustatten.
Bauleiter Rusche bittet hier um die Genehmigung derselben.

                                                      Spich b/ Troisdorf, den 20. Januar 1915
                                An
                                    den Herrn Bürgermeister
                                                                             in
                                                                             Sieglar
Betrifft: Kriegsluftschiffhalle Bonn

Das Kriegsministerium hat uns den
    Bau einer in Spich zu  errichtenden  Kriegsluft-
    schiffhalle übertragen. Um die beim Bau be-
    schäftigten Leute verpflegen zu  können, be-
    absichtigen wir, während der Bauzeit eine
    Kantine durch den Gastwirt  Franken, Düssel-
    dorf, Fliegerstr. 36, betreiben zu lassen.
    Die Kantine soll Arbeitern volle Verpfle-
    gung gewähren können. An alkoholhaltigen
    Getränken wollen wir den Verkauf von Bier
    in Flaschen und Gläsern, von Schnaps nur glas-
    weise zulassen. Für alle Vorkommnisse im

Kantinenbetrieb ist der Pächter Franken
    verantwortlich.
    Wir bitten höflichst, uns baldgefl. die Er-
    laubnis  zum Betrieb der Kantine ertei-
    len zu wollen.
                                               Rusche