4. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Juli 1918

Zum eingeschränkten Postverkehr mit Amerika

               Zum Postverkehr mit Amerika.
   Der unmittelbare Postverkehr zwischen Deutschland und
den Vereinigten Staaten von Amerika ist unterbrochen. Nach
einer Mitteilung des amerikanischen Roten Kreuzes ist jegliche
Korrespondenz zwischen Amerika einerseits und Deutschland
und Oesterreich-Ungarn andererseits, sei es unmittelbar oder
mittelbar, ausgenommen Kriegsgefangenenpost, strengstens
verboten. Personen, welche diese Bestimmung übertreten,
droht in Amerika eine Gefängnisstrafe. Es ist jedoch eine be-
schränkte Nachrichtenvermittlung durch das
Rote Kreuz zugelassen. Die Zentralauskunftsstelle für
Auswanderer in Berlin, Am Karlsbad 10, nimmt kurzgefaßte,
nicht in Briefform gehaltene Angaben, die den betreffenden
Angehörigen in den Vereinigten Staaten gleichwie in Kanada
und in Südamerika persönliche, nicht geschäftliche Nachrichten
mitteilen oder über deren Aufenthalt oder Befinden Auskunft
erbitten, zur Weiterleitung entgegen.

5. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1916

Über die unzulässige Versendung von Wertbriefen durch die Feldpost und die Schwierigkeiten, Postsendungen an deutsche Zivilgefangene in Russland zusenden

                                Kriegspost.
   Bei den Postanstalten werden neuerdings wieder häufig Feld-
postbriefe mit Wertangabe ausgeliefert, deren Inhalt
aus Waren, wie Lebensmitteln, Zigarren, Zigaretten, Tabak,
Briefmarken zu Sammelzwecken usw. besteht. Die Versendung
solcher Gegenstände in Geldbriefen bringt für den Feldpostbetrieb
arge Mißhelligkeiten mit sich und ist, wie bereits früher bekannt
gegeben, nicht gestattet. Die Postanstalten sind deshalb ange-
wiesen, derartige unzulässige Geldbriefe von den Beförderung aus-
zuschließen.

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