6. Dezember 1916

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 06. Dezember 1916

Meldung von Grossmengen an Kakao und Schokolade

Stellv[ertretendes] Generalkommando
8. Armeekorps.
Abt. V. W. Nr. 5216
Bekanntmachung
über Bestandsaufnahme und Beschlagnahme der Gesamtvorräte
von Kakao und Schokolade zu Gunsten der Heeresverwaltung.
Auf Grund der Verordnung des Bundesrats über Sicher-
stellung von Kriegsbedarf vom 24. Juni 1915 (Reichs- Gesetz-Bl[att]
S[eite] 357) mit Ergänzungen vom 9. Oktober 1915 (Reichs-Gesetz-Bl[att]
S[eite] 778) im besonderen auf Grund des § 5 der Verordnung
wird bestimmt:
Wer
1. Rohkakao, auch gebrannt oder geröstet
2. Kakaomasse,
3. Kakaobutter,
4. Kakaopreßkuchen,
5. Kakaoschrot,
6. Kakaopulver,
7. Kakaopulver in Mischungen mit anderen Erzeugnissen (z.B.
Haferkakao, Bananen-Kakao, Nährkakao aller Art usw.),
8. Schokoladenmasse (auch Ueberzugsmasse),
9. Schokoladen aller Art (auch Schokoladenpulver),
10. Kakaoabfälle (Kakaogrus und Kakaokeime)
mit Beginn des 5. 12. 1916 für seine oder fremde Rechnung
in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Mengen, ge-
trennt nach Art und Eigentümer unter Bezeichnung der Eigen-
tümer und der Lagerungsorte der Kriegs-Kakao-Gesellschaft
mit beschränkter Haftung, Hamburg 1, Mönkebergstr[aße] 31 bis zum
11. 12. 1916 durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen.
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8. März 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 8. März 1916 

Es sind wieder neue Reglementierungen für den Import-Kakao zu beachten.

   –  Neue Verordnungen über Kakao. Auf
Grund des Paragraph 2 der Verord-
nung des Bundesrats über Kaffee, Tee,
und Kakao vom 11. November 1915
ist eine neue Bestimmung ergangen und am
Sonntag in Kraft getreten. Demnach darf
Kakao, der nach dem Inkrafttreten dieser
Bestimmungen aus dem Auslande einge-
führt wird, nur durch die Kriegskakaogesell-
schaft m. b. H. in Hamburg in den Verkehr
gebracht werden. Als Kakao im Sinne die-
ser Bestimmungen gilt roher, gebrannter
oder gerösteter Kakao, Kakaobutter, Kakao-
masse, Kakaopreßkuchen und Kakaoschrot.
Wer aus dem Ausland Kakao einführt, ist
verpflichtet, den Eingang der Ware im In-
land der Kriegskakaogesellschaft unter An-
gabe der Menge, des bezahlten Einkaufs-
preises und des Aufbewahrungsortes unver-
züglich anzuzeigen. Die Kriegskakaogesell-
schaft hat für die von ihr übernommene
Ware einen angemessenen Uebernahmepreis
zu zahlen.

1. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Februar 1916

Fortsetzung des Jahresberichts 1915 des Solinger Nahrungsmitteluntersuchungsamtes (Teil 1 wurde am 29. Januar 1916 veröffentlicht)

Das Solinger Nahrungsmittel-Untersuchungsamt
                                im Jahre 1915.
                                       II.
                                   Butter.
   Grobe Verfälschungen wurden im hiesigen Bezirke nicht bemerkt,
obgleich die große Knappheit dies vermuten ließ. Betrug der Wasser-
gehalt der Butter nur um weniges die gesetzlich vorgeschriebene
Grenze (16 Prozent) für gesalzene Butter, so wurden zunächst Ver-
warnungen angeraten. In einem Falle bei einem Wassergehalte von
22 Prozent wurde die Probe beanstandet, da bei 10 Pfund immer-
hin c[irc]a ½ Pfund Wasser als Butterfett. Bei einer Probe
überstieg der zugesetzte Kochsalzgehalt die übliche Grenze (1-2 Pro-
zent). Es wurden 3,6 Prozent ermittelt. Eine andere Probe war als
erheblich ranzig und verdorben zu bezeichnen. Eine von privater
Seite in Verdacht einer Zumischung von Margarine eingelieferte
Probe erwies sich als gute Butter.
   Für ein Nachbaramt wurde eine Kontrolluntersuchung einer an-
geblichen Butter ausgeführt. Diese bestand fast ganz aus Fremd-
fetten (Kokosfette, die künstlich der Butter ähnlich gefärbt waren).
Zum Strecken von Butter tauchte ein Butterpulver auf, das
aus Kartoffelstärkemehl und Kochsalz mit geringen Mengen Natron-
bicarbonat und künstlichem Farbstoff bestand. Es wurde eine War-
nung veröffentlicht.

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14. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. Oktober 1915

Das Nahrungsmitteluntersuchungsamt Solingen informiert über die Qualität von Nahrungsersatzmitteln.

Nahrungs- und Nahrungsersatz-
                               mittel.
   Herr W. Olszewski, staatlich geprüfter Nahrungs-
mittelchemiker, läßt durch das Nahrungsmittel-Untersuchungs-
amt der Stadt Solingen der Presse diesen Artikel zugehen:
   In dieser Kriegszeit ist es für den Käufer vor allem wichtig,
selbst nach Möglichkeit über die einzukaufenden Nahrungsmittel
unterichtet zu sein. Namentlich wertvoll ist es für ihn, den
Wert eines Nahrungsmittels zu kennen. Mehr als sonst muß
ein Nahrungsmittelchemiker nicht nur die Kontrolle über die
einwandfreie Beschaffenheit der Nahrungsmittel ausüben,
sondern auch dem kaufenden Publikum beratend
zur Seite stehen. Es sollen daher alle hauptsächlichen
Nahrungsmittel kritisch besprochen werden. Hierbei muß be-
tont werden, daß bei manchen der erwähnten Nahrungsmittel
kein Angriff beabsichtigt ist. Im Gegenteil, manche Konserven-
packungen sind sauber, appetitlich und praktisch. Nur der un-
bemittelte Käufer soll sich über seinen Einkauf vorher voll-
kommen klar sein.

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9. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Februar 1915

Die Stadt Solingen organisiert Vorträge mit Martha Voß-Zietz (Hamburg) zum Thema „Ernährung im Krieg“, besonders für Hausfrauen.

                  Kriegswirtschaft.
       Die Volksernährung im Kriege.
   Einen außerordentlich guten Besuch hatte die gestern abend ab-
gehaltene Monopol-Versammlung, in der Frau Voß-Zietz aus
Hamburg über das Thema ,,Die Volksernährung wäh-
rend des Krieges‘‘ sprach. Die Zahl der Frauen, die keinen
Einlass mehr finden konnten, zählte noch Hunderten. Erfreulicher-
weise waren unsere Arbeiterfrauen besonders stark vertreten. Die
Frauen hörten mit anerkennenswerter Ruhe den Ausführungen der
Rednerin zu, was von den anwesenden Männern nicht immer gesagt
werden kann. Geradezu als Rücksichtslosigkeit muß man das Ver-
halten der Mitglieder der Solinger Sängervereinigung
bezeichnen, die zur selben Zeit eine Uebung abhielten. Nicht nur,
daß sich die Sänger auf dem Wege zum Uebungslokale so laut unter-
hielten, daß es der Rednerin trotz ihres hellen Organs manchmal
schwer fiel, durchzudringen, waren Klavierspiel und Gesang so deutlich
hörbar, daß die Zuhörer in der Versammlung in der Aufnahme des
Vortrages stark beeinträchtigt wurden. Unwillige Aeußerungen be-
wiesen, wie das Verhalten dieser Geräuschemacher von vielen Frauen
beurteilt wurde. Weiterlesen