18. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Januar 1918

Die Anzahl der Gerichtsverfahren vor der Vergleihskammer des Solinger Gewerbegerichts im Jahre 1917

Statistisches vom Solinger Gewerbegericht.
   Am Gewerbegericht wurdem im abgelaufenen Jahre 697
Klagen anhängig gemacht gegen 467 im Jahre 1916. Die In-
anspruchnahme, die sich in Friedenszeiten bis zu 1200 steigerte,
ist also gegen das vorletze Kriegsjahr, wo es die niedrigste
Zahl hatte, wieder etwas in die Höhe geschnellt. Von den an-
gestrengten Klagen waren 172 von Arbeitgebern und 525 von
Arbeitnehmern angestrengt. Erledigt wurden 410 durch Ver-
gleich, 233 durch Zurücknahme, durch Anerkenntnisurteil 3,
Versäumnisurteil 6, Endurteil 9, auf andere Weise 27 und un-
erledigt blieben am Jahresschlusse 9 Klagen. 312 der Klagen
waren innerhalb einer Woche erledigt, 216 in 2 Wochen, 98 in
1 Monat; bis zu 3 Monaten bedurften 30 Klagen ihrer Er-
ledigung, und über diese Zeit hinaus waren nur 2 Sachen an-
hängig. Der Wert des Streitgegenstandes betrug in 206 Fällen
bis zu 20 Mark in 153 Fällen bis zu 50 Mark, in 111 Fällen
bis zu 100 Mark und in 78 Fällen mehr als 100 Mark. Auf
den Vergleichskammerbezirk Solingen entfallen 494 Klagen, auf
Ohligs 132, auf Wald 71.

4. August 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. August 1915

Der Kampf der Justiz gegen das „Wahrsagen“

      Der Blick in die Zukunft.
   Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens. Die
Dummheit will sich auch in diesen schweren Zeiten nicht unter-
kriegen lassen. Im Gegenteil! Vielfach beobachtet man, daß
sie gerade in diesem Kriege ungenierter ihr Haupt erhebt, als
je vordem. So ist in der Kriegszeit, wie uns unser Straf-
kammer-Referent mitteilt, der Schwindel der Wahrsagerei in
ungewohnter Weise in Blüte gekommen. Dieser grobe Unfug
ist jetzt geradezu beim Ueberhandnehmen. Am schlimmsten
wuchert diese geistige Sumpfpflanze gerade in Kreisen, die
keinen Mangel an Bildung (natürlich formaler) als mildernden
Umstand für sich in Anspruch nehmen können.

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28. Juli 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Juli 1915

Gefängnisstrafen für „Schwindler, die sich als verwundete und dekorierte Krieger
ausgeben“

     Kriegsschwindler.
   Schwindler, die sich als verwundete und dekorierte Krieger
ausgeben, beschäftigen fast täglich die Strafgerichte. Gewöhn-
lich handelt es sich um Leute, die nie Soldat gewesen sind, aber
über ihre angeblichen Erlebnisse in diesem Kriege das Blaue
vom Himmel herunterlügen. Besonders schlimm hatte es der
wohnungslose Arbeiter S. gemacht, der sich vor der Straf-
kammer in Düsseldorf verantworten mußte. In Krimmitschau
in Sachsen war der Mann zunächst aufgetaucht und hatte mit
großer Zungengeläufigkeit von seinen „Heldentaten“ auf dem
östlichen Kriegsschauplatze erzählt. Für seine „Tapferkeit“ wollte
er das „Eiserne Kreuz“ bekommen haben, konnte davon aber
nur das Band vorzeigen. Nebenbei zeigte er auch seine Künste
als Schlangenmensch und machte dadurch recht gute Geschäfte.
Bei einer Familie, die den armen „Krieger“ bewirtete, ließ er
aus „Dankbarkeit“ eine wertvolle Taschenuhr verschwinden.
Mit seinen Schwindeleien kam Seifert bis nach dem Rheinland
und gab auch in der hiesigen Gegend eine kurze Gastrolle. Durch
einen Zufall konnte ihm in Düsseldorf das Handwerk gelegt
werden. Bei fünf verschiedenen Familien hatte er sich dort
als „pensionierter“ Krieger“ einlogiert und sich immer gut ver-
pflegen lassen, in den meisten Fällen bis zu fast einer Woche.
Von den Frauen bekam er Darlehen bis zu 10 Mark, weil
er versprach, das Geld nach Empfang der „Pension“ zurückzu-
bezahlen.

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10. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. April 1915

Die ersten Prozesse wegen Vergehen gegen die Mehl- und Bortverordnungen wurden vor den bergsichen Gerichten verhandelt. Bäcker und Brothändler erhalten verleichsweise geringe Strafen..

                         Mehl- Prozesse.
   Eine Unzahl von Prozessen wegen Uebertretung der
neuen Verordnungen über die Mischung und Ver-
backung von Mehlsorten, zu frischen Brotver-
kaufes, falscher Deklarierung von Mehlvor-
räten usw. werden demnächst die Strafkammer beschäftigen.
Die deswegen unter Anklage gestellten Geschäftsleute – Bäcker
meister, Inhaber oder Leiter von Nahrungsmittelgeschäften –
wohnen in Elberfeld, Barmen, Ronsdorf, Remscheid,
Ohligs, Solingen, Mettmann usw.; es gibt wohl
kaum eine Stadt oder ein Landstädtchen im Landgerichtsbezirk,
in dem nicht wenigstens einer jener „Sünder“ wohnt. Das er-
scheint begreiflich, wenn man hört, daß weit über 300 der-
artiger Prozesse anhängig sind und sich diese Zahl noch stets
vergrößert. (Ein Gegenstück zu den vielen Schnapsprozessen, die
teils schon erledigt sind, sich teils och in der Schwebe befinden.)

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4. März 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. März 1915

Zwei russische Landarbeiter, die in Monheim beschäftigt waren, mussten sich vor der Strafkammer in Düsseldorf verantworten, weil sie verbotenerweise versucht hatten, in ihre Heimat Russisch-Polen zurückzukehren.Interessant: die Verwendung des Begriffs Gefangenen-Konzentrationslager am Ende des Artikels.

     e. Monheim. Jura und Schura. Zwei Russen mussten
sich vor der Strafkammer in Düsseldorf wegen Verstoß gegen
eine Anordnung des Kommandeurs des 7. Armeekorps verant-
worten. Durch diese Verfügung, die sich auf einen Reichserlaß
stützt, ist es den als Landarbeiter tätigen Russen bei hohen
Strafen verboten, während des Krieges den betreffenden Ge-
meindebezirk zu verlassen. Vor dem Kriege waren die russischen
Landarbeiter gezwungen gewesen, den Winter über nach Hause
zu fahren. Bei dem Gutspächter Kersting, hier, waren bis zu
Beginn des Krieges auch viele Arbeiter und deren Frauen aus
Russisch-Polen beschäftigt worden. Trotz des Verbotes war es
dem Vorarbeiter gelungen, zu entkommen, und über die Grenze
zu gelangen. Von der Heimat aus schrieb er Briefe an seine
hiesigen Landsleute und forderte sie auf, ihm nachzukommen. Weiterlesen

5. Februar 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Februar 1915

Der verbotene Schnapsverkauf „über die Straße“ beschäftigt immer mehr die Justizbehörden.

   Solingen. ,,Ich hab’s doch nicht gewußt.“ Die
Fälle, in denen die Gerichte sich mit den Vergehen
gegen die Verordnung des Generalkommandos über den
Schnapsverkauf über die Straße zu beschäftigen haben, mehren
sich in unheimlicher Weise. Fast immer sind die Angeklagten
harmlose Personen, sehr oft Frauen, die höchst verwundert
sind, daß sie auf so und so viele Tage ins Gefängnis sollen.
Immer wieder heißt es: ,,Ich hab’s doch nicht gewußt!“
Es ist deshalb nachdrücklich darauf hinzuweisen, daß Unkennt-
nis des Gesetzes nicht vor Strafe schützt!