Stadtarchiv Troisdorf, „Gerichtsangelegenheiten“ 1849-1928, B 136, Bl. 182
Der Sieglarer Bürgermeister Johann Lindlau lässt bekanntgeben, dass die Listen mit den berufenen Schöffen und Geschworenen im Rathaus zur Einsicht bereit liegen.
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Bekanntmachung.
Die Urliste derjenigen Personen der Gemeinde
…………, welche zum Amte eines
Schöffen oder Geschworenen berufen werden können,
liegt von heute ab eine Woche lang zu Jeder-
manns Einsicht auf dem Rathause in Sieglar,
Zimmer 3, offen.
Einsprüche gegen die Richtigkeit und Voll-
ständigkeit derselben können während dieser
Zeit schriftlich oder mündlich zu Protokoll
erhoben werden.
Sieglar, den 7. August 1918
Z.[u] d.[en] A.[kten]
Der Bürgermeister:
Lindlau
1. Dem Königl.[ichen] Amtsgericht in Siegburg die
Urlisten wieder eingesandt. M.
2. Dem Herrn Landrat berichtet, daß die Listen dem
Amtsgericht zugegangen sind. (Ad 2, Anzeige über
Einreichung der Listen ist durch
Verfg. vom 10/9 1913
No. 4341 aufgehoben.
Zu den Akten
Der [Bürgermeister] 14. 8. 18.
Lindlau