Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 9. Dezember 1914
Erhebung von Steuern auf Miet- und Pachtverträge und andere Einkünfte durch Hauptzollamt
Bekanntmachung.
Die Versteuerung der im Kalenderjahre 1914 in Kraft
gewesenen schriflichen oder mündlichen Pacht- und Mietver-
träge über im Inlande gelegene unbewegliche Sachen und ihnen
gleichgeachtete Rechte hat bei Vermeidung der gesetzlichen Strafen
spätestens im Monat Januar 1915 mittels Pacht- und Mietver-
zeichnisses zu erfolgen, sofern der jährliche Pacht- oder Mietzins
bei Verpachtung von Jagden mehr als 360 Mk. beträgt.
Außerdem wird darauf hingewiesen, daß die Lösung der
Jahreskarten für ausgestellte Automaten und Musikwerke im
Monat Januar 1915 bewirkt werden muß.
Düren, den 20. November 1914.
Königliches Hauptzollamt.