26. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. November 1918

Anweisungen des Arbeiter- und Soldatenrates Langenfeld, insbesondere zum örtlichen Sicherheitsdienst

                Gemeinde Langenfeld.
   Bekanntmachung. Den Sicherheitsdienst betreffend, ersuchen wir
alle ansässigen Bürger wie Landwirte der Gemeinde, volles Ver-
trauen unserer Organisation entgegenzubringen. Alle Anordnungen
sind getroffen, daß die persönliche Sicherheit, wie auch der Schutz
gegenüber Diebstahl oder mutwillige Beschädigungen jeder Art
menschenmöglichst gewährleistet werden kann.
   Es liegt im eigenen Interesse der Bürger, wenn sie uns durch
Mithilfe unterstützen, verdächtigen Personen, wie Diebesgesindel usw.,
ein Verweilen in den Gehöften, Lagerplätzen und dergleichen durch
geeignete Maßnahmen zu unterbinden, auch daß verdächtige Per-
sonen, welche Gegenstände zum Kauf anbieten, oder um Aufbe-
wahrung ansuchen, möglichst schnell den Sicherheitsorganen zuge-
führt werden können. Wer Militäreffekten jeglicher Art verkauft oder
ankauft, vergreift sich am Gemeingut und setzt sich der strengsten Be-
strafung aus. Schließt am Abend Haus und Hof, seid wachsam.
Wir sind nicht in der Lage, jedes einzelne Gehöft zu bewachen.
   Dringt mit darauf, daß jeder heimkehrende Angehörige sofort
sich meldet, jeder Fremde soll erst recht dasselbe tun. Wer mit uns
ist, fördert das Werk der Ruhe und Zufriedenheit, wer wider uns ist,
zieht die Folgen selbst auf sich.
   An sämtliche Jagdinhaber der Gemeinde Richrath-Reusrath.
Sämtliche Jagdwaffen und Jagdscheine sind bis längstens Mittwoch,
den 27. Nov[ember] 1918, auf der Hauptwache des A[rbeiter]S[oldaten]-Rates in Langenfeld
abzugeben. Es ist bis auf weiteres den Jagdberechtigten verboten,
in ihren Jagdrevieren zu jagen. Sollte größerer Wildschaden ent-
stehen, so werden Treibjagden veranstaltet und der erlegte Bestand
wird der Allgemeinheit zugeführt.
   Zuweisung von Pferden. Alle Landwirte und kleinen Gewerbe-
treibenden der Gemeinde Richrath-Reusrath, die Pferde benötigen,
wollen sich schriftlich beim Arbeiter- und Soldatenrat Langenfeld
melden. Es werden zuerst Kriegsbeschädigte und solche Bürger be-
rücksichtigt, die am schwersten durch den Krieg betroffen worden sind.
Die Pferde werden dann den Betreffenden zugewiesen.
   Langenfeld, den 25. November 1918.
   Der Arbeiter- und Soldatenrat. I[m] A[uftrag]: Bach.

11. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. November 1918

Anweisung des Arbeiter- und Soldatenrates Solingen: Jagdgewehre sind unverzüglich abzuliefern

  Bekanntmachung.
   Sämtliche im Stadtkreise Solingen sich befind-
lichen Jagdgewehre sind spätestens bis zum Mitt-
woch, den 13. November 1918, mittags 12 Uhr,
im Stahllager Diedrichs, Friedensstraße, gegen
Quittung abzuliefern. Im Bedarfsfalle können
die Waffen ihren Besitzern belassen werden. Diesen
werden Waffenscheine erteilt.
   In den Stadtgemeinden Ohligs, Wald, Höh-
scheid, Gräfrath, sowie im untern Kreise sind diese
Waffen unverzüglich an die örtlichen Arbeiter- und
Soldatenräte abzugeben.
                                Arbeiter und Soldatenrat.

30. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. September 1918

Kritik an den behördlichen Hamsterjagden

                    Eine Folge der Hamsterjagden.
   Statt einer scharfen Erfassung der Nahrungsmittel bei den
Erzeugern, wie dies von uns immer wieder verlangt wurde,
ist man behördlicherseits zu den Hamsterjagden übergegangen.
Daß sie verfehlt sind und in der Hauptsache nur die kleineren
Hamster erlegt werden, während die großen der Nachstellung
sich zu entziehen wissen, ist eine bekannte Tatsache. Wozu aber
des ferneren die Jagden führen können, wurde auf einem
Kleinbahnhof im sogenannten Münsterlande der Provinz West-
falen entdeckt. Bei der Entleerung des Abortes wurde eine
große Menge von Lebensmitteln, wie Eier, Schinken, Speck,
Würste, Butterwellen usw. zutage gefördert, die in der Angst
vor dem auftauchenden Gendarm schnell dem Orkus des Bahn-
hofsklosetts überliefert worden sind. Eine andere Erklärung
ist für diese sündhafte Vernichtung von wertvollen Lebens-
mitteln nicht denkbar. Will man angesichts solcher Vorkomm-
nisse nicht endlich von den Jagden ablassen und statt dessen
nachhaltigst der Forderung der scharfen Erfassung Raum
geben? Es wird höchste Zeit dazu!

6. September 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 6. September 1918 

Die Rebhuhnjagd wird immer mühsamer, auch aufgrund des schneereichen Winters.

   –  Schlechte Rebhühnerjagd. Die Jäger
sind mißgestimmt hinsichtlich des Ergebnisses
der Rebhühnerjagd. Die Völker, die ange-
troffen werden, sind nur klein und müßten
geschont werden. Viele alte Hühner trifft man
daher noch sogar für den nächstjährigen Bestand
allein an, ein Zeichen, daß sie gar nicht ge-
brütet haben. In Jägerkreisen neigt man der
Ansicht zu, daß die lange Schneedecke im ver-
gangenen Winter gefährlich für die Rebhühner
geworden ist.

17. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Juli 1918

Festsetzung geflohener Kriegsgefangener durch einen Jäger bei Dreiborn

Dreiborn, 12. Juli. Beim Ansitz auf Schwarz-
wild, welches in hiesiger Gegend bedeutenden Schaden
anrichtet, hatte gestern Abend ein Herr aus Cöln, der
hier zur Jagt weilte, folgendes Erlebnis. Nachdem
derselbe, etwa 1 ½ Stunde in einer Talmulde an
einer alten Fichtenkultur gesessen, vernahm er gegen
¾ 11 Uhr im Holz ein auf ihn zukommendes Geräusch.
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27. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. März 1918

Abschussprämien für Greifvögel zum Schutz der Militärbrieftauben

Für den Abschuss des für das Militärbrieftaubenwesen
schädlichen Raubzeuges werden folgende Belohnungen gewährt:
Für einen Wanderfalken 5 Mark
  ”      ”      Sperber          5    “
  ”      ”      Habicht           3    “
Die Beurteilung der Zuständigkeit der Belohnung und
die Zahlung erfolgt durch die Nachrichten-Ersatz-Abteilung
Nr. 8 in Coblenz, der die Fänge unter Stehenlassen eines kleinen
Federkranzes einzusenden sind.
Vorwiegend nützliche Arten von Raubvögeln, wie Turm-
falken, Bussarde, Weihen, die nach dem Reichs-Schutzgesetz
vom 20.5.1908 nicht getötet werden dürfen, sind zu schonen.
Coblenz, den 27. Februar 1918
Stellv[ertretendendes] Generalkommando 8. Armeekorps

13. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. März 1918

Aktueller Stand bezüglich der Jagdaussichten

    – oc. Die Jagdaussichten werden in Jä-
gerkreisen wie folgt beurteilt: Die schweren
Bedenken, die man angesichts der anhaltenden
starken Schneefälle im Januar bezüglich des
Wildstandes hegen mußte, haben sich leider
bestätigt. Vielerorts sind zahlreiche einge-
gangene Hasen, Rebhühner, Fasanen und Rehe
gefunden worden, die verhungert und umge-
kommen waren. Auch das infolge der plötz-
lichen Schneeschmelze in vielen Gegenden ein-
getretene Hochwasser hat sehr viel Wild zum
Opfer gefordert, namentlich unter den Hasen
und wilden Kaninchen, die sich gern im Ge-
strüpp an den Flußufern aufhalten. Alle diese
Verluste an Wild wiege[n] um so schwerer, als
infolge des anhaltenden Kriegszustandes die
Wildstandsverhältnisse ohnedies sehr im argen
liegen. – Bei dem milden Wetter ist das
Fortpflanzungsgeschäft der Hasen bereits in
vollem Gange. Schon werden hier und da
Junghasen gefunden. Hoffentlich gibt es recht
viele Märzhasen, denn diese sind von wesentli-
cher Bedeutung für die kommende Hasenjagd.

21. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Februar 1918

Teure Munition und unklare Rechtsverhältnisse verhindern trotz Prämie die Spatzenjagd in Solingen

   Solingen. Tod den Spatzen. In der letzten Sitzung
des Kriegshilfsausschusses wurde darüber Klage geführt, daß
trotz Aussetzung einer Prämie von 10 Pf[enni]g für jeden erlegten
Sperling kein Stück abgeliefert worden sei. Ein Redner wies
auf die teure Munition hin und bemerkte, daß jede Patrone
heute soviel koste, wie die Prämie ausmache, daß das Spatzen-
schießen heuer also ein kostspieliger Sport sei. Dieser Umstand
ist es aber nicht allein, der das Publikum von der Spatzen-
jagd abhält, es ist auch die Furcht, mit dem Strafgesetz in
Konflikt zu geraten. Voriges Jahr erließ der Höhscheider
Bürgermeister auch einen Aufruf zur Spatzenjagd und setzte
eine Prämie aus. Ein Höhscheider Bürger nahm seinen Schieß-
prügel und erlegte mit sicherem Schuß eine Menge Grauröcke,
die einen Angriff auf seine Erbsenbeete machten. Diesem
Manne erging es aber schlecht, er wurde von einem schwert-
umgürteten Wächter der öffentlichen Ordnung ertappt und zur
Anzeige gebracht, weil er in der Nähe von menschlichen Woh-
nungen mit seiner Donnerbüchse hantiert hatte. Das Schöffen-
gericht verurteilte den Schützen zu einer Geldstrafe, die ihm ein-
für allemal die Lust benahm, nochmals auf die Spatzenjagd zu
gehen. Der Einwand des Mannes, er sei nur der Aufforderung
des Bürgermeisters gefolgt, nutzte nichts, er wurde verurteilt.
Der Höhscheider Bürgermeister erklärte dann in einer späteren
Stadtratssitzung auf die Anfrage eines unserer Genossen:
„Schießen durfte der Mann nicht, er konnte ja die Spatzen mit
einem Knüppel erschlagen.“ Dieses abschreckende Bei-
spiel wird wohl mit dazu beigetragen haben, den Solingern
die Spatzenjagd zu verleiden.

19. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Februar 1918

Der Solinger Kriegshilfsauschuss diskutiert die aktuelle Versorgungslage

         Vom Kriegshilfsausschuß.
   Die gestrige Sitzung des Kriegshilfsausschuß leitete an Stelle
des Oberbürgermeisters, der verreist ist, Beigeordneter Schmid-
häußler. An Familienunterstützung sind im letzten Monat
289 904,31 Mark gezahlt worden. An Mieten für Kriegerfamilien
wurden 62 340,94 Mark verausgabt. Unterstützungsberechtigt waren
3062 Frauen, 711 Eltern und 5896 Kinder. Für Kleidung und Schuh-
werk, die an minderbemittelte Kriegerfamilien geliefert worden sind,
hat die Stadt seit Anfang September 1915 die Summe von
1 176 468,46 Mark ausgegeben, das macht auf jeden Monat den Be-
trag von 40 567 Mark.
   Genosse Schaal bittet in Anbetracht der teuren Zeitverhält-
nisse den Verpflegungssatz, der den Kriegerfamilien aus dem Ein-
kommen für Kinder angerechnet wird, von 15 Mark auf 20 Mark zu
erhöhen, denn heute könne kein Mensch von dieser geringen Summe
seine Lebensbedürfnisse bestreiten.
   Der Vorsitzende sagt wohlwollende Berücksichtigung des
Wunsches zu.

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25. November 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 25. November 1917

Einige Tipps und Tricks für die Krähenjagd.

   – oc. Die Krähenjagd hat wieder begonnen
und wird uns voraussichtlich bald wieder die
in diesem Kriege zu so rascher Berühmtheit ge-
langten Saatkrähen auf den Mittagstisch lie-
fern. Neben der Jagd mit der Flinte läßt sich
die Krähenjagd ziemlich rentabel auch mit dem
Tellereisen, Ratteneisen usw. vornehmen. Letz-
tere werden etwa einen Zentimeter tief einge-
graben. Dann streut man rund umher – nicht
auf das Eisen selbst, sondern etwa 30 Zenti-
meter davon entfernt – allerlei Köder aus wie
tote Mäuse, Engerlinge, Speisereste usw. Die
zwischen den Köderstücken umherstelzende Krähe
tritt bei dieser Gelegenheit in das Fangeisen.
Durch Auslegen einer größeren Anzahl Eisen
– die kleinen Ratteneisen genügen vollkommen  
– kann man auf diese Weise recht ergiebige
Fänge erzielen.

3. November 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. November 1917

Verordnung über den Gebrauch der Schusswaffe durch Forst- und Jagdbeamte

Verordnung
betreffend
den Gebrauch der Schusswaffe durch
Forst- und Jagdbeamte.
§ 1
Alle Forst- und Jagdbeamten, bei denen die Voraus-
setzungen des § 1 des Gesetzes über den Waffengebrauch
vom 31. März 1837 vorhanden sind, werden zu Polizei-
beamten bestellt.
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26. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1917

Frei umherlaufende Hunde ohne vorschriftsmäßiges Halsband dürfen von den dazu Berechtigten sofort getötet werden

   Solingen. Gebt acht auf die Hunde! Nach einer
Verordnung des kommandierenden Generals ist es verboten,
Hunde im Walde und auf den Feldfluren außerhalb der öffent-
lichen Wege frei umherlaufen zu lassen. Hunde, die frei um-
herlaufen und herrenlos oder wildernd getroffen werden, oder
die ohne vorschriftsmäßiges Halsband umherlaufen, dürfen so-
fort getötet werden. Berechtigt dazu sind die Polizeivollzugs-
beamten, Förster, Feld- und Waldaufseher, sowie die Jagd-
berechtigten und die von ihnen rechtmäßig zur Ausübung der
Jagd oder des Jagdschutzes Ermächtigten. Wer dem Verbote
zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre be-
straft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Haft
oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden.

18. Februar 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 18. Februar 1917 

In Spich und Sieglar steht eine Jagdverpachtung bevor.  

Jagd-Verpachtung.
   Die öffentliche Verpachtung der Gemeindejagd
von Spich, bestehend aus zwei Feldjagden von
rund 1784 bezw 1008 Morgen, sowie der an-
grenzenden Sieglarer Waldjagd, rund 543 Mor-
gen groß, findet am Samstag den 3. März 1917,
nachmittags 4 Uhr in der Wirtschaft Pöhler in
Spich statt. Die Verpachtung erfolgt auf neun
Jahre, vom 1. April 1917 ab Pachtbedingun-
gen und Jagdkarte können im Rathause in Sieg-
lar, Zimmer 4, eingesehen werden.
    Der Staatsbahnhof Spich liegt im Jagdbezirk.
    Spich und Sieglar, den 15. Febr. 1917.
               Die Jagdvorsteher:
          Foerster.   Lindlau.

10. Januar 1917

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. Januar 1917

Keine Verlängerung der Schußzeit für Hasen.

    –  (Schonzeit der Hasen.) Einem Er-
lasse des preußischen Landwirtschaftsmini-
sters zufolge ist im Jahre 1916 ein so star-
ker Rückgang im Wildbretbestande der nie-
drigen Jagd, insbesondere im Hasenbestande,
zu verzeichnen, daß eine Hinausschiebung
des Beginnes der Schonzeit für einzelne
Wildarten, wie sie in den beiden letzten
Jahren stattgefunden hat, im Interesse der
Erhaltung des einheimischen Wildbestandes,
sich nicht rechtfertigen läßt. Die Jagdin-
haber können daher mit einer Verlängerung
der Schußzeit für Hasen nicht rechnen.

25. November 1916

25111916-verbot-jagd-durch-auslaender

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. November 1916

Verbot von Jagd und Fischerei durch Ausländer

Verordnung.
Unter Aufhebung aller früheren Anordnungen verbiete

ich auf Grund des Gesetzes über den Belagerungszustand
vom 4. 6. 1851 für den Bereich des 8. Armeekorps, mit
Ausnahme der Befehlsbereiche der Festungen Cöln und
Coblenz-Ehrenbreitstein, für welche Sonderbestimmungen er-
gehen, die Ausübung der Jagd und Fischerei durch Aus-
länder, soweit sie nicht einem verbündeten Staat angehören.
Den durch dieses Verbot betroffenen Ausländern wird
anheimgestellt, ihre Jagd- und Fischereiberechtigung durch
geeignete Deutsche unter Beobachtung der dafür vorge-
schriebenen Formen ausüben zu lassen.
Zuwiderhandlungen werden nach § 9 vorgenannten
Gesetzes mit Gefängnis bis zu einem Jahre, beim Vorliegen
mildernder Umstände mit Haft oder Geldstrafe bis zu 1500 M[ark]
bestraft.
Coblenz, den 26. Oktober 1916.
Der Kommandierende General
von Ploetz, General der Infanterie.