17. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. Juli 1918

Festsetzung geflohener Kriegsgefangener durch einen Jäger bei Dreiborn

Dreiborn, 12. Juli. Beim Ansitz auf Schwarz-
wild, welches in hiesiger Gegend bedeutenden Schaden
anrichtet, hatte gestern Abend ein Herr aus Cöln, der
hier zur Jagt weilte, folgendes Erlebnis. Nachdem
derselbe, etwa 1 ½ Stunde in einer Talmulde an
einer alten Fichtenkultur gesessen, vernahm er gegen
¾ 11 Uhr im Holz ein auf ihn zukommendes Geräusch.
Weiterlesen

28. November 1915

19151128_Jäger_154

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 28. November 1915

Es wird ungemütlich in den Nächten und alte Sagen leben auf.

    –  Der wilde Jäger geht in den Nächten um
den Advent herum mit seiner ganzen Meute
durch Wälder und Fluren. Wodans, des alten
germanischen Göttervaters Heer und Jagdgefolge
soll nach der alten deutschen Sage ein und die-
selbe Erscheinung sein. Es ist möglich, daß
zur Entstehung dieser Sage die um diese Zeit
stets eintreffenden Winterstürme beigetragen ha-
ben, die namentlich Nachts zu voller Stärke
anschwellen und dann brausend und krachend
durch die Wälder fegen, als rase eine unsichtbare
Jagd vorüber, unter deren Füßen trockene
Zweige und Aeste krachend zersplittern. Und
es gehört, namentlich für ängstliche Naturen,
selbst heute noch keine allzugroße Selbsttäuschung
dazu, wenn sie auf einsamer nächtlicher Wan-
derung zwischen wallenden Nebeln und heulen-
dem Wintersturm sich einbilden, den wilden Jä-
ger und sein Heer leibhaftig gesehen zu haben.

5. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. September 1914

Neue Regelungen für das Jagdwesen im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Der kommandierende General des 8. Armeekorps
hat über Ausübung der Jagd folgende Bestimmungen
getroffen, deren genaueste Befolgung ich sämtlichen
Jägern im Kreise Schleiden zur Pflicht mache:
1. Es darf in der Entfernung von 300 Meter
von Bahnen und Kunststraße nicht geschossen werden.
Weiterlesen