Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. April 1918
Gericht spricht Italiener wegen Beihilfe zur Fahnenflucht frei
e. Ohligs. Straflosigkeit eines Ausländers. Der
Erdarbeiter Fortuna Frasella mußte sich vor der Strafkammer in
Düsseldorf wegen Beihilfe zur Fahnenflucht verantworten. Im Auf-
trage einer hiesigen Firma hatte der Italiener in Belgien Arbeiten
ausgeführt und sollte dort einem Soldaten zur Desertion verholfen
haben. Bei der Gelegenheit sollte Fr[asella] auch ein Paar Schuhe haben
verschwinden lassen. Ohne in eine nähere Prüfung der Anklage-
punkte einzutreten, kam das Gericht zur Freisprechung des Ange-
klagten. Zur Begründung wurde hervorgehoben, das Verfahren sei
unzulässig, denn es handle sich um eine von einem Ausländer im
Auslande begangene Handlung. Nach dem Strafgesetzbuch ist in
diesem Falle eine Verfolgung nicht möglich.