22. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Oktober 1918

Die Bergische Volksstimme (Remscheid) berichtet über die USPD Volksversammlungen und Straßendemonstrationen in Elberfeld, Hagen, Gelsenkirchen, Bochum und Iserlohn. Refernent u.a. Wilhelm Dittmann.

       Volksversammlungen.
   Ueber die in den letzten Tagen in unserm Verbreitungs-
bezirk abgehaltenen Volksversammlungen berichtet die „Bergi-
sche Volksstimme“ in Remscheid:
   Verrauscht ist das laute Getön der Hetze alldeutscher Phan-
tasten und Kriegsschreier aller Grade. Tief gedrückte Stim-
mung herrscht im Lager aller derer, die bis noch vor ganz
kurzer Zeit glauben zu machen versuchten, sie seien das Volk
und Deutschland könne die ganze Welt niederzwingen, habe die
Macht, Europa und Umgegend zu annektieren, sei in der Lage,
seinen Siegerwillen allen Völkern aufzuzwingen. Gewissenlose
Volksschädlinge – ihre Zeit ist um! Sie, die während so un-
erträglich langer Zeit jede andere Ueberzeugung zu unterdrücken
imstande waren, sie, die nicht davor zurückschreckten, sich als die
berufenen Wortführer des Volkes aufzuspielen – eine An-
maßung, die, wie die Gegenwart lehrt, dem deutschen Volke so
unermeßlichen Schaden eingetragen hat – haben über Nacht
kapitulieren müssen vor der Macht der eisernen Wirklichkeit!
Verstummt ist der Kriegs- und Haßgeschrei, das Volk aber, das
wirkliche Volk, hat seine gewaltige Stimme erhoben und hat
seinen so lange mit Gewalt gefesselten Willen zusammengefaßt
in den Ruf: Wir wollen den Welt- und Völkerfrieden!

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22. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Februar 1916

Ein Urteil mit Konsequenzen für die Gewerkschaften im Rheinland: Auch Betriebsversammlungen der Gewerkschaften, die nur wirtschaftliche Fragen erörtern, sind nach Ansicht des stellvertretenden kommandierenden Generals des siebten Armeekorps unter dem Belagerungszustand ohne Polizeigenehmigung verboten. Das Schöffengericht Iserlohn schließt sich dieser Rechtsauffassung an, die drei verurteilten Metallarbeiter-Gewerkschaften legen gegen das Urteil Berufung ein

       Das Reichsvereinsgesetz unterm verschärften
                              Kriegszustand.
   rm. Die drei Metallarbeiter-Verbände (Deutscher, Christ-
licher und Hirsch-Dunckerscher) hatten am 7. September v[origen] J[ahres]
die Vertreter von 13 Fabrikbetrieben zu einer allgemeinen
Wertstellen-Versammlung eingeladen mit dem Hinweise „Die
Tagesordnung wird sich mit sehr wichtigen wirtschaft-
lichen Fragen im Interesse des Arbeiters beschäftigen“. Eine
Genehmigung bei der Polizei zur Anberaumung dieser Ver-
sammlung war nicht nachgesucht worden. Angeblich ist das
von den Veranstaltern, den Gewerkschaftssekretären der drei
Verbände übersehen worden. Da nach einer Verfügung des
stellvertretenden kommandierenden Generals des 7. Armee-
korps die Veranstaltung von Versammlungen, die nicht ledig-
lich Kultus-, künstlerischen, wissenschaftlichen oder geselligen
Zwecken dienen, verboten und auch die Teilnahme an solchen
nicht genehmigten Zusammenkünften untersagt ist, wurde jedem
der Gewerkschaftssekretäre auf Antrag des Staatsanwalts vom
Amtsgericht ein Strafbefehl von über 10 Mark zuteil.

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7. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1916

Die Hundesteuer als Mittel zur Einschränkung der nicht mehr gewünschten Hundehaltung

      Die Hundesteuer zur Kriegszeit.
   Die Regierung hat vor einigen Tagen darauf hingewie-
sen, daß erhebliche Mengen von mehr oder weniger wertvollen
Speiseresten täglich in Deutschland an Hunde verfüttert wer-
den. Eine Einschränkung der Hundehaltung würde in ge-
wissem Umfange im Interesse der Nutzviehhaltung, insbeson-
dere der Schweinehaltung, liegen. Als ein wirksames Mittel
zur Erreichung der Abschaffung überflüssiger Hunde wird dann
die Hundesteuer bezeichnet. Den Kreisen und Gemeinden
wird die Einführung der Hundesteuern von der Regierung
nachdrücklich empfohlen; es wird ihnen nahegelegt, zu prüfen,
ob sich hier und dort nicht die Erhöhung der Hundesteuer, ins-
besondere für Luxushunde, empfiehlt. Aus einer Zusammen-
stellung rheinisch-westfälischer Stadtkreise ersehe man die Be-
träge, die die Hundesteuer erbringen kann. Sie brachte in
Aachen 45 000 Mark, Barmen 50 000 Mark, Bonn 36 000
Mark, Köln 240 000 Mark, Krefeld 38 000 Mark, Duisburg
55 000 Mark, Düsseldorf 140 000 Mark, Bielefeld 29 000 Mark,
Bochum 36 000 Mark, Buer 24 000 Mark, Trier 20 000 M[ar]k,
Solingen 14 000 Mark, Remscheid 24 000 Mark, Ober-
hausen 13 000 Mark, Recklinghausen 11 000 Mark, Münster
29 000 Mark, Iserlohn 8000 Mark, Herne 11 000 Mark, Mül-
heim-Ruhr 35 000 Mark, Elberfeld 55 000 Mark, Essen
75 000 Mark, Hamborn 23 000 Mark, Hamm 13 000 Mark,
Hagen 23 000 Mark und Dortmund 78 000 Mark.

22. Oktober 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Oktober 1915

Eine Übersicht über die Butterhöchstpreise in diversen Städten soll zeigen, dass in Solingen der höchste Preis festgesetzt worden ist

     Niedrigere Butterhöchstpreise!
   Soweit sich bis jetzt übersehen läßt, ist der für Solingen
festgesetzte Butterhöchstpreis von 2,60 Mark der höchste, der
überhaupt festgesetzt ist. Man vergleiche mit unseren Höchst-
preisen die Sätze, die in nachstehenden Städten festgesetzt sind:
   Frankfurt a[m] M[ain]. Der Magistrat hat für den Bezirk
der Stadt Frankfurt Butter-Höchstpreise festgesetzt, und zwar
2,40 Mark für Süßrahmbutter und 2,10 Mark für
Landbutter.
   Iserlohn. Für Iserlohn Stadt und Land sind die
Höchstpreise für Süßrahmbutter auf 2,60 Mark für
Landbutter auf 2,10 Mark festgesetzt worden.

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