21. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juli 1917

Kein ausländisches Fleisch mehr im Handel

   Kein ausländisches Fleisch mehr im
                   freien Verkehr.
   Neben dem von inländischen Vieh stammenden Fleisch, das
im Kleinhandel den vorgeschriebenen Höchstpreisen unterliegt,
kommen in verschiedenen Städten kleinere Menge von Fleisch
in den Handel, die aus dem Auslande zu teureren Preisen ein-
geführt waren. Die dadurch entstehende Verwirrung hat zu
Schiebungen und berechtigter Unzufriedenheit der Bevölkerung
Anlaß gegeben. Es ist nunmehr ein Uebereinkommen der be-
teiligten Stellen dahin erzielt worden, daß vom Auslande ein-
geführtes Fleisch und Fleischwaren anderweit verwendet werden
und im freien Verkehr des Kleinhandels nicht
mehr erscheinen. Durch eine Verordnung des Reichs-
kanzlers ist, um jede Unklarheit künftig auszuschließen, ange-
ordnet worden, daß vom 1. August 1917 ab auch für (wirklich
oder angeblich) aus dem Auslande eingeführtes
Fleisch bei der Abgabe an Verbraucher keine
höheren Preise als die für die Inlands-
ware geltenden gefordert werden dürfen.