Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. Oktober 1918
Bis zu zehn Kilogramm Butter dürfen nun ohne Anzeige aus den Niederlanden nach Deutschland importiert werden.
Buttereinfuhr aus Holland gestattet.
Nach Mitteilung des Reichswirtschaftsamtes kann infolge
der in Holland herrschenden Fettnot für absehbare Zeit nicht
damit gerechnet werden, daß im Wege zwischenstaatlicher Ver-
einbarung die Einfuhr von Butter aus Holland zugestanden
werden wird. Da unter diesen Umständen jede irgendwie aus-
Holland nach Deutschland gelangende Menge Butter als Zu-
wachs für die deutsche Volksernährung betrachtet werden muß,
ist die Aufhebung der auf eine Beschränkung der ungeregelten
Einfuhr von Butter hinzielenden Bestimmungen geboten.
Dem Ersuchen des Reichskanzlers entsprechend, sind daher von
den zuständigen preußischen Ministern, die bisherigen ein-
schränkenden Bestimmungen über die Buttereinfuhr aus den
Niederlanden aufgehoben worden, so daß fortan die Einfuhr
von Mengen bis zu 10 Kilogramm im kleinen Grenzverkehr
außerhalb des Post- und Eisenbahnfrachtverkehrs ohne Anzeige
und Ablieferungspflicht zulässig ist.