30. Oktober 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 30. Oktober 1918

Die geringen Honigablieferungen gefährden die Versorgung in den Lazaretten.

    –  Die Ablieferungen der Honigpflichtmengen
durch die Imker, an die Honigsammelstellen er-
folgen vielerorts so ungenügend, daß die Beliefe-
rung der Lazarette, Krankenanstalten und derglei-
chen auch in bescheidenstem Umfang gefährdet ist.
Wenn auch die ungewöhnliche schlechte Honigernte
hierbei mitwirkt, so entziehen sich doch nicht wenige
Imker ihrer Ablieferungspflicht, um Honig ander-
weit zu erheblich teueren Preisen zu verkaufen. Es
wird darauf hingewiesen, daß denjenigen Imkern,
die ihrer Honigpflichtmenge nicht abliefern oder
hiervon nicht durch Entscheidung der Honigvermitt-
lungsstelle in Berlin W 57 ganz oder teilweise
befreit sind, der Bezug von Bienenzucker in diesen
und erforderlichenfalls auch im nächsten Jahr ge-
sperrt werden wird. Anträge auf Ermäßigung
der Pflichtabgabe sind durch Vermittlung des
Imkervereins dem der Imker angehört, mit dessen
gutachtlicher Äußerung der Honigvermittlungsstelle
in Berlin W 57 einzureichen. Die Anträge haben
vor allem die Anzahl der Bienenvölker, für die
Zucker empfangen ist, und eine Angabe über die
Menge des geernteten Honigs zu enthalten. An-
träge von Imkern, die keinem Verein angehören,
sind dem Kommunalverbande einzureichen.

27. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Februar 1918

Künstler-Konzert zugunsten der Hinterbliebenen gefallener Krieger des Kreises Schleiden in Kall

Bekanntmachung.
An die Imker!
15 Pfd. für jedes überwinterte Volk
soll im Jahre 1918 jeder Imker erhalten, welcher sich
verpflichtet, einen Teil seiner Honigernte zu gemein-
nützigen Zwecken abzugeben, namentlich für den Lazarett-
und Krankenhausbedarf. Jeder Imker, der Bienen-
zucker, unter dieser Bedingung zu kaufen wünscht, trage
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20. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 20. Februar 1918

Honigspenden für gemeinnützige Zwecke werden gefördert.

   –  Bienenzucker für Imker. Fünfzehn Pfund
Bienenzucker für jedes überwinterte Volk soll
im Jahre 1918 der Imker erhalten, welcher sich
verpflichtet, einen Teil seiner Honigernte zu
gemeinnützigen Zwecken abzugeben, namentlich
für den Lazarett- und Krankenhausbedarf. So
wird in amtlichen Bekanntmachungen mitge-
teilt. Erwünscht ist für später auch die Rege-
lung der Honigabgabe überhaupt.