4. September 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. September 1918

Einzug aller kriegstauglichen Haushunde zum Meldedienst

Hunde an die Front!
Bei den gewaltigen Kämpfen im Westen haben die
Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen
aus vorderster Linie in die rückwärtigen Stellungen
gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist das Leben
erhalten, weil Hunde ihnen den Meldegang abnahmen.
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17. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. August 1918

Aufforderung zur Aushändigung von Haushunden als Meldehunde

Hunde an die Front!
Bei den gewaltigen Kämpfen im Westen haben die
Hunde durch stärkstes Trommelfeuer die Meldungen
aus vorderster Linie in die rückwärtigen Stellungen
gebracht. Hunderten unserer Soldaten ist das Leben
erhalten, weil Hunde ihnen den Meldegang abnahmen.
Militärisch wichtige Meldungen sind durch Hunde recht-
zeitig an die richtige Stelle gelangt.
Obwohl der Nutzen der Meldehunde überall bekannt
ist, gibt es noch immer Besitzer kriegsbrauchbarer Hunde,
welche sich nicht entschließen können, ihr Tier dem
Vaterlande zu leihen!
Es eignet sich Schäferhund, Dobermann, Airedale-
Terrier, Rottweiler, Jagdhunde, Leonberger, Neufund-
länder, Bernhardiner[,] Doggen und Kreuzungen aus
diesen Rassen, die schnell, gesund, mindestens 1 Jahr alt
und von über 50 cm Schulterhöhe sind. Die Hunde
werden von Fachdresseuren in Hundeschulen abgerichtet
und im Erlebensfalle nach dem Kriege an ihre Besitzer
zurückgegeben. Sie erhalten die denkbar sorgsamste
Pflege. Sie müssen kostenlos zur Verfügung gestellt
werden. Die Abholung erfolgt durch Ordonnanzen.
Also Besitzer: Eure Hunde in den Dienst des Vater-
landes!
Die Anmeldungen für Kriegshund- und Meldehund-
schulen an Inspektion der Nachrichtentruppen, Berlin-
Halensee, Kurfürstendamm 152, Abteilung Kriegs-
hunde, richten.
Im Königreich Bayern beheimatete Hunde bei In-
spektion der Nachrichtentruppen, München, Luitpoldstraße,
für gleiche Zwecke melden.

31. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. Juli 1918

Ankündigung einer Hundeausstellung in Ohligs

   Ohligs. Eine Hundeausstellung wird hier nach
mehreren Jahren am 1. September in der Schützenburg ver-
anstaltet, bei der Hunde aller Rassen ausgestellt werden können.
Wie uns mitgeteilt wird, sind bereits mehrere Geld- und
Ehrenpreise gestiftet worden; ferner haben bekannte Hunde-
züchter das Ehrenamt als Preisrichter übernommen. Die
Meldescheine, die bis zum 21. Aug[ust] ausgestellt werden, können
beim Vorsitzenden des Vereins für Hundefreunde in Ohligs und
Umgegend, Herr Franz Droste, Südstraße 24, Fernsprecher
N[umme]r 348, beantragt werden. Alles Nähere ist aus den in den
nächsten Tagen erscheinenden Anzeigen ersichtlich.

12. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Juni 1918

Weiterhin verwüsten freilaufende Hunde und Hühner Gärten in Ohligs.

   Ohligs. Freilaufende Hunde und Hühner. Bei
der hiesigen Polizei laufen, trotz aller Hinweise in den Tages-
zeitungen, fortgesetzt Anzeigen über die Verwüstung von Gär-
ten durch frei umherlaufende Hühner und Hunde ein. Da von
den Eigentümern der Tiere nicht nur Schadenersatz verlangt,
vielmehr der Verstoß gegen die gesetzlichen Vorschriften mit
hohen Strafen belegt wird, ist es nicht zu verstehen, daß es
immer noch Leute gibt, die sich über die bestehenden polizei-
lichen Bestimmungen einfach hinwegsehen. Gerade in der
jetzigen Zeit, wo jedes Pflänzchen für die menschliche Ernäh-
rung unbedingt erhalten werden muß, ist eine derartige Rück-
sichtslosigkeit seinen Nachbarn und Mitmenschen gegenüber dop-
pelt verwerflich. Es sei daher hiermit nochmals ein jeder ge-
warnt, da die Polizei für die Folge mit der ganzen Strenge
des Gesetzes vorgehen wird.

18. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Mai 1918

Erneuter Hinweis auf die Anleinpflicht für Hunde

                       Frei umherlaufende Hunde.
   Die Hundebesitzer werden nochmals daran erinnert, daß
ihr Viehzeug an der Leine geführt werden muß. Gerade in
der Jetztzeit, wo in Feld und Garten die jungen Pflanzen
stehen, geschieht es sehr oft, daß durch frei umherlaufende
Hunde die ganze opfervolle Arbeit der Gartenbesitzer wieder
illusorisch gemacht wird. Also beachte jeder die Verordnung
und sperre sein Viehzeug ein. Nichtbeachtung der Verordnung
zieht Geldstrafe nach sich bis zu 9 Mark oder entsprechende Haft.
Die Polizeibeamten sind angewiesen worden, jede Uebertretung
unnachsichtlich zur Anzeige zu bringen.

4. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. April 1918

Anleinpflicht für größere Hunde – sonst drohen Anzeige und Erschießung (des Hundes)

                  Hunde sind an der Leine zu führen!
   Schon wieder wird allgemein darüber geklagt, daß Hunde
Saat und Pflanzen in den Gärten verderben. Es wird erneut
darauf aufmerksam gemacht, daß nach den bestehenden Verord-
nungen alle größeren Hunde an der Leine geführt werden
müssen und solche, die ohne Aufsicht in der Feldmark umher-
streifen, ohne weiteres erschossen werden dürfen. Die Polizei-
beamten sind angewiesen, streng auf Innehaltung der Vor-
schriften zu achten und nachlässige Hundebesitzer anzuzeigen.

9. Februar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Februar 1918

Einsatz von Hunden an der Front

– „Sendet Hunde an die Front!“ Mit
diesem Rufe wendet sich der Kölner Tierschutzverein
wieder an die Hundebesitzer, ihre Hunde durch seine
Vermittlung an die Front zu senden. Es gibt noch
eine große Anzahl Hunde, die zwecklos gehalten werden
und daher der Heeresverwaltung kostenlos zur Ver-
fügung gestellt werden sollten, ehe man zum äußersten
Mittel, der Enteignung schreitet. Es ist patriotische
Pflict, daß jeder irgendwie entbehrliche Hund der
Kriegshundeschule abgeliefert wird. Die Tiere erhalten
sorgsame Pflege und Behandlung und vor allem eine
gute Ernährung. Erwünscht sind alle Polizeihund-
rassen (Schäferhund, Dobermann, Airedale und Rott-
weiler), auch Foxe, Boxer und Schnauzer.
Die Hunde werden an Ort und Stelle abgeholt.
Alle Hunde, die den Feldzug überstehen, werden den
Besitzern auf Wunsch zurückgegeben. – Der Kriegs-
hund soll nicht unter einem Jahre und nicht über vier
Jahre alt sein.

3. Februar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 3. Februar 1918

Spenden für Kriegsblindenhunde sind erwünscht.

   –  Kriegsblindenhunde! Von allen Opfern
die der unselige Krieg fordert, sind die wohl
mit am schwersten betroffen, die des kostbarsten
Gutes, ihres Augenlichtes beraubt, in die Hei-
mat zurückkehren müssen. Wenn auch seitens
der Behörden vieles geschieht, um diesen vom
Unglück so schwer Betroffenen ihr Los zu er-
leichtern, so ist es dennoch eine Ehrenpflicht
jedes Einzelnen, mitzuhelfen, um denselben ihr
Dasein erträglicher zu machen. Hierzu gehört
ihnen eine von menschlicher Begleitung unab-
hängige Bewegungsmöglichkeit zu schaffen. Das
Bewußtsein, sich ohne Hilfe Hilfe ihrer Mit-
menschen einigermaßen zurechtzufinden, hilft

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26. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juni 1917

Frei umherlaufende Hunde ohne vorschriftsmäßiges Halsband dürfen von den dazu Berechtigten sofort getötet werden

   Solingen. Gebt acht auf die Hunde! Nach einer
Verordnung des kommandierenden Generals ist es verboten,
Hunde im Walde und auf den Feldfluren außerhalb der öffent-
lichen Wege frei umherlaufen zu lassen. Hunde, die frei um-
herlaufen und herrenlos oder wildernd getroffen werden, oder
die ohne vorschriftsmäßiges Halsband umherlaufen, dürfen so-
fort getötet werden. Berechtigt dazu sind die Polizeivollzugs-
beamten, Förster, Feld- und Waldaufseher, sowie die Jagd-
berechtigten und die von ihnen rechtmäßig zur Ausübung der
Jagd oder des Jagdschutzes Ermächtigten. Wer dem Verbote
zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre be-
straft. Sind mildernde Umstände vorhanden, so kann auf Haft
oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark erkannt werden.

13. Juni 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 13. Juni 1917 

Bestimmte Rassehunde werden für vaterländische Zwecke ausgebildet.  

       Für Hundebesitzer.  Hundebesitzern, die
sich mit dem Gedanken tragen, ihre Tiere
abzuschaffen, bietet sich eine günstige Gele-
genheit, ihre Hunde bei der in Metz einge-
richteten Kriegshundeausbildungsstelle un-
terzubringen. Die Stelle übernimmt geeig-
nete Rassehunde – wie deutsche Schäfer-
hunde, Dobermann-Pinscher und Airedale-
Terrier – für die Kriegsdauer und bildet
sie aus. Nebem dem vaterländischen Zweck,
zu dem die Tiere Verwendung finden, be-
steht auch noch die Aussicht für die Hundebe-
sitzer, daß sie ihre Hunde nach Ende des
Krieges wieder und zwar gut dressiert, zu-
rückerhalten können, sofern sie nicht Opfer
des Krieges geworden sind. Nähere Aus-
kunft erteilt der Melde-Hunde-Trupp Metz
in Orlen bei Metz.

24. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. April 1917

Klagen über Verwüstungen in den gerade bestellten Gärten

   Ohligs. Haltet Hühner und Hunde fest! Die Garten-
arbeit hat wieder begonnen, und schon kommen wieder Klagen über
Verwüstungen, die freilaufende Hühner und Hunde in den bestellten
Gärten anrichten. Die Polizeiverwaltung läßt deshalb darauf auf-
merksam machen, daß sie besonders in diesem Jahre, wo es gilt, jedes
Gemüsepflänzchen zu hegen und zu pflegen, rücksichtslos gegen die
Besitzer von Hühnern und Hunden, die frei umherstrolchen und das
angebaute Land durchwühlen, vorgehen wird.

26. Juli 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 26. Juli 1916

Leichlingens Bürgermeister Klein droht, gegen freilaufende Hunde ohne Steuermarke vorzugehen

              Umherlaufen von Hunden.
   Neuerdings mehren sich Klagen darüber, daß Hunde frei umher-
laufen, ohne daß sie mit Halsbändern versehen sind, die Namen und
Wohnort des Besitzers ersehen lassen oder an denen eine Steuermarke
mit Angabe des Versteuerungsortes und der Nummer des Hundes
in der Steuerliste befestigt ist.
   Ich mache auf die Strafbarkeit derartiger Verstöße aufmerksam
und werde bei Nichtbeachtung die betreffenden Hudne als herrenlos
beseitigen lassen.
   Leichlingen, den 22 Juli 1916
                                             Der Bürgermeister: Klein

9. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Mai 1916

Hunde von den Gärten fernhalten!

  Solingen. Hunde von den Gärten fernhalten!
Die hohen Nahrungsmittelpreise haben manche Familie ver-
anlaßt, sich mit Mühe und Arbeit auf vorhandenem Brach-
land einen Gemüsegarten zu errichten. Jetzt, da alles bestellt
ist und die Beete anfangen, zu keimen, wird viel darüber ge-
klagt, daß diese Anlagen von Hunden heimgesucht werden, die
über die Beete laufen und auch durch Scharren großen Schaden
anrichten. Wir machen die Hundebesitzer darauf aufmerksam,
daß sie für den Schaden, den ihre Hunde in Gärten anrichten,
haftbar sind. Wer sich vor Schadenersatzansprüchen schützen
will, wird gut tun, seinen Köter von gärtnerischen Anlagen
fernzuhalten.

8. Februar 1916

1916 02 08-2

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 8. Februar 1916

Erhöhung der Hundesteuer zur „Erreichung der Abschaffung wirtschaftlich überflüssiger Hunde“

Hilden, 8. Febr. Die Regierung hat vor einigen
Tagen darauf hingewiesen, daß nicht unerhebliche Mengen
von mehr oder weniger wertvollen Speiseresten täglich in
Deutschland an Hunde verfüttert werden. Eine Einschrän-
kung der Hundehaltung würde in gewissem Umfange im
Interesse der Nutzviehhaltung, insbesondere der Schweine-
haltung, liegen. Als ein wirksames Mittel zur Erreichung
der Abschaffung wirtschaftlich überflüssiger Hunde wird
dann die Hundebesteuerung bezeichnet; den Kreisen und
Gemeinden wird die Einführung der Hundesteuern von
der Regierung nachdrücklich empfohlen und ferner nahe-
gelegt, zu prüfen, ob sich hier und dort nicht die Erhöhung
der Hundesteuer, insbesondere für Luxushunde empfiehlt.
Daß die Hundesteuer ganz ansehnliche Beträge ergeben
kann, zeigt eine Zusammenstellung für die rheinisch-west-
fälischen Stadtkreise im Steuerjahr 1914/1915: Diese Steuer
erbrachte in Aachen 45 000 M., Barmen 50 000 M., Bonn
63 000 M., Köln 240 000 M., Krefeld 38 000 M.,
Duisburg 55 000 M., Buer 24 000 M., Trier 20 000 M.,
Solingen 14 000 M., Remscheid 24 000 M., Oberhausen
13 000 M., Recklinghausen 11 000 M., Münster 29 000
Mark, Iserlohn 8000 M., Herne 11 000 M., Mülheim-
Ruhr 35 000 M., Elberfeld 55 000 M., Essen 75 000 M.,
Hamborn 23 000 M., Hamm 13 000 M., Hagen 23 000
Mark und Dortmund 78 000 M. In Hilden gingen in
den letzten Jahren durchschnittlich 5000 Mark an Hunde-
steuern ein.

7. Februar 1916

BAST_07_02_1916_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1916

Die Hundesteuer als Mittel zur Einschränkung der nicht mehr gewünschten Hundehaltung

      Die Hundesteuer zur Kriegszeit.
   Die Regierung hat vor einigen Tagen darauf hingewie-
sen, daß erhebliche Mengen von mehr oder weniger wertvollen
Speiseresten täglich in Deutschland an Hunde verfüttert wer-
den. Eine Einschränkung der Hundehaltung würde in ge-
wissem Umfange im Interesse der Nutzviehhaltung, insbeson-
dere der Schweinehaltung, liegen. Als ein wirksames Mittel
zur Erreichung der Abschaffung überflüssiger Hunde wird dann
die Hundesteuer bezeichnet. Den Kreisen und Gemeinden
wird die Einführung der Hundesteuern von der Regierung
nachdrücklich empfohlen; es wird ihnen nahegelegt, zu prüfen,
ob sich hier und dort nicht die Erhöhung der Hundesteuer, ins-
besondere für Luxushunde, empfiehlt. Aus einer Zusammen-
stellung rheinisch-westfälischer Stadtkreise ersehe man die Be-
träge, die die Hundesteuer erbringen kann. Sie brachte in
Aachen 45 000 Mark, Barmen 50 000 Mark, Bonn 36 000
Mark, Köln 240 000 Mark, Krefeld 38 000 Mark, Duisburg
55 000 Mark, Düsseldorf 140 000 Mark, Bielefeld 29 000 Mark,
Bochum 36 000 Mark, Buer 24 000 Mark, Trier 20 000 M[ar]k,
Solingen 14 000 Mark, Remscheid 24 000 Mark, Ober-
hausen 13 000 Mark, Recklinghausen 11 000 Mark, Münster
29 000 Mark, Iserlohn 8000 Mark, Herne 11 000 Mark, Mül-
heim-Ruhr 35 000 Mark, Elberfeld 55 000 Mark, Essen
75 000 Mark, Hamborn 23 000 Mark, Hamm 13 000 Mark,
Hagen 23 000 Mark und Dortmund 78 000 Mark.