20. August 1918

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 20. August 1918

Ein neues Verbot der Provinzialfleischstelle soll dafür sorgen, dass die fleischlosen Wochen in Gastwirtschaften und Hotelbetrieben auch eingehalten werden.

Hilden, 20. August. Fleischlose Wochen
und Gastwirtschaften. Ueber die Einhaltung der
fleischlosen Wochen in den Gastwirtschaften erläßt die Pro-
vinzialfleischstelle für die Rheinprovinz folgendes Verbot
der markenfreien Anhabe von Fleisch: Die Provinzial-
fleischstelle für die Rheinprovinz warnt die Inhaber von
Gastwirtschaften und Hotelbetrieben der markenfreien
Abgabe von Fleisch und der ungenügenden Entwertung der
Fleischmarken. Nachdem zahlreiche Beschwerden über die
Mißstände eingegangen sind, hat die Provinzialfleischstelle
Ueberwachungspersonen für die ganze Provinz mit dem
Auftrage angestellt, jeden Zuwiderhandlungsfall seitens
der Gastwirte und Hoteliers zur Anzeige zu bringen.
Woraufhin die Schließung des Betriebes auf längere Zeit
oder sogar dauernd unnachsichtlich erfolgen wird. Die
scharfen Maßnahmen sind im Interesse der Schonung un-
serer Viehbestände unbedingt geboten.“

5. April 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 5. April 1918

Hotelbesitzer fordern in Bonn mehr Lebensmittel ein.

   –  Die Vereinigung rheinischer Hotelbesitzer,
die dieser Tage in Bonn ihre Hauptversamm-
lung abhielt, richtete an die Regierungspräsi-
denten das dringende Ersuchen, sofort Maßnah-
men zu treffen, daß den Gaststätten eine zur
Fortsetzung der Betriebe ausreichende Belie-
ferung mit Lebensmitteln sichergestellt werde.
Man war aber einstimmig der Meinung, daß
die von den Kommunen bereitgestellten Men-
gen, nicht den Einheimischen, sondern nur dem
reisenden Publikum zugute kommen dürften.
Im Interesse der Weiterführung der Betriebe
bezw. Streckung der Vorräte wurde im allge-
meinen als Richtschnur aufgestellt, den Gästen
in Zukunft nur eine Suppe und einen Gang
zu verabreichen, dies gelte auch für Kur- und
Badeorte, soweit die Art der Kranken nicht
Ausnahmen bedinge. Für die Hergabe der
Säle soll künftig eine angemessene Miete erho-
ben werden.