15. November 1916

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Archiv Kalbeck, Bestand Vittinghoff gen. Schell, Nr. 5096.

Auf dem Gelände des Hauses Hamm bei Hommersum, direkt an der Grenze zu den Niederlanden, werden vom Militär beidseitig des Weges vor der Brücke Schützengräben mit einigen Brustwehren angelegt.

Forsthaus-Calbeck, den 15. November 1916 

An die
Freiherrlich von Vittinghoff-Schell’sche Verwaltung
Rentei Calbeck 

Bei der heutigen Verhandlung auf dem Gute Hamm wurde mir von Major Bauer und Hauptmann Hichel eröffnet, dass zur Sicherung der Landesgrenze auf beiden Seiten des zur neuen Brücke führenden Weges je ein Schützengraben mit einigen Brustwehren angelegt werden müsse. Die betreffenden Stellen wurden mir örtlich angezeigt. Auf der Südseite kommt die ganz im Felde belegene Lohhecke von ca. 1 ar in Betracht; auf der Nordseite die hohe, mit Ginster stellenweise bestandene Weide. Beide Grundstücke gehören zur Pachtung des Ackerers Artz. Diesen würde die Rodung der Lohhecke besonders angenehm sein, da die Fläche alsdann später beackert werden könnte. 

Die Genehmigung habe ich mit der Bedingung erteilt, dass
1. der Mutterboden sorgfältig getrennt gehalten, das ganze Erdmaterial später wieder in der jetzigen Form eingeebnet und außerdem in der Weide die Oberfläche wieder mit Rasen, die Grasseite nach oben, abgedeckt werden muss.
2.Schadenersatz für die entgangene Nutzung an den Pächter geleistet werden muss, deren Feststellung gemeinschaftlich mit diesem vorzunehmen ist.
Nagel