Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. März 1916
Preisfestsetzung für Holzrinde
Schleiden, 4. März. Mit dem 1. März 1916 tritt
eine Bekanntmachung in Kraft, durch die Höchstpreise für
Eichenrinde, Fichtenrinde und zur Gerbstoffgewinnung ge-
eignetes Kastanienholz festgesetzt werden. Die Verkaufs-
preise für den Zentner Rinde sind je nach der Güte
abgestuft. Die Einzelheiten der Bekanntmachung er-
geben sich aus ihrem Wortlaut, der in unserer heutigen
Nummer abgedruckt ist.