Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. November 1917
Ein Ohligser auf Hamsterfahrt und die juristischen Folgen
e. Ohligs. Vergebliche Anstrengungen eines
Familienvaters. Vor einiger Zeit war der Arbeiter Sch. von
hier an die holländische Grenze gefahren und hatte in der Nähe von
Bocholt ein größeres Quantum Lebensmittel, wie Butter, Käse,
Fett und Eier, eingekauft. Mit den Sachen kam er bis nach Düssel-
dorf, wurde aber am dortigen Hauptbahnhofe von den Zugrevisoren
angehalten und ihm die vermutlichen Auslandswaren abgenommen.
Wegen verbotener Einfuhr, d. h. Nichtanmeldung von rationierten
Waren, erhielt der Mann außerdem eine Anklage. Von dem Schöffen-
gericht in Gerresheim wurde er aber freigesprochen, weil angenommen
wurde, es habe sich nicht um anmeldepflichtige Auslandswaren ge-
handelt. Gegen dieses Urteil legte der Staatsanwalt Berufung ein
und beantragte vor der Strafkammer in Düsseldorf im Sinne der
Anklage auf eine Geldstrafe von 30 Mark zu erkennen. Die Straf-
kammer schloß sich den Gründen des schöffengerichtlichen Urteils an
und bestätigte die Freisprechung.