20. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. November 1917

Ein Ohligser auf Hamsterfahrt und die juristischen Folgen

   e. Ohligs. Vergebliche Anstrengungen eines
Familienvaters. Vor einiger Zeit war der Arbeiter Sch. von
hier an die holländische Grenze gefahren und hatte in der Nähe von
Bocholt ein größeres Quantum Lebensmittel, wie Butter, Käse,
Fett und Eier, eingekauft. Mit den Sachen kam er bis nach Düssel-
dorf, wurde aber am dortigen Hauptbahnhofe von den Zugrevisoren
angehalten und ihm die vermutlichen Auslandswaren abgenommen.
Wegen verbotener Einfuhr, d. h. Nichtanmeldung von rationierten
Waren, erhielt der Mann außerdem eine Anklage. Von dem Schöffen-
gericht in Gerresheim wurde er aber freigesprochen, weil angenommen
wurde, es habe sich nicht um anmeldepflichtige Auslandswaren ge-
handelt. Gegen dieses Urteil legte der Staatsanwalt Berufung ein
und beantragte vor der Strafkammer in Düsseldorf im Sinne der
Anklage auf eine Geldstrafe von 30 Mark zu erkennen. Die Straf-
kammer schloß sich den Gründen des schöffengerichtlichen Urteils an
und bestätigte die Freisprechung.

25. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1917

Nach Zwiebeln herrschte auf Solingens Wochenmarkt große Nachfrage.

                Vom Wochenmarkt.
   Der Markt war heute wieder mit Gemüse und Obst hin-
reichend versorgt. Der Verkehr und die Nachfrage waren nicht
besonders stark, nur nach Zwiebeln herrschte starke Nachfrage.
Die kleine Menge holländischer Zwiebeln, die der Kommissionär
des Großmarktes herangeschafft hatte, war im Augenblick vor-
kauft, trotzdem das Pfund 69 Pf[enni]g kostete. Aepfel wurden in
vorzüglicher Qualität angeboten. Die Preise waren die gleichen
wie an den letzten Markttagen. Spinat kostete das Pfund
28 Pf[enni]g. Die andern Gemüsepreise hielten sich auf der alten
Höhe. Für die nächste Zeit werden wir wohl nur auf Inlands-
Gemüse und –Obst angewiesen sein, denn Holland hat ein teil-
weises Ausfuhrverbot für Obst und Gemüse erlassen. Der
Grund ist wohl in der Tatsache zu suchen, daß die Reichsge-
müse und Obststelle Einheitspreise für In- und Auslandsware
schaffen wollte. Dagegen setzt sich Holland zur Wehr, trotzdem
die Preise, die wir für das von dort bezogene Gemüse bezahlen
mußten, infolge der ungünstigen Valuta schon ohnedies hoch
genug waren. Jetzt wird es sich zeigen, ob die Reichsgemüse-
stelle die Macht hat, die Städte Westdeutschlands, die vielfach
von der holländischen Einfuhr abhängig waren, so zu versorgen,
daß nicht wieder Zustände bei uns einreißen, wie wir sie leider
schon gehabt haben: von Waren entblößte Märkte und unzu-
friedene Händler und Käufer.

10. September 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. September 1917

Warnung vor verdorbenen Salzheringen aus Holland.

   Solingen. Verdorbene Salzheringe. In der
letzten Zeit sind, wie die Zentral-Einkaufsgesellschaft mitteilt,
wiederholt größere Mengen verdorbener oder minderwertiger
Salzheringe an der deutsch-holländischen Grenze angehalten
worden, die deutsche Gemeinden oder industrielle Werke in
Holland eingekauft hatten. Der Ankauf erfolgte meistens durch
Vermittlung gewissenloser Händler, die es verstanden, sich die
übertrieben hohe Preise, noch bevor die Ware die Grenze über-
schritten hatte und untersucht werden konnte, zu sichern, indem
sie im voraus Bezahlung erhielten. Teilweise rührten die Sen-
dungen aus Beständen her, die von der Einkaufsvertretung der
Z. E. G. wegen schlechter Qualität zurückgewiesen worden
waren. Dennoch wurde für solche Ausschußware zwei- bis
dreimal so viel bezahlt wie für die von der Einkaufsvertretung
übernommene gute Ware. Es muß vor solchen Ankäufen ge-
warnt werden, da sie mit schweren Verlusten für die Käufer
verbunden sind. Denn eine Freigabe derartiger Sendungen ist
ausgeschlossen und die zur Auszahlung gelangenden Ueber-
nahmepreise können wegen des schlechten Zustandes der Ware
nur sehr niedrig sein.

18. August 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 18. August 1917

Warnung vor der Unterstützung flüchtender Zwangsarbeiter

Bekanntmachung.
In letzter Zeit mehren sich die Fälle, in denen rus-

sische oder belgische Arbeiter im wehrpflichtigen Alter
oder Kriegsgefangene auf Zureden oder mit Unter-
stützung von Inländern nach dem neutralen Ausland,
namentlich nach Holland, geflüchtet sind, um von dort
aus ihre Heimat zu erreichen.
Es bedarf keines besonderen Hinweises, daß hier-
durch nicht nur die einheimische Wirtschaft durch Ent-
ziehung von Arbeitskräften geschädigt, sondern auch
wehrfähige Mannschaften dem Feinde zugeführt werden.
Wer das Entweichen in irgend einer Weise unterstützt,
macht sich des Landesverrates schuldig, der nach §§ 89,
90 Abs[atz] 1 Nr. 3 Reichsstrafgesetzbuches mit schwerer
Zuchthausstrafe bedroht wird.
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8. August 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. August 1917

Auf Kartoffeln aus Holland muss ab jetzt verzichtet werden.

  Solingen. Kartoffelausfuhrtverbot. Die holländische
Regierung hat die Ausfuhr von Kartoffeln gesperrt. Dieses Verbot
trifft auch unsere Gegend, da wir bisher Kartoffeln aus Holland
eingeführt haben – allerdings nur geringe Mengen. Auf der anderen
Seite hat das Verbot auch die begrüßenswerte Wirkung, daß beim
Verkauf die festgesetzten Höchstpreise für Frühkartoffeln eingehalten
werden müssen, da nur noch inländische Ware in Betracht kommt.
Manche Gemeinden verfuhren so, daß sie den viel höheren Preis für
die erhaltenen holländischen Kartoffeln mit den bei uns geltenden
Höchstpreisen verbanden und dann einen Durchschnittspreis fest-
setzten. Die Folge waren Mißverständnisse beim Publikum, die zu
allerhand bösen Gerüchten Anlaß gaben.

7. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Juli 1917

Die dringend erwartete Frühkartoffelernte im Kreis Solingen wird die aktuellen Probleme der Kartoffelversorgung wegen des geringen Ertrages nicht lösen.

           Von der Kartoffelversorgung.
wird uns amtlich berichtet:
   Während bis zum 8. Juli keine Kartoffeln im Kreise ge-
rodet werden dürfen, sollen in nächster Woche aber gleich
eine größere Menge herausgeholt und damit der Gesamtbevölke-
rung etwas an Kartoffeln zugeführt werden. Viel kann es ja
allerdings nicht sein. Das Frühkartoffelland im Kreise ist dafür
zu beschränkt und von draußen kommt fast nichts herein. Um
nur 1 Pfund an jeden Einwohner des Kreises abgeben zu
können, sind 1700 Zentner notwendig, was ungefähr einem Er-
trag von 45 Morgen entsprechen wird. Der Ertrag an Früh-
kartoffeln ist bekanntlich nicht sehr groß, erst recht nicht, wenn
sie so früh ausgenommen werden, wie es jetzt notwendig ist.
Nach der Mitte des Juli werden hoffentlich die ersten Früh-
kartoffeln aus Sachsen kommen, so daß sich von da ab wohl
regelmäßig eine bessere Belieferung ermöglichen lassen und das
Kartoffelelend der letzten Zeit endlich seinen Abschluß finden
wird. Von Holland ist leider nicht viel zu erwarten. Was von
dort hereinkommt, ist ein angenehmer Zuschuß, aber auch nicht
viel mehr.

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3. Juli 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Juli 1917

Ausführlicher Bericht von der letzten Kriegshilfsausschuß-Sitzung in Solingen

              Aus dem Kriegshilfsausschuß.
   Unter dem Vorsitz des Herrn Beigeordneten Wolters als
Stellvertreter des Oberbürgermeisters trat gestern nachmittag der
erweiterte Kriegshilfsausschuß zu einer Sitzung zusammen.

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27. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1917

Die Versorgung mit Frühkartoffeln

  Solingen. Frühkartoffeln. In Fischenich am Vor-
gebirge sind die Frühkartoffeln reif. Der Andrang von Reflek-
tanten war aber so stark, daß man keine Möglichkeit einer
einigermaßen zweckmäßigen Verteilung sah. Die Behörde hat
deshalb das Ausnehmen der Kartoffeln bis zum 2. Juli ver-
boten. Wir in Solingen erhalten Zufuhren an Kartoffeln von
Holland, so daß es uns gelingen wird, bis zum Eintreffen
heimischer Frühkartoffeln die Hälfte der Schwerarbeiter-Zulage
bestreiten zu können und auch im übrigen der Einwohnerschaft
mit der Kartoffelversorgung gerecht werden zu können. In-
dessen rückt der Zeitpunkt der allgemeinen Reife der Kartoffeln
immer näher heran.

27. Juni 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. Juni 1917

Gute Nachrichten für Raucher: Holland hebt zeitweise das Ausfuhrverbot für Tabak auf

  Solingen. Mehr Tabak. Eine für die Raucher erfreu-
liche Nachricht kommt aus Holland. Die holländische Regierung
wird das Tabakausfuhrverbot zeitweise außer Kraft setzen, so
daß wir größere Mengen einführen können. Die Entscheidung
soll in dieser Woche fallen. Für je 100 Kilogramm Tabak wird
eine besondere Abgabe von 6 Gulden erhoben werden.

12. Mai 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Mai 1917

Weniger Reisen von Hamstern in das niederländische Grenzgebiet

       Weniger Hollandfahrer.
   Schon jetzt macht sich die Wirkung des Ausweiszwanges und der
Grenzverordnung bemerkbar. Das Reisen der Hamster und Schleich-
händler in das Grenzgebiet hat aufgehört; die Landbevölkerung atmet
auf. Natürlich versuchen die Grenzfahrer jetzt das Feld ihrer Tätigkeit
weiter zurück zu verlegen. Die Polizeiverwaltung der Stadt Wesel
warnt schon vor Ausfuhr von Lebensmitteln aus dem Kreise Rees.

5. April 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 5. April 1917

Verschärfte gerichtliche Bestrafung des Schleichhandels mit Nahrungsmitteln – ein Fall aus Ohligs

   Ohligs. Der Schleichhandel mit Nahrungs-
mitteln hat, wie von der Strafkammer ausgeführt wurde,
nach einer Mitteilung der Z.E.G. in neuerer Zeit einen der-
artigen Umfang angenommen, daß bei der Fortdauer solcher
Zustände die Versorgung unserer Truppen gefährdet werden
könnte. Aus diesem Grunde wird dagegen fortan mit strengen
Strafen eingeschritten werden. Die Witwe Karl K. aus Ohligs
kaufte des öftern größere Mengen Fleisch, Fett, Butter und
andere Lebensmittel in Holland ein und verkaufte, was ihren
eigenen Bedarf überschritt, mit mäßigem Aufschlag an Freun-
dinnen und Bekannte weiter. Selbstverständlich wurden weder
ihre eigenen Bezugskarten, noch die ihrer Abnehmer entwertet.
Das Schöffengericht hatte sie dafür zu 10 Mark Geldstrafe ver-
urteilt, die Strafkammer erkannte auf die Berufung des Amts-
anwalts hin auf 100 Mark Geldstrafe. Nur der Um-
stand, daß sie mit den Waren keinen Wucher getrieben hat,
schützte sie vor einer noch höheren Strafe.

13. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme, 13. Januar 1917

Luise Zietz unterstützt vehement den Friedensappell der sozialistischen Frauen Hollands

   Wachsende Friedenssehnsucht der sozial-
         demokratischen Frauen aller Länder.
                            Von Luise Zietz.
   Unermüdlich sind die sozialistischen Frauen der krieg-
führenden Länder und der neutralen Staaten Europas und
Amerikas bemüht gewesen, für die Herbeiführung des Friedens
zu wirken und durch die Bekämpfung des Völkerhasses und des
Chauvinismus im eigenen Lande einem baldigen Kriegsabschluß
durch eine Verständigung der Völker die Bahn ebnen zu helfen.
   War es ihnen auch verwehrt, von der Parlamentstribüne
herab die Not der Völker hinauszuschreien in die Welt und zu
fordern, daß dem Wüten der Kriegsfurie Einhalt geboten
werden, so haben sie doch alle sonstigen Mittel genutzt, um nach
Maßgabe ihrer Kräfte im Sinne der sozialistischen Ueber-
zeugung für das genannte Ziel zu wirken. Wo immer es
möglich war, haben sie der Ueberzeugung Ausdruck gegeben,
daß der Krieg kein geeignetes Mittel ist, die großen Streit-
fragen der Nationen zu lösen, daß aber unwiederbringlich ver-
loren ist, was er vernichtet an kostbaren Menschenleben und mit
diesen an kulturschaffender Arbeitskraft, an hoher Intelligenz
und großer edler Gesinnung, daß er eine Fülle sittlicher und
geistiger Kulturerrungenschaften zerstampft, Ideengemeinschaften
der Völker zerreißt und statt dessen Nationalitäten- und Rassen-
haß üppig in die Halme schießen läßt; ganz zu schweigen von
der unübersehbaren Vernichtung materieller Kulturgüter, durch
die Europa verarmt und um Jahrzehnte in der Kulturentwick-
lung zurückgeworfen wird.

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9. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Januar 1917

Ausfuhrverbot für Lebensmittel aus Holland

   Solingen. Warnung an die „Holland-Fahrer“.
Das Vize-Konsulat der Niederlande in Elberfeld teilt mit, daß
in stets zunehmendem Umfang Personen, die in Deutschland
wohnen, nach Holland fahren, um dort Lebensmittel aufzukau-
fen und für den eigenen Bedarf nach Deutschland auszuführen,
in der Meinung, solche Lebensmittel könnten frei aus Holland
ausgeführt werden. Diese Auffassung ist falsch. Es wird nach-
drücklich darauf hingewiesen, daß Lebensmittel, für die in
Holland ein Ausfuhrverbot besteht, auch nicht in kleinen Mengen
ausgeführt werden dürfen. Werden solche Lebensmittel trotz-
dem in Holland gekauft, so wird bei dem Versuch der Ausfuhr
die Ware beschlagnahmt und Strafverfahren wegen Ueber-
tretung des Ausfuhrverbots eingeleitet.

2. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1917

Solingerin werden die Waren von einer Hamsterfahrt an die holländische Grenze beschlagnahmt.

   Solingen. Butter und Speck beschlagnahmt. Großen
Schaden erlitt am Samstag eine Frau von hier, die an die hollän-
dische Grenze gefahren war und dort Speck und Butter und sonstige
Lebensmittel eingekauft hatte. Auf der Heimfahrt wurde der Zug,
den die Frau von Düsseldorf aus nach hier benutze, in Hilden von
einem Beamten der Z.-E.-G., in dessen Begleitung sich ein Soldat
befand, revidiert. Bei dieser Gelegenheit fielen dem Beamten größere
Mengen von Waren in die Hände, die die Reisenden von der
holländischen Grenze mitgebracht hatten. Auch unsere Landsmännin
mußte die teuer erworbenen Butter- und Speckvorräte heraus-
rücken. Da für die beschlagnahmten Waren von der Z.-E.-G. nur
der gesetzliche Höchstpreis bezahlt wird, erleiden die Hollandfahrer
empfindlichen Schaden.

2. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1917

Solinger Händler an unerlaubtem Butterhandel aus Holland beteiligt

                          Der wilde Butterhandel                      
   Der Händler Gustav Sch. aus Düsseldorf bezog von Holland
18 250 Kilo Butter, ohne sie bei der Z.-E.-G. anzumelden. Wegen
der unterlassenen Anmeldung mußte er sich vor der Strafkammer
in Düsseldorf verantworten. Er machte geltend, er habe das größte
Quantum Butter, über 280 Zentner, auf seinen Namen für Händler
aus dem Bergischen, besonders aus dem Kreise Solingen
kommen lassen. Einen Nutzen wollte er an diesem Quantum Butter
überhaupt nicht gehabt haben. Nach der Anklage verdiente Sch. an
jedem Pfund Butter 25 Pf[enni]g oder im ganzen über 9000 Mark. Der
Staatsanwalt vertrat die Ansicht, der wilde Butterhandel wirke für
die Gesamtheit nur preissteigernd und müsse mit erheblichen Strafen
bekämpft werden. Wege der unterlassenen Anmeldung wurde eine
Geldstrafe von 500 Mark beantragt. Das Gericht war derselben An-
sicht, hielt aber eine Geldstrafe von 200 Mark für eine genügende
Sühne.