21. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Februar 1918

Bei einer Hamsterfahrt verhaftet worden

   Solingen. Gefahren bei der Hamsterfahrt.
In Aufregung versetzt wurden zwei hiesige Familien, deren
Töchter gemeinsam vorige Woche eine Hamsterfahrt in das
Grenzgebiet unternommen hatten, von der sie aber nicht zurück-
kehrten. Die unternommenen Nachforschungen ergaben, daß
beide im Grenzgebiet festgenommen und zu je 3 Wochen Ge-
fängnis verurteilt worden waren. Möge dieser Fall erneut zur
Warnung dienen.

20. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 20. November 1917

Ein Ohligser auf Hamsterfahrt und die juristischen Folgen

   e. Ohligs. Vergebliche Anstrengungen eines
Familienvaters. Vor einiger Zeit war der Arbeiter Sch. von
hier an die holländische Grenze gefahren und hatte in der Nähe von
Bocholt ein größeres Quantum Lebensmittel, wie Butter, Käse,
Fett und Eier, eingekauft. Mit den Sachen kam er bis nach Düssel-
dorf, wurde aber am dortigen Hauptbahnhofe von den Zugrevisoren
angehalten und ihm die vermutlichen Auslandswaren abgenommen.
Wegen verbotener Einfuhr, d. h. Nichtanmeldung von rationierten
Waren, erhielt der Mann außerdem eine Anklage. Von dem Schöffen-
gericht in Gerresheim wurde er aber freigesprochen, weil angenommen
wurde, es habe sich nicht um anmeldepflichtige Auslandswaren ge-
handelt. Gegen dieses Urteil legte der Staatsanwalt Berufung ein
und beantragte vor der Strafkammer in Düsseldorf im Sinne der
Anklage auf eine Geldstrafe von 30 Mark zu erkennen. Die Straf-
kammer schloß sich den Gründen des schöffengerichtlichen Urteils an
und bestätigte die Freisprechung.

12. Februar 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Februar 1917

Schmuggelbekämpfung: Schießbefehl an der niederländischen Grenze

   Scharfe Maßnahmen gegen Schmuggel.
   Es lassen vielfach Personen, namentlich auch aus dem In
dustriegebiet, sich verleiten, an unerlaubter Stelle heimlich die
holländische Grenze zu überschreiten, um Lebensmittel
einzukaufen und diese dann ebenfalls auf verbotenen Wegen
zurück über die Grenze zu besorgen. Man kann bei der viel-
fach herrschenden Knappheit den Wunsch nachfühlen, sich auf
diese Weise besser zu versorgen. Diese Personen setzen sich
strenger Bestrafung aus. Alle Lebensmittel, die sie unter
Durchbrechung der Grenzsperre einkaufen, entziehen sie der Ge-
samtversorgung und bevorzugen sich damit auf Kosten der übri-
gen Bevölkerung, zumal der ärmeren, die diesen Weg zu be-
treten nicht in der Lage ist. Namentlich von jetzt ab ist es aber
ein unverantwortlicher Leichtsinn, an verbotener Stelle die
Grenzsperre zu durchbrechen. Jeder, der das versucht, setzt sich
unmittelbarer Lebensgefahr aus. Die hollän-
dischen Gendarmen und Grenzposten haben jetzt strenge Wei-
sung, jeden Schmuggel und das unerlaubte Ueberschreiten der
Grenze zu verhindern, und gehen dazu über, rücksichtslos auf
Personen zu feuern, die nicht auf den ersten Anruf sofort
halten. Es sind bereits schwere Unfälle zu beklagen gewesen.

2. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Januar 1917

Solingerin werden die Waren von einer Hamsterfahrt an die holländische Grenze beschlagnahmt.

   Solingen. Butter und Speck beschlagnahmt. Großen
Schaden erlitt am Samstag eine Frau von hier, die an die hollän-
dische Grenze gefahren war und dort Speck und Butter und sonstige
Lebensmittel eingekauft hatte. Auf der Heimfahrt wurde der Zug,
den die Frau von Düsseldorf aus nach hier benutze, in Hilden von
einem Beamten der Z.-E.-G., in dessen Begleitung sich ein Soldat
befand, revidiert. Bei dieser Gelegenheit fielen dem Beamten größere
Mengen von Waren in die Hände, die die Reisenden von der
holländischen Grenze mitgebracht hatten. Auch unsere Landsmännin
mußte die teuer erworbenen Butter- und Speckvorräte heraus-
rücken. Da für die beschlagnahmten Waren von der Z.-E.-G. nur
der gesetzliche Höchstpreis bezahlt wird, erleiden die Hollandfahrer
empfindlichen Schaden.