3. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 3. Mai 1918

Über unfreundliche und respektlose Verkäufer in Solingen.

   Solingen. Unangemessene Behandlung. Es ist
eine tägliche Lebenserfahrung, daß es Kleinkaufleute und sonstige
mit dem Publikum in Verkehr stehende Geschäftsleute gibt, denen das
Machtgefühl, das die Knappheit an Bedarfsartikeln ihnen gegenüber
den Konsumenten gibt, in den Kopf steigt. Für teures Geld erhält
man mitunter nicht nur „Ersatz“-Artikel, deren Güte und Preis in
umgekehrtem Verhältnis zueinander stehen, sondern oft erfährt der
Käufer eine Behandlung, die noch unter der Minderwertigkeit der
Ware steht. Uns wird darüber geklagt, daß ein nichts ins Geschäft
selbst gehöriger Mann in einer Konditorei gegenüber der Bethesda,
der an diesem Tage wohl die Inhaberin vertrat, sogar Frauen
anspuckte – neben schnodderigen Redensarten –, als diese für
einen Kranken, den sie besuchen wollten, sich in der Konditorei etwas
aussuchen wollten. Wir empfehlen den Behörden, deren Macht heute
sehr groß ist, solchen Auswüchsen mit den Machtmitteln, die sie
haben, entgegenzutreten. Die Bevölkerung leidet heute genug, so
daß einem Dünkel unangebrachtester Art gegenüber schärfste Zurück-
weisung geboten ist.

28. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. Januar 1918

Die Unhöflichkeit im Einzelhandel gegenüber den Käufern scheint wohl nur noch durch drastische amtliche Maßnahmen zu ändern sein

Etwas mehr Höflichkeit gegen die Käufer.
   Während früher der Käufer in allen Geschäften mit freund-
lichem Gesicht, mit zuvorkommenden Worten empfangen und
nach seinen Wünschen gefragt wurde, findet man heute in recht
vielen Geschäften mürrische Gesichter, unfreundliches Fragen
und man ist schon froh, wenn man überhaupt noch bedient
wird. Das ist nicht nur hier so, auch anderwärts spielt der Ver-
käufer oder die Verkäuferin die Rolle des „Herrn“ und der
„Diener“ Käufer zittert vor der Strenge seines Herrn. In
vielen Fällen mußte, um eine Besserung herbeizuführen, die Be-
hörde eingreifen. Ein solcher Fall ist wieder in Gelsen-
kirchen zu verzeichnen. Dort ist dem Kaufmann Julius
Josephson wegen Unhöflichkeit gegen die Käufer der Handel mit
Gegenständen des täglichen Bedarfs auf die Dauer von 14
Tagen verboten worden. Wir fragen, ist es wirklich so weit ge-
kommen, daß nur noch durch solche Strafen der natürliche Zu-
stand wieder hergestellt werden kann? Ja, es ist leider so.
Also bitte, etwas mehr Höflichkeit.

7. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Januar 1918

Über die Verpflichtung von Schülern, in Straßenbahnen Erwachsenen den Sitzplatz einzuräumen

Schüler auf der Straßenbahn.
Kürzlich wurde ein Ministerialerlaß veröffentlicht, wonach
die Schüler verpflichtet sind, auf Eisenbahnen und Straßen-
bahnen die Sitzplätze Erwachsenen einzuräumen. Der Mini-
sterialerlaß kann aber keine Abhilfe in den schon oft be-
sprochenen Mißständen schaffen, weil die Fahrgäste keine Mög-
lichkeit haben, die Namen solcher Schüler festzustellen. Wohl
könnte das das Fahrpersonal. Als ein 12 jähriger Schüler sich
weigerte, einer Frau Platz zu machen, wurde die Schaffnerin
von Fahrgästen gebeten, den Namen des Schülers festzustellen;
diese lehnte es aber ab, weil sie keine dahingehende Anweisung
habe. Auf eine diesbezügliche Anfrage antwortete die Straßen-
bahndirektion:

„Ihre Ansicht, daß Kinder im Bedarfsfalle ihren Sitz-
platz Erwachsenen abzutreten haben, teilen wir vollkommen.
Leider nehmen jedoch viele Eltern in dieser Hinsicht einen
entgegengesetzten Standpunkt ein, so daß wir in Rücksicht auf
die aus diesem Anlaß eingelaufenen zahlreichen Beschwerden
davon abgesehen haben, dem Personal vorzuschreiben, von
Schülern, die einen Sitzplatz einnehmen, zu verlangen, daß
sie diesen im Bedarfsfalle älteren Leuten abtreten.“
Die Rücksicht der Straßenbahnverwaltung auf solche
Eltern, die die Gesetze selbstverständlicher Höflichkeit nicht be-
achten lassen wollen, und die sich mit der Ansicht der Schulen
und des Ministers in Widerspruch setzen, geht zu weit. Uebri-
gens ist es bedauerlich, daß eine solche Verfügung überhaupt
noch nötig ist. Man sollte das alles doch für selbstverständlich
halten.