23. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. September 1918

Ein Bürger fordert in Solingen mehr nächtliche Polizeikontrollen, da die Verdunkelung für illegale Milchverkäufe genutzt wird.

   Solingen. Wo bleibt die Polizei? Diese Frage richtet
ein Bürger der Nordstadt an unsere Redaktion. Er schreibt dazu:
Dunkle Geschäfte werden des Abends in der Nordstadt an manchen
Straßenecken abgewickelt. Dort blüht zurzeit der „heimliche“ Ver-
kauf von Magermilch, wobei den Verkäufern die Abblendung wegen
Fliegergefahr besonders zustatten kommt. Im Dunkeln ist gut
munkeln, und 5 anstatt 6 Liter sind keine Seltenheit. Das ist am
letzten Freitag wieder von den Käufern festgestellt worden. Zu
diesem Extra-Ueberverdienst kommt noch eine ständige Ueberschrei-
tung der Höchstpreise, so daß der Verkauf von Magermilch in der
abgedunkelten Nordstadt ein wirklich lohnendes Geschäft ist. Ist der
Polizei diese Ueberschreitung bekannt, und haben die Verkäufer auch
einen Gewerbeschein? Wenn nein, dann kümmere sie sich um diese
Dinge. Im Interesse der Käufer ist eine schnelle Abhilfe notwendig.

17. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. September 1918

Einige Händler nutzen die geschlossene niederländische Grenze und verkauften auf dem Solinger Wochenmarkt Ware über dem Höchstpreis.

   Solingen. Die schlechte Beschickung des hiesigen
Marktes infolge Schließung der holländischen Grenze veranlaßte
einige Händler, heute morgen über Höchstpreis zu verkaufen. In
einigen Fällen ist Anzeige erstattet. So wurden u. a. Möhren zu
60 Pf[enni]g das Pfund und Kappus zu 40 und 50 Pf[enni]g verkauft, also
eine ganz wesentliche Ueberschreitung des Höchstpreises. Es handelt
sich um Solinger Gemüse. Man sollte annehmen, die Höchstpreise für
Gemüse seien bereits so hoch gesetzt, daß der Gedanke, diese Höchst-
preise auf Kosten der Käufer noch extra zu erhöhen, gar nicht auf-
kommen könnte. Dem ist aber nicht so. Dem Wucher mit Gemüse
muß die Behörde rücksichtslos zu Leibe gehen, das kaufende Publi-
kum muß geschützt werden.

14. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 14. September 1918

Die Milchpreiserhöhung auch in Solingen in Kraft gesetzt

   Solingen. Der erhöhte Milchpreis, der vom
Oberpräsidenten festgesetzt worden ist, ist nun auch für Solingen-
Stadt eingeführt. Nunmehr beträgt der Höchstpreis für Voll-
milch beim Abholen 48 Pf[enni]g, bei Lieferung ins Haus 50 Pf[enni]g;
für Mager- und Buttermilch beim Abholen 38 Pf[enni]g,
bei Lieferung ins Haus 40 Pf[enni]g. Für molkereimäßig behandelte
Milch (solche bringt die Molkerei Wilh[elm] Idelberger in Verkehr)
darf ein Zuschlag von 2 Pf[enni]g auf den Höchstpreis genommen
werden.

7. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. September 1918

Auf dem Solinger Wochenmarkt wurde vor allem Gemüse angeboten

   Solingen. Der Wochenmarkt ist heute recht gut be-
schickt. Besonders roter und weißer Kappus, dann Ein-
machbohnen sind reichlich vorhanden. Diese guten
Sachen sind zum Einmachen bestimmt. Weiter sahen wir
Aepfel, wer viel Geld hat, kann sich sogar welche kaufen.
Da wir nicht zu diesen Glücklichen zählen, gingen wir im
großen Bogen um den Apfelkorb herum. Weiter gab es Möh-
ren, Karotten, dann Zwiebeln, Wirsingkohl u. a. m., dies alles
aber in recht geringen Quanten. – Durch Bekanntmachung
vom 15. d[ieses] M[ona]ts hat die Reichsstelle für Gemüse und Obst ihre
Verordnung vom 19. Juli d[ieses] J[ahre]s über Herbstgemüse und Herbst-
obst auch für Kohl, Möhren und Karotten mit Wirkung vom
19. d[ieses] M[ona]ts ab in Kraft gesetzt, nachdem für Obst und Zwiebeln
die Inkraftsetzung bereits früher erfolgt ist. Gleichzeitig gibt
sie die Erzeugerhöchstpreise, die bis auf weiteres einheitlich für
das gesamte Reichsgebiet für Weißkohl, Rotkohl, Wirsingkohl,
rote und gelbe Speisemöhren und Karotten gelten sollen.

29. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. August 1918

Über den Zusammenhang von Schleichhandel und Höchstpreisen sowie der Notwendigkeit, den Produktionszwang einzuführen

                        Rhabarber und Aepfel.
   Neulich, es sind keine vierzehn Tage her, hat die Reichs-
stelle für Obst und Gemüse die Höchstpreise veröffentlicht. Die
Mühe hätte sie sich sparen können, denn die Zeiten, wo Höchst-
preise noch beachtet wurden, sind längst vorbei. Wir frozzelten
die Gemüsestellen vorgestern mit ihren Höchstpreisen etwas, in
der Absicht, die Polizei aufmerksam zu machen, damit sie nicht
mit geschlossenen Augen Verächtern der Staatsgewalt gegen-
übersteht.

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21. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. August 1918

Staatsanwalt Dr. Nagel fordert in den „Düsseldorfer Nachrichten“ drastische und konsequente Bestrafung von Wucherern. Das gefällt der “Bergischen Arbeiterstimme”

                              Gegen die Wucherer
wendet sich in den „Düsseldorfer Nachrichten“ mit recht scharfen
Worten Staatsanwalt Dr. Nagel. Da wir Wort für Wort unter-
schreiben können, was da gegen diese Sorten Patrioten gesagt wird,
seien hier die hauptsächlichsten Ausführungen wiedergegeben:

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21. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Juni 1918

Übersicht über die Preisentwicklungen diverser Lebensmittel in verschiedenen Städten.

Wie die Lebensmittelpreise in Remscheid, Solingen, Viersen, Wesel,
                      Trier und Sigmaringen gestiegen sind.
   Das K[öni]gl[ich] Pr[eußische] Sta[tistische] Landesamt hat soeben eine Zusammen-
stellung der im Mai 1918 in den über 10 000 Einwohner zählenden
preußischen Ortschaften geltenden Höchstpreise für eine Anzahl von
Lebensmitteln veröffentlicht. Vergleicht man diese Preise mit den
im Mai 1917 und Mai 1916 geltenden, dann kann man ersehen, wie
gewaltig die Lebensmittelpreise in die Höhe gegangen sind. Man
kann aber auch ferner daraus ersehen, wie noch immer, selbst in be-
nachbarten Städten, die Preise für die gleichen Lebensmittel oft recht
weit von einander abweichen. Nachstehend sind aus diesen Listen
einige Preise angegeben. Sie beziehen sich sämtlich auf den Klein-
handel und den Monat Mai. Weiterlesen

19. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juni 1918

Beschwerde über einen Solinger Pferdemetzger wegen Überschreitung des Höchstpreises

                             Eingesandt.
   Daß die hohen Geldstrafen wegen Ueberschreitung der Höchst-
Preise nicht abschrecken, konnte man am letzten Freitag beim Pferde-
metzger Jos. Schmitz, Ostwall 1, feststellen. Am 29. Mai hatte das
Schöffengericht Barmen den Pferdemetzger W. von Barmen mit
4000 Mark Geldstrafe bedacht, weil er das Pferdefleisch zu 2,30 Mark
pro Pfund verkaufte, der Höchstpreis betrug 1,80 Mark. Noch besser
versteht es der oben genannte J. Schmitz. Bis vor 14 Tagen nahm
er noch 2,80 Mark, in der letzten Woche war das Fleisch aber schon
auf 3 Mark gestiegen. Beim Verkauf zugegen waren einige Schutz-
leute, welche von dem Fleisch abnahmen. Diese störten sich aber
nicht daran, daß Sch. das Fleisch so teuer verkaufte. Die Behandlung
des Publikums durch Sch. ist recht unliebenswürdig. Da
werden die armen Leute mit Worten abgefertigt, die wir
hier nicht wiedergeben wollen. Herr Sch. glaubt wohl, bei sol-
chen Preise[n] habe er die Käufer wohl nach dem Kriege nicht mehr
[Satzfehler]
Kriegsernährungsamtes gründlich zu Leibe gegangen werden.
                                                      Mehrere Arbeiter vom Ostwall.
   Anm[erkung] d[er] Red[aktion] Auch von einer Mangenberger Pferdefleischver-
kaufsstelle wird uns berichtet, daß dort das Fleisch zu 3 Mark ver-
kauft wird.

11. Juni 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Juni 1918

Der Solingen Metallgewerkschaftssekretär Rapp fordert das Kriegsernährungsamt auf, nicht gegen die aufgekommene Schleichversorgung vorzugehen, da sich nur so viele Arbeiter ausreichend versorgen könnten. Der Staatssekretär lehnt dies ab, da Schleichversorgung eine Gefahr für die allgemeine Versorgung darstelle.

  Die Fortdauer des Schleichhandels – eine
                  öffentliche Gefahr.
   So lautet die Antwort des Staatssekretärs des Kriegs-
ernährungsamtes auf eine Eingabe, die Genosse Rapp im
Auftrage der Arbeiter-Ausschüsse des oberen Kreises Solingen
am 22. Mai an das Kriegsernährungsamt gerichtet hat. Da
diese Angelegenheit von allgemeinem Interesse ist, geben wir
die beiden Schriftstücke wörtlich wieder. Die Eingabe an das
Kriegsernährungsamt hat folgenden Wortlaut:
   „Eine Versammlung der Arbeiterausschüsse des oberen Kreises
Solingen, eine Vertretung von zirka 20 000 Arbeitern und Arbeite-
rinnen, hat uns beauftragt, dem löbl[ichen] Kriegsernährungsamt nach-
stehende Forderung zu unterbreiten:

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22. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. Mai 1918

Der Reichskommissar für den Bezirk Düsseldorf hat Höchstpreise für Süßwasserfische und Lachs festgesetzt.“

  Solingen. Höchstpreise für Fische. Der Reichs-
kommissar hat für den Bezirk Düsseldorf die Preise für Süß-
wasserfische und Lachs im Kleinverkauf wie folgt festgesetzt:
   Aale von 500 Gramm und darüber . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4,15 M[ark]
      desgl[eichen] von 250 Gr[amm] bis unter 500 Gr[amm] . 3,00   „
       desgleichen unter 250 Gramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .   2,50   „
   Zander (Schili) von 1000 Gramm und darüber . . . . . . . . . . 3,80   „
      desgleichen unter 1000 Gramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  3,10   „
   Große Maränen, Blauchfelchen, Sandfelchen
      (Weißfelchen), Aeschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3,50   „
   Renken, Gangfische, Kilche, Schnäpel . . . . . . . . . . . . . . .  3,10   „
   Hechte, Schleien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,50   „
   Karpfen, kleine Maränen, Welse, Maifische,
      Quappen (Rutten, Treischen) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  2,25   „
   Barsche, Karauschen, sofern 3 Fische 500 Gramm
      und darüber wiegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2,25   „
      desgleichen, sofern 3 Fische unter 500 Gr[amm]
      wiegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,45   „
   Bleie (Brachsen), Barben, Rapfen (Schiede),
      Döbel, Aitel (Schuppfische), Fährten (Ruß-
      nasen), Alande (Orfen, Neflinge, Frauen-
      fische) von 2000 Gramm und darüber . . . . . . . . . . . . . .  2,10   „
      desgleichen von 1000 Gr[amm] bis unter 2000 Gr[amm]1,70 „
      desgleichen unter 1000 Gramm . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  1,45   „
   Plötze, Rotaugen, Güstern, sofern 3 Fische 500
      Gramm und darüber wiegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,85   „
   Nasen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1,15   „
   Zoppen, Ziegen, Stinte, Kaulbarsche (Sturen),
      Ukelei (Lauben), Hasel, Gründlinge, sowie
      kleine Backfische aller Art . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0,70   „
   Salm im ganzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,10   „
      desgleichen im Ausschnitt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10,80   „
   Es ist nur schade, daß in Düsseldorf die Fische selber
fehlen. Selbst die schönsten Preistafeln haben wenig Wert,
wenn die Ware nicht da ist.

9. März 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. März 1918

Meldung der Kaffe-Ersatzmittel zum 15. März im Kreis Schleiden

Bekanntmachung
betreffend
Anmeldung der am 15. März 1918 vorhandenen
Kaffee-Ersatzmittel,
deren Preis über den allgemeinen Höchstpreisen liegt.
Nach dem 15. März 1918 dürfen Kaffee Ersatz-
mittel nur noch zu den allgemeinen Höchstpreisen an
die Verbrauer abgegeben werden.
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9. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. März 1918

Der Anbau, die Bewirtschaftung und die beabsichtigte Preisgestaltung für Frühkartoffeln

  Zur Bewirtschaftung der Frühkartoffeln.
   Ein möglichst umfangreicher Anbau von Frühkartoffeln in allen
Gegenden, welche sich dazu eignen, ist auch in diesem Jahre ganz be-
sonders geboten. Wie im vergangenen Jahre werden die frühesten
Sorten, die in Mistbeeten, Treibhäusern und gartenmäßigen Kulturen
gezogen sind, von der Festsetzung eines einheitlichen Höchstpreises für
das Reichsgebiet und von der öffentlichen Bewirtschaftung, und zwar
bis zum 30. Juni, ausgenommen bleiben. Mit dem 1 Juli muß je-
doch mit Rücksicht auf die Lage der Vorräte die öffentliche Bewirt-
schaftung der Frühkartoffeln einsetzen. Wie bereits früher mitgeteilt,
ist damit zu rechnen, daß im Monat Juli der Höchstpreis für Früh-
kartoffeln nirgends unter 8 Mark für den Zentner festgesetzt werden
wird. Um den großen Verschiedenheiten innerhalb der einzelnen An-
baugebiete in der Ergiebigkeit und in der Reifezeit der Frühkartoffeln
gerecht zu werden, ist in Aussicht genommen, die Landes- und Pro-
vinzialkartoffelstellen wiederum zu ermächtigen, je nach den Ver-
hältnissen in ihrem Amtsbereiche mit Genehmigung der Reichs-
kartoffelstelle eine Erhöhung des Julipreises wie im Vorjahre bis zur
zulässigen Höchstgrenze von 10 Mark vorzunehmen und schon jetzt be-
kanntzugeben. In gleicher Weise soll vom 1. August ab durch die
Vorstände der Landes- und Provinzialkartoffelstellen, in denen Er-
zeuger, Verbraucher und Händler vertreten sind (mit Genehmigung
der Reichskartoffelstelle), unter Berücksichtigung der örtlichen Ver-
hältnisse der Abbau der Kartoffelpreise mit der Maßgabe vorge-
nommen werden, daß der Preis für Herbstkartoffeln am 15. Sep-
tember erreicht ist.

18. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 18. Februar 1918

Weder die Lohnerhöhungen noch die Konsumenten sind für die Verteuerung der Lebensmittel verantwortlich, sondern ausschließlich Handel und Erzeuger, meint die Bergische Arbeiterstimme.

              Die Schuld an der Teuerung.
   Die Frage, wen die Schuld an der Teuerung trifft, ist
eine umstrittene. In den Kreisen des Handels und der
Landwirtschaft behauptet man, die „hohen Löhne“ der Arbeiter-
schaft trügen die Schuld an den hohen Preisen für Lebens-
mittel und Bedarfsgegenstände. Daß dem nicht so ist, sondern
daß die Löhne erst erhöht wurden, nachdem die Arbeiter mit
den geringen Löhnen nicht mehr die gesteigerten Lebensunter-
haltungskosten tragen konnten, ist schon mehr als einmal nach-
gewiesen worden. Der Gegenbeweis, daß zuerst die Löhne ge-
stiegen seinen und dann erst die Lebensmittel, konnte bisher nicht
erbracht werden. Es ist bekannt, daß man zum Höchstpreis das
meiste nicht haben kann. Nicht nur Einzelpersonen, sondern
auch Rüstungsbetriebe und sogar Kommunalverbände mußten
mehr als einmal dazu übergehen, den Höchstpreis zu überschrei-
ten, um überhaupt Lebensmittel zu erhalten. Trotzdem ver-
suchen weite Kreise der Landwirtschaft und des Handels ihr

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16. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1918

Eine interessante Methode des Handels, beim Rosenkohl den Höchstpreis zu umgehen

   Solingen. Rosenkohl. Eine Hausfrau führt in einem
Schreiben an uns berechtigte Beschwerde über die seltsame Art, den
Rosenkohl in den Handel zu bringen. Während man früher bei die-
sem schmackhaften Gemüse lediglich die harten, festen Kohlknospen ver-
kaufte, kommen sie heute mit den schweren, wertlosen Strünken zum
Verkauf, an denen noch ein Teil leckerer Knospen sitzt. Die Folge ist,
daß sich ein Pfund verwendbaren Rosenkohls auf zwei Mark und mehr
stellt. Wir erblicken in dieser Praxis eine verwerfliche Umgehung
der Höchstpreise und ersuchen unsere Markverwaltung dringend, gegen
dieses Verfahren mit aller Strenge einzuschreiten, eventuell auch die
Zentralstellen für Gemüse zum Einschreiten zu veranlassen.

13. Februar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Februar 1918

Hohe Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Höchstpreise für Gemüse ausgesprochen

                                           Gemüsewucher.
    Trotz aller Verordnungen treibt der Wucher mit Gemüse auf
unseren Wochenmärkten die häßlichsten Blüten. Gegen diese Aus-
wüchse will das Gericht jetzt mit aller Energie vorgehen. Die Händ-
lerin St. von hier hatte den Höchstpreis für Rotkohl ganz erheblich
überschritten. Der Amtsanwalt beantragte wegen Höchstpreisüber-
schreitung eine Geldstrafe von 100 Mark und wegen der Nichtbeschaf-
fung des vorgeschriebenen Schlußscheines eine solche von 50 Mark.
Das Urteil lautete auf eine Geldstrafe von 100 und 20 Mark. – Die
Händlerin Ehefrau Schw. von hier hatte von der Landwirtin R. in
Höhscheid Spinat, das Pfund zu 30 Pf[enni]g gekauft und ihn auf dem
Solinger und Remscheider Wochenmarkte das Pfund für 50 Pf[enni]g
verkauft. Der Höchstpreis betrug um die fragliche Zeit aber nur 19
Pfennig. Der Amtsanwalt beantragte gegen die angeklagte Schw.
100 Mark und gegen die Angeklagte R. 50 Mark Geldstrafe. Das
Urteil gegen die Schw. lautete auf 70 und gegen die R. auf 25 Mark.

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