19. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 19. Mai 1918

Die Anzahl der Empfänger der Reichsrente überschreitet die zwei Millionen. Mehr als die Hälfte fließt dabei in die Invalidenrente.

   –  Über zwei Millionen Reichsrentner. Die
Zahl der Empfänger der Reichsrenten hatten
zu Beginn dieses Jahres die zweite Million
überschritten. Die Hauptmasse der Renten
kommt nach wie vor auf die Invalidenrenten
mit 1 001 330. Sie ist gegen das Vorjahr um
mehr als 29 000 zurückgegangen. Die Zu-
nahme entfällt in der Hauptsache auf die Wai-
senrenten, dann auf die Altersrenten, deren
Zahl jetzt 215 077 beträgt, die Krankenrenten
mit 74 353, Witwen- und Waisenrenten mit
54360, während nur 2049 Witwenkranken-
renten und 132 Zusatzrenten laufen. Im gan-
zen sind bis zum Ende des Jahres 1917
4 199 672 Renten festgesetzt worden. Wegen
des Krieges sind zuverlässige Schlüsse für die
künftige Rentenbewegung nicht möglich.

27. Mai 1917

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. Mai 1917 

Ansprüche von Hinterbliebenen müssen geltend gemacht werden.  

   –  Irrige Ansicht der Hinterbliebenen
von Kriegsteilnehmern. Noch immer sind
viele Hinterbliebene von Kriegsteilnehmern
der Ansicht, daß ihnen infolge des Todes
eines Angehörigen die etwa zustehenden Ver-
sorgungsgebührnisse ohne weiteres bewilligt
werden. Sie veranlassen daher zunächst
nichts, sondern warten ruhig ab. Erst nach
einiger Zeit, wenn ihnen außer der Todes-
nachricht keine weitere Mitteilung zuge-
gangen ist, erkundigen sie sich nach dem Ver-
bleib ihrer Gebührnisse, wie z. B. die Zu-
wendungen auf Grund des Arbeitseinkom-
mens der Verstorbenen, erst von dem Zeit-
punkt des Antrags ab bewilligt werden dür-
fen. Erneut wird darauf aufmerksam ge-
macht, daß zur Erlangung der Versorgungs-
gebührnisse die Stellung eines Antrags sei-
tens der Hinterbliebenen notwendig ist. Man
wende sich in jedem Falle nach dem Eintref-
fen einer Todesnachricht so bald als möglich
an die amtliche örtliche Fürsorgestelle für
Kriegshinterbliebene oder an die Ortspoli-
zeibehörde. Diese Stellen leiten die Anträge
weiter und sind gern bereit, den Hinterblie-
benen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.

21. Februar 1917

21021917-hinterbliebene-heereszwecke

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Februar 1917

Nichtanrechnung von Hinterbliebenenunterstützung bei Beschäftigung in Unternehmen für Heereszwecke

Schleiden, 19. Febr[uar]. Die Handelskammer weist
die Inhaber gewerblicher Unternehmungen ihres Bezirks
darauf hin, daß Hinterbliebenen, welche in Betrieben
beschäftigt sind, die für Heereszwecke arbeiten, die sonst
üblichen Löhne nicht mit Rücksicht darauf gekürzt
werden sollen, daß die Hinterbliebenen gesetzliche Be-
sorgungsgebührnisse beziehen.

26. Februar 1916

1916 02 26

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 26. Februar 2016

Informationen über die Hinterbliebenenrente

Hilden, 28. Febr. Ueber die Bestimmungen betr.
Hinterbliebenenrente herrscht, sofern es sich um
Gefallene handelt, wohl allenthalben infolge der wieder-
holten Bekanntmachungen Klarheit. Nicht allgemein be-
kannt sind aber die Bestimmungen für Auszahlungen und
Anforderung der Hinterbliebenenrente aus der Invaliden-
versicherung bei Vermißten. Eine Auszahlung der Rente
erfolgt nur auf Antrag der Angehörigen der Vermißten.
Der Antrag ist sofort, nachdem ein Jahr lang keine Nach-
richt eingetroffen ist, bei dem Versicherungsamt des Wohn-
ortes zu stellen, damit die Rechte aus dieser Versicherung
gewahrt werden. Dabei sind folgende Schriftstücke mit
vorzulegen: die letzte Quittungskarte des Vermißten und
die Aufrechnungsbescheinigungen über seine früheren Kar-
ten; die letzte Quittungskarte der Ehefrau, falls sie ver-
sichert ist; die standesamtliche, übrigens kostenlos zu er-
teilende Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kin-
der unter 15 Jahren. Außerdem muß die letzte Nachricht
des vermißten Kriegsteilnehmers oder die amtliche Mit-
teilung, daß der Kriegsteilnehmer vermißt wird, beigefügt
werden.