7. April 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 07. April 1917

Werbung für die 6. Kriegsanleihe

Auch die, welche die größten Opfer gebracht haben,
tun weiter ihre Pflicht! – Sie zeichnen Kriegs-Anleihe!
Hast du dein Gewissen befragt,
was du bisher geopfert hast?

17. März 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. März 1917

Veröffentlichung der Statuten des Kriegs-Hinterbliebenen-Fürsorge-Vereins im Kreis Schleiden

Kriegs-Hinterbliebenen-Fürsorge-Verein
des Kreises Schleiden
Der Verein hat seine Tätigkeit aufgenommen und findet
überall warmen Zuspruch.
Sein Vorstand ist gebildet:
Erster Vorsitzender: Landrat Graf von Spee.
Zweiter Vorsitzender: Bürgermeister Freericks.
Schriftführer: Rektor Eschbach
Kassierer: Rendant König.
1. Der jährliche Beitrag beträgt 1 Mark.
2. Lebenslängliche Mitgliedschaft wird durch einen einmaligen
Beitrag von 50 Mark erworben.
3. Jeder kann durch einen einmaligen Beitrag von 100 Mark
lebenslängliches Ehrenmitglied werden:
Höhere Beiträge sind zur Förderung der guten Sache
herzlich willkommen.
Alle Mitgliedsbeiträge und Spenden sind auf das Konto
Nr. 8150 bei der Kreissparkasse durch Postscheckkonto Cöln
Nr. 7009 einzuzahlen.
Jedes Mitglied erhält eine Mitgliedskarte.
Die schriftlichen Sachen sind an den Schriftführer
Rektor Eschbach zu richten.
Schleiden, den 15. März 1917
Der Vorstand
Graf von Spee   Eschbach  König.

10. März 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 10. März 1917

Gründung eines Kriegs-Hinterbliebenen-Fürsorge-Vereins im Kreis Schleiden

Nationalstiftung
für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen
des Kreises Schleiden.
Je länger das gewaltige Ringen um Deutschlands Sein und Ehre dauert, um so größer
muß der Opferwille für das Vaterland werden. Vor allem aber auch ist es Pflicht, das Los
derer nach Möglichkeit günstig zu gestalten, deren Ernährer ihr Leben eingesetzt haben, um die
Heimat vor dem Feinde zu schützen. Gerade der Kreis Schleiden hat infolge seiner gesunden
Bevölkerung eine sehr große Anzahl Kämpfer gestellt und stellt sie noch andauernd. Entsprechend
hoch sind auch die Blutopfer, welche die gewaltigen Kämpfe gefordert haben. Heißen Dank schulden
wir diesen Helden, deren Familien, ihres Ernährers beraubt, jetzt vielfach in bittere Not geraten sind.
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21. Februar 1917

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Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Februar 1917

Nichtanrechnung von Hinterbliebenenunterstützung bei Beschäftigung in Unternehmen für Heereszwecke

Schleiden, 19. Febr[uar]. Die Handelskammer weist
die Inhaber gewerblicher Unternehmungen ihres Bezirks
darauf hin, daß Hinterbliebenen, welche in Betrieben
beschäftigt sind, die für Heereszwecke arbeiten, die sonst
üblichen Löhne nicht mit Rücksicht darauf gekürzt
werden sollen, daß die Hinterbliebenen gesetzliche Be-
sorgungsgebührnisse beziehen.

4. August 1916

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Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. August 1916

Verschiedene finanzielle Unterstützungen für Waisen sind möglich.

   Die Fürsorge für die Kriegerwaisen.
  Gerade für die Hinterbliebenen unserer
gefallenen Krieger ist die Opferwilligkeit
besonders groß. Schon sind erhebliche Mittel
angesammelt, die ihnen zugute kommen. Von
Einrichtungen sei die „Kriegsspende Deutscher
Frauendank“ genannt, die Mittel sammelt,
die den Kindern unserer Krieger eine Aus-
bildung ermöglichen soll, die ihnen sonst
die Arbeitskraft des Vaters verschafft hätte.
Ferner gibt es zahlreiche Berufsvereine, die
Familien gefallener Mitglieder Zuschüsse für
die Hinterbliebenenfürsorge gewähren, auch
zahlen die Träger der Invalidenversicherung
Renten an Witwen und Waisen der Ge-
fallenen unverkürzt aus, wenn die gestorbe-
nen Kriegsteilnehmer versichert waren. Sehr
verdienstliches leisten die Kriegskinderkrip-
pen. Ein besonderer vaterländischer Jugend-
heimbund strebt eine bessere Ausbildung der
Kinder unserer gefallenen oder invaliden
Helden an. Soweit diese ihrer Begabung
nach für die höhere Schullaufbahn in Frage
kommen, will er sie solange unterstützen,
bis sie den Zugang zu einer ihren Fähig-
keiten und Neigungen, wie ihrem Gesell-
schaftsstande entsprechenden Lebensstellung
gewinnen. Nicht zu vergessen ist die Ab-
teilung des Roten Kreuzes, die Kriegswaisen
und Kinder, die durch die Krieg ihren
Vater verloren haben, vorübergehend oder
dauernd in einer geeigneten Familie unter-
bringt und eine künftige Annahme an Kin-
des Statt in Aussicht nimmt.
  Vielfach sind es auch Kriegspatenschaften,
die sich um die Kriegerwaisen bemühen.
Sie stellen für bedürftige Kinder von Kriegs-
teilnehmern Ausbildungskapitalien sicher,
die beim Austritt des Kindes aus der Volks-
schule ausgezahlt werden. Hierdurch wird
den Kriegspatenkindern eine gewerbliche
Ausbildung oder die Erlernung eines Hand-
werks ermöglicht. Diese Kriegspatenschaften
werden unter Vermittlung der Jugendfür-
sorgevereine oder der Gemeinden oder ande-
rer öffentlich rechtlicher Verbände begründet.
Freiwillige Spender (Kriegspaten) werden
geworben, die sich für ein Kriegerkind zur
Begründung eines Sparguthabens oder zur
Uebernahme einer Kriegspatenversicherung
verpflichten. Die Errichtung eines Spar-

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21. Juni 1916

21061916 küppersteg

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 21. Juni 1916

Lebenszeichen eines gefallenen Soldaten aus Küppersteg

Küppersteg, 17. Juni. Eine hier wohnende
Kriegersfrau verlor im dritten Kriegsmonat 1914 ihren
in Rußland kämpfenden Mann. Alle Postsendungen
kamen zurück mit dem Vermerk “tot”. Sie ließ ein
Seelenamt für ihn lesen, erhielt das vom Kaiser ge-
stiftete Gedenkblatt für Gefallene, sowie die Lebens-
versicherungssumme und heiratete im vergangenen Winter
wieder. Jetzt trifft von ihrem ersten Mann aus
Rußland die Nachricht ein, daß er sich in Sibirien
in Gefangenschaft befinde und daß es ihm gut gehe.

20. Juni 1916

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Organisationsabteilung der Rheinischen Provinzialverwaltung – Verschiedenes, Nr. 3103, fol 305.

Der Witwe August Hoffmanns, war zu Ohren gekommen, dass der preußische Prinz Oskar zugunsten der Gefallenen der Winterschlacht in der Champagne eine Stiftung errichtet hatte, die deren Hinterbliebene unterstützen sollte. Die Witwe bat daraufhin den Landeshauptmann, um finanzielle Unterstützung aus dieser Stiftung. Der Landeshauptmann antwortete der Witwe, dass er keine Verfügungsmacht über die Stiftung habe und die Witwe sich an den zuständigen Bürgermeister wenden solle. Weiterlesen

17. April 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 17. April 1916

Auch Gräfrath soll endlich den Hinterbliebenen gefallener Soldaten ein Sterbegeld zahlen

   Gräfrath. Wie steht es mit der Fürsorge für die
Hinterbliebenen gefallener Krieger? Fast alle
Gemeinden des oberen Kreises Solingen haben es sich dankes-
werter Weise angelegen sein lassen, den Hinterbliebenen ge-
fallener Krieger eine Beihilfe in Form von Sterbegeld zu ge-
währen. Selbst die finanziell nicht starke Gemeinde Höhscheid
zahlt an die Hinterbliebenen ein Sterbegeld bis zu 200 Mark,
je nach Bedürftigkeit. Die Gemeinde Wald zahlt gleich-
mäßig an sämtliche Hinterbliebene 250 Mark. Ohligs und
Leichlingen zahlen nicht unter 100 Mark. Im oberen Land-
kreise macht nur die Gemeinde Gräfrath eine Ausnahme.
Sie zahlt nämlich nichts. Unter den genannten Gemeinden
ist Gräfrath eine der finanziell am besten gestellten Städte.

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11. März 1916

11031916 gedenken

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 11 . März 1916

Verordnung über den Handel mit Andenken an gefallene Soldaten

Verordnung.
§ 1.
Ausgeschlossen vom Gewerbebetrieb im Umherziehen
(zu vergl. Titel III der Gewerbeordnung) sind:
Das Feilbieten von Waren, sowie das Aufsuchen von
Bestellungen auf Waren oder gewerblichen Leistungen, wenn
die Waren oder gewerblichen Leistungen dem Gedenken
an Heeresangehörige oder an gefallene Kriegsteilnehmer zu dienen
bestimmt sind. (Gedenkblätter, Umrahmungen, Lichtbild-
vergrößerungen usw.)
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11. Februar 1916

19160211_Säuglingsschutz_225

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Februar 1916 

Auch uneheliche und adoptierte Kinder gefallener Soldaten sollen Anspruch auf Waisenrente erhalten.   

   –  Die deutsche Vereinigung für Säug-
lingsschutz, die ihren Sitz in Charlottenburg
hat, hat sich in ihrer letzten Ausschußsitzung
mit der Frage der Gewährung von Mili-
tärhinterbliebenenrenten an die unehelichen
Kinder gefallener Kriegsteilnehmer beschäf-
tigt. Auf Grund eines Referates wurde
beschlossen, an den Reichstag und Bundes-
rat eine Eingabe zu richten, daß der Para-
graph 19 des Militärhinterbliebenengesetzes
insofern erweitert wird, als nicht nur die
ehelichen und legitimierten, sondern auch
die unehelichen und adoptierten Kinder An-
spruch auf Waisenrente erhalten, sofern die
Unterhaltspflicht des Vaters festgestellt wird.
Weiterhin hat sich der Ausschuß mit der
Frage der Mutterschaftsversicherung und der
Uebernahme der Reichswochenhilfe in der
Friedenszeit befaßt. Die Bearbeitung der
Frage ist einer Kommission übertragen wor-
den, die auf der nächsten Tagung der Ver-
einigung, die vorläufig für Ende dieses
Jahres in Aussicht genommen ist, Bericht
erstatten wird.

8. September 1915

08091915 spenden

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. September 1915

Spendeneingänge für die Hinterbliebenen der gefallenen Soldaten im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Zu Gunsten der Hinterbliebenen im Kreis Schleiden der
im Kriege Gefallenen gingen beim hiesigen Landratsamte ein:
                                                                                     Mk.
Kriegerverein Bleibuir                                               50,–
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27. August 1915

19150827_Hinterbliebenenversorgung_59

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 27. August 1915

Die Versorgung der Hinterbliebenen dauert.   

     –   Hinterbliebenenversorgung.   Noch immer
werden Klagen darüber geführt, daß die vor-
geschriebene Bescheinigung für die Einreichung
der Anträge zur Bewilligung der Hinterbliebe-
nenversorgung von den in Betracht kommenden
Feldtruppenteilen und Behörden den empfangs-
berechtigten Hinterbliebenen erst nach Monaten,
oft überhaupt nicht zugestellt werde. Den Trup-
pen und Behörden wurde daher soeben die
schleunige Uebersendung dieser Bescheinigungen
durch Vermittelung der stellvertretenden Be-
hörden und der Ersatztruppenteile erneut zur
Pflicht gemacht.

23. Dezember 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. Dezember 1914

Kameradschaftshilfe für Hinterbliebene im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 21. Dez[ember]. Schon so manche schöne
Züge sind mitgeteilt worden, die ein herrliches Bild
von dem Geiste und der Kameradschaft unserer präch-
tigen „Feldgrauen“ vor dem Feinde ergeben. Dieses
Bild wird um eine rührende Linie bereichert: Kürz-
lich ging dem hiesigen Landratsamt ein Schreiben
eines Infanteriebataillons aus dem Felde zu, in dem
der Bataillonsführer mitteilt, es sei eine Sammlung
unter Mannschaften, Unteroffizieren und Offizieren zu
dem Zweck veranstaltet worden, den bedürftigen Hinter-
bliebenen der gefallenen Kameraden eine Weihnachts-
freude zu bereiten. Die Sammlung habe 2100 M[ar]k.
ergeben. Zugleich mit dem Schreiben traf der für
im Kreise Schleiden wohnende Hinterbliebene bestimmte
Betrag ein. Kann etwas besser für den Edelmut
dieser Leute sprechen, die, von Not und Tod bedrängt,
unter dem Eisenschauer der Geschosse darauf sinnen
und streben, das Los ihrer der Hinterbliebenen ihrer als
Helden gefallenen zu erleichtern! Können
schlagender die niederträchtigen Verleumdungen unserer
Feinde, die diese Soldaten als Barbaren beschimpfen,
widerlegt werden! Nie und nimmer werden unsere
so beseelten Helden die Waffen gegen wehrlose Frauen
und Kinder im Feindesland richten, einer solchen
Handlungsweise sind die einfach unfähig. Möge Gott
sie geleiten und schützen auf ihren entjagungsvollen
blutgetränkten Pfaden! Die Dankestränen der Witwen
und Weisen sind ihr ehrenvoller Lohn für den er-
wiesenen Edelsinn. Die besten Wünsche und Gebete
aller guten Deutschen begleiten sie. Dann aber wollen
wir Daheimgebliebenen unseren Dank auch darin zeigen,
daß wir nach Kräften bestrebt sind, unseren tapferen
Beschützern zukommen lassen, muß ihre Lage im
Felde nur irgend erträglicher machen kann.