31. Juli 1917

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Organisationsabteilung der Rheinischen Provinzialverwaltung, Nr. 2998, Bl. 7.

Protokoll über die Verpflichtung des in Abteilung II der Zentralstelle der Provinzialverwaltung beschäftigten Hilfspersonals. Die kriegsbedingte Berufung der Mitarbeiter erfolgte durch Landesrat Dr. Johannes Horion. Mit der eidesstattlichen Verpflichtung kam man der Bundesratsverordnung vom 3. Mai 1917 nach.

[Transkription des handschriftlichen Texts:]
Düsseldorf, den 31. Juli 1917
Die in der angehefteten Nachweisung aufgeführten Personen bei Abteilung II der Zentralstelle der Provinzialverwaltung.
[…]
Landesrat Dr. Horion
[…]
(Siehe anliegende Nachweisung.)
[…]

11. Juni 1917

Archiv des Landschaftsverbandes Rheinland (ALVR), Bestand Provinzialverband – Organisationsabteilung der Rheinischen Provinzialverwaltung, Nr. 2998, Bl. 1.

Rundschreiben des Innenministers zur eidesstattlichen Verpflichtung des bei Behörden während des Krieges beschäftigten Hilfspersonals. Die Verpflichtung „[…] hat ohne jede Ausnahme mittels Handschlages an Eides Statt und unter Hinweis auf die Strafbestimmungen der Bundesratsverordnung zu erfolgen.“

Vorstehenden Abdruck übersenden wir zur gefälligen Kenntnisnahme und Nachachtung. Die zur Verständigung der Landeshauptleute und Landesdirektoren erforderlichen Abdrucke dieses Erlasses werden angeschlossen.
Der Finanzminister. Im Aufrage gezeichnet Löhlein.
Der Minister des Inneren. In Vertretung gezeichnet Drews.
An die Herren Oberpräsidenten.

9. Oktober 1915

BAST_09_10_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 9. Oktober 1915

Jugendliche Feldposträuber in Düsseldorf hart bestraft

Die Beraubung von Feldpostpaketen
wird nach den Ausführungen des Staatsanwalts in der Düssel-
dorfer Strafkammer ein öffentlicher Skandal. Trotz der
vielen und zwar zum Teil erheblichen Strafen nehmen die Be-
raubungen aber kein Ende. Am 11. August zwischen 6 und 7
Uhr nachmittags war von der Postanstalt Solingen-
Aufderhöhe ein Beutel, enthaltend 30 Feldpostpaketchen,
nach Düsseldorf weiter befördert worden. Diesen Postsack
schafften unbekannte Postaushelfer auf der Sammelstelle der
Düsseldorfer Feldpost in einen leeren Kellerraum, um von dort
aus die Paketchen in einem geeigneter[en] Augenblick aus dem
Gebäude zu schaffen. Durch einen Zufall wurde der Sack von
einem höheren Postbeamten entdeckt. Man stellte nun einen
Wächter aus, um zu erfahren, wer den Sack an der Stelle ver-
borgen habe. In der folgenden Nacht überraschte der Wächter

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