Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Januar 1918
Neuigkeiten zur Hilfsdienstpflicht der Primaner.
– Zur Hilfsdienstpflicht der Primaner. Das
Rheinische Provinzialschulkollegium zu Coblenz
hat den höheren Schulen für die männliche Ju-
gend eine Verfügung zugehen lassen, welche
vorsieht, daß an Wissen und Können der im
Hilfsdienst tätig gewesenen Schüler nicht der-
selbe Maßstab angelegt wird, wie an die Lei-
stungen derer, die den Schulbesuch nicht unter-
brochen hatten, und diese Rücksicht auf für die
Zeugnisse und für die Versetzung geltend ge-
macht. Auf Unterprimaner, deren Jahrgang
zum Heeresdienst einberufen wird, trifft diese
Verfügung insofern nicht zu, als sie nur dann
zur Notreifeprüfung zugelassen werden, wenn
sie den Schulbesuch nicht unterbrochen haben;
sie werden sich also im Hilfsdienst nicht betä-
tigen können.