12. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. August 1918

Umzug der Kreisarbeitsnachweis- und Rechtsauskunftsstelle in Opladen.

   Die öffentliche, unparteiische Kreisarbeitsnachweis- und
                              Rechtsauskunftsstelle
des unteren Kreises Solingen zu Opladen hat ihre Geschäfts-
räume nach Humboldtstraße 5 verlegt. Die Kreisarbeitsnach-
weisstelle vermittelt unentgeltlich Arbeit jeglicher Art für
Personen beiderlei Geschlechts innerhalb des Kreises Solingen
und auch nach auswärts. Die Arbeitgeber und Arbeitnehmer
werden in ihrem eigenen Interesse gebeten, von dieser gemein-
nützigen Einrichtung des Kreises regen Gebrauch zu machen,
damit der Arbeitsnachweis Angebot und Nachfrage auf dem
Arbeitsmarkt möglichst schnell ausgleichen kann. Gesuche können
mündlich oder[ s]chriftlich, durch Draht oder Fernsprecher ange-
bracht werden (Fernsprechnummer 122). Eine besondere Ab-
teilung ist für den Arbeitsnachweis für Kriegsbeschädigte ein-
gerichtet worden.
   Mit der Kreisarbeitsnachweisstelle sind die Hilfsdienst-
meldestelle und die Frauenarbeitsmeldestelle verbunden. Orts-
meldestellen befinden sich bei den Bürgermeistereien in Bur-
scheid, Hitdorf, Berg[isch]-Neukirchen und Schlebusch, ferner in
Wiesdorf bei dem Kaufmann Ludwig Niggemann, in Langen-
feld bei Josef Hense, Buchdruckerei und Buchhandlung, und in
Leichlingen bei Postvorsteher Herkenrath.
   In der Rechtsauskunftsstelle wird den Minderbemittelten
vollständig kostenlos Rat in allen Rechtsangelegenheiten und,
wenn erforderlich praktische Rechtshilfe gewährt. In den
Fragen der gewerblichen und sozialen Gesetzgebung wird jeder-
mann Rat und Auskunft erteilt.
   Mit der Leitung der Geschäfte ist der Sekretär Sien-
holz betraut worden.

10. August 1918

 

 

 

 

 

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. August 1918

Umzug mehrerer Dienststellen des unteren Kreises Solingen.

                  Bekanntmachung.
   Die öffentliche unparteiische Kreisarbeitsnachweis- und
Rechtsauskunftsstelle, das Mieteignungsamt, die Hilfsdienst-
meldestelle und die Frauenarbeitsmeldestelle des unteren Krei-
ses Solingen befinden sich jetzt in
      Opladen, Humboldstraße 5, Fernsprecher Nr. 122.
   Kostenfreier Arbeitsnachweis für Industrie, Handwerk und
Landwirtschaft. Arbeitsnachweis und Beratungsstelle für
Kriegsbeschädigte. Kostenfreie Vermittlung weiblicher Dienst-
boten. Unentgeltliche Rechtsberatung.
   Opladen, den 7. August 1918.
                        Der Landrat. I. B.: Dr. Kramer.

3. Juli 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 03. Juli 1918

Einstellung von Frauen in den militärischen Hilfsdienst im Kreis Schleiden

Schleiden, 1. Juli. Eine erneute Musterung,
der k[riegs]v[erwendungsfähigen] Mannschaften in der Etappe ergibt die
Notwendigkeit, immer mehr Frauen im Hilfsdienst
anzustellen. Gebraucht werden junge Mädchen aus
guten, bürgerlichen Kreisen von 20 Jahren an, die
mit starkem sittlichen Halt eine gute Bildung (Töchter-
Schule, Volksschule mit nachfolgender Ausbildung)
schnelle Auffassung, Fleiß, Ausdauer und selbstständiges
Denken verbinden. Die Bewerberinnen finden Ver-
wendung als Schreiberinnen, Listen-, Journalführerinnen,
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2. Mai 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 02. Mai 1917

Keine Befreiung vom vaterländischen Hilfsdienst

Schleiden, 30. April. (Keine Befreiung oder
Zurückstellung vom Hilfsdienst.) Die täglich beim
Kriegs-Arbeitsamt einlaufenden Gesuche um Befreiung
oder Zurückstellung vom Hilfsdienst geben Veranlassung
auf folgendes hinzuweisen: Eine Befreiung oder Zu-
rückstellung kennt das Gesetz über den vaterländischen
Hilfsdienst vom 5. Dezember 1916 überhaupt nicht.
Gegen die auf Grund des § 7 des Gesetzes ergangene
besondere schriftliche Aufforderung können der Hilfs-
dienstpflichtige oder sein bisheriger Arbeitsgeber bei dem
Ausschuß, von dem die Aufforderung ergangen ist,
Vorstellung erheben. Die Aufforderung ist zurückzu-
nehmen, wenn die Auflösung des bisherigen Be-
schäftigungsverhältnisses einen übermäßigen Schaden
bereiten würde, sofern nicht die Bedürfnisse des Hilfs-
dienstes überwiegen. Unter der gleichen Voraussetzung
kann die Frist aus § 7 Absatz 3 des Gesetzes ver-
längert werden. Der Vorsitzende des Ausschusses ist
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21. Januar 1917

19170121_hilfsdienst_534

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 21. Januar 1917

Erlass zum freiwilligen Hilfsdienst.

     Über den freiwilligen Hilfsdienst hat
der preußische Landwirtschaftsminister einen
Erlaß herausgegeben, in dem es heißt: Der
freiwillige Hilfsdienst ist für zahlreiche land-
wirtschaftlichen Betriebe erforderlich, die in-
folge der Einberufung der wehrfähigen
Landwirte zu den Fahnen einer sachverstän-
digen Leitung und Aufsicht entbehren. Zur
Unterstützung von Landfrauen und zur Hil-
feleistung bei der Bewirtschaftung müssen
alle hierfür geeigneten Kräfte herangezogen
werden. Ein derartiger Hilfsdienst könnte
von Lehrerinnen der landwirtschaftlichen
Haushaltsstunde geleistet werden. Sie
üben in der jetzigen Zeit vielfach ihre eigent-
liche Tätigkeit nicht aus, sondern sind in den
für den Krieg eingerichteten Hilfsorganisati-

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23. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. September 1914

Verpflichtung von Jugendlichen zum Kriegsdienst mit anschließenden Vorbereitungen zum Soldatenberuf im Kreis Schleiden

Schleiden, 21. Sept[ember]. Gestern versammelte sich
unter dem Vorsitze des Herrn Beigeordneten Noster
die gesamte Jugend aus Schleiden, Broich, Oberhausen,
Bronsfeld, Ettelscheid, Haperscheid und Schöneseiffen
im Hotel Büsch um sich zur Teilnahme an den vom
Minister angeordneten militärischen Uebungen anzu-
melden. Der Vorsitzende verlas den Aufruf des
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23. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 23. September 1914

Gründung einer Jugendwehr in Blumenthal zur militärischen Schulung von Jugendlichen

Blumenthal, 20. Sept[ember]. Heute fand hierselbst
im Saale des „Eifeler Hof“ die Gründungsver-
sammlung einer Jugendwehrkompanie zum Zwecke der
militärischen Vorbildung der Jugend statt, wozu sich
200 junge Leute aus den verschiedenen Ortschaften der
Bürgermeistereien Hellenthal, Hollerath und Udenbreth
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16. September 1914

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 16. September 1914

Einberufung von 16 Jahre alten Jungen zum militärischen Hilfs- und Arbeitsdienstes

Aufruf.
Eine eiserne Zeit ist angebrochen, welche die höchsten
Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und Opfer-
willigkeit jedes einzelnen stellt. Auch die heran-
wachsende Jugend vom 16. Lebensjahr ab soll
nötigenfalls zu militärischen Hilfs- und Arbeitsdienst
nach Maßgabe ihrer körperlichen Kräfte herangezogen
werden.
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7. August 1914

20140807 Außerordentliche KJMVD-Sitzung a

Archiv des Jugendhauses Düsseldorf – 05.01/001-004

Das Protokollbuch umfasst den Zeitraum 1905 bis 1926 der Sitzungen der Präsides des Katholischen Jungmännerverbandes Deutschlands (KJMVD) des Stadtdekanants Düsseldorf. Der 1896 gegründete KJMVD hatte nicht in allen Pfarrgemeinden eine Jungengruppe; in den vorhandenen Gruppen waren 1912 ungefähr 4.500 Jungen organisiert. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges konnten durch ihn also dennoch viele Jungen erreicht werden. Die Sitzungen fanden in der Regel im Paulushaus in Düsseldorf statt; die Außerordentliche Sitzung der Präsides wurde jedoch am Dienstsitz des Bezirkspräses (Gemeinde St. Rochus) abgehalten.

 

58. Außerordentliche (Kriegs) Präesidessitzung
vom 7. Aug 1914 11 Uhr Rochusmarkt 5

Anwesend waren 26 Herren, nämlich: Bezirkspraes. Pfr. Esser, Generalpraeses Mosterts, Pfr. Heinen (Flehe), die Kapläne Lindlar, Lutz, Kipper, Bomm, Deuß (Mar. Empfängnis), Launen, Lütgens (St. Franziskus), Faßbender, Kehren, Zurmaler, Schönheit, Brinkmann, Diefenbach, Hesse (Holthausen), Schneider (Vennhausen), Baums, Pütz (Antonius), Pütz (Martin), Colling, Vasen (Hilden), Rütz, Kreutzberg & Hahmann.

Entschuldigt niemand P. Klp. Wipperführt

Einziger Punkt der T.O.

Was tun wir mit den Jünglingen in der Jetztzeit, welches ist unsere Tätigkeit für sie, wie ziehen wir sie für ehrenamtliche oder entlohnte Tätigkeit im freiwilligen Liebesdienst heran.Herr Generalpräses gibt nach Rücksprache mit den amtlichen Stellen unsere Betätigungsmöglichkeiten für die Jünglinge an. s. folg. Seite Aufruf. Weiterlesen