11. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 11. Oktober 1918

Wofür die Gelder, die die Laubheusammlung in Wald eingebracht hat, verwendet wurden.

   Wald. Richtigstellung. Die von uns vor einiger Zeit
gemachten Angaben über die Entschädigung für die durch die
Schulen veranstalteten Laubsammlungen bedürfen einer Er-
läuterung. In der Summe von 78 000 Mark, die im Landkreise
Solingen bisher ausgezahlt worden ist, sind sämtliche Unkosten ein-
geschlossen; den Sammlerin sind rund 40 000 Mark zugewiesen
worden. Der größte Teil der Summe entfiel auf die Gemeinden mit
reichem Waldbestande. Die Stadt Wald hat nur wenig Waldungen
(Itter und Lochbachtal). Trotzdem erhielt die Stadt rund 5400 M[ar]k.
Etwa die Hälfte dieser Summe wurde aber durch Transport nach der
Darre in der Aktien-Brauerei Ohligs, durch Kosten für die Arbeiter
und die Gefangenen u. a. verschlungen, so daß den Sammlern bisher
nur 2450,31 Mark zugewiesen werden konnten. Auf ein Schulkind
entfällt ein Durchschnittsentgelt von 50 Pf[enni]g. Die Schulen an der
Itterseite haben davon am meisten erhalten; so kamen in der Schule
Itterbruch auf ein Kind durchschnittlich 2,50 Mark, während die
Schulen des Mangenberger Bezirks, die nur wenig sammeln konnten,
nur 35 Pf[enni]g oder 15 Pf[enni]g oder noch weniger pro Kind erhielten.
Die Gelder sind in verschiedener Weise verwendet worden. Größere
Summen, die auf die Kinder entfielen, sind ausgezahlt worden.
Kleinere Summen wurden zu Wohlfahrtszwecken verwandt: An-
schaffung von Heften, Griffeln und anderen Lernmitteln für arme
Kinder oder zur Nagelung von Kriegswahrzeichen und Gedächtnis-
schildern für gefallene Lehrer zu Besten der Jugendspende für
Kriegerwaisen.

1. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Oktober 1918

An der Schule Kreuzweg in Wald zwang ein kriegsbeschädigter Lehrer die Kinder bei Regen und Sturm zur Eichel- und Bucheckernsammlung.

                    Begründete Beschwerden.
   Die Laubheusammlung im Kreise Solingen hat,
wie auf der Solinger Lehrertagung mitgeteilt wurde, einen Er-
trag von 10 000 Zentnern ergeben; an die Schüler und Schü-
lerinnen konnten 78 000 Mark Sammelgelder ausgezahlt wer-
den. Auch die Brennessel-, Eichel-, Kastanien-, und Bucheckern-
Sammlungen bringen große Erträge ein.
   In Walder Schulen, wir wissen nicht, ob in allen, be-
kommen die Kinder von diesen 78 000 Mark auch nicht einen
Pfennig. Wo bleibt das Geld? Aufklärung tut not.

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25. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. September 1918

Nach der Sammlung von Laub steht nun die Sammlung von Bucheckern an, um aus diesen Öl zu gewinnen.

                         Sammelt Bucheckern!
   Herr Landrat Lucas schreibt:
   Bekanntlich wird aus Bucheckern ein sehr gutes Speiseöl ge-
wonnen. Bei dem großen Mangel an diesem Nährstoff sollte jeder,
der dazu in der Lage ist, Bucheckern sammeln und an die Sammel-
stellen abliefern. Er erhält dann außer einem hohen Sammel-
lohn (1,65 Mark für 1 Kilogr[amm]) entweder einen Oelbezugs-
schein über eine Menge im Gewicht von 6 Prozent der abge-
lieferten Bucheckern oder einen Schlagschein, auf den er eine
gleich große Menge von Bucheckern, wie er abgeliefert hat, zu Oel
schlagen lassen darf.
   Auch die Schulen werden sich bei der Bucheckernernte eifrig be-
tätigen und wie bei der Laubheusammlung baren Lohn und ebenfalls
Oel einheimsen.
   Sorgen wir, daß die wertvolle Ernte restlos geborgen wird;
die Früchte sind jetzt reif, an schönen Tagen rieselt es förmlich von
den Bäumen, jeder Kern ist ein Tropfen Oel! Sammel- und Ab-
nahmestellen sind an den einzelnen Orten die Schulleiter.
   Anm[erkung] d[er] Red[aktion] Bei uns sind eine Reihe Klagen und Anfragen
aus der Gemeinde Wald über die Tatsache eingelaufen, daß beim
Sammeln von Laub die versprochene Vergütung an viele Schul-
kinder nicht gezahlt wurde, trotzdem bei diesem Sammeln die
Kleider unserer Kleinen stark beschädigt wurden. Das gleiche be-
fürchten die Eltern der Kleinen beim Sammeln von Bucheckern. Da-
durch wird der Sammeleifer nicht gehoben. Es wäre von Vorteil,
wenn öffentlich erklärt würde, bei wem und wann die Entschädi-
gung eingefordert werden kann. Vielleicht wirkt das Landratsamt nach
dieser Richtung.

17. August 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 17. August 1918

Bericht zur Laubheusammlung und Futterersatzherstellung im Kreis Schleiden

Vermischtes.
Schleiden, 15. Aug[ust]. Die Laubfutterstelle für
die Heeresverwaltung teilt mit: Die Laubsammlung
ist im ganzen Reiche im vollen Gang und ihre Er-
eignisse vom 31. Juli erweisen sich als befriedigend.
Es wurden bis zu diesem Termin 21079800 kg
Grünlaub abgeliefert. Am Laubheumehl sind bis jetzt
3293750 kg ausgewiesen. Laubfutterkuchen und
gegenwärtig 2029063 kg greifbar. Diese Zahlen
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22. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 22. Juni 1918

Mehr Anreize für Laubheugewinnung wegen anhaltender Trockenheit

Vermischtes.
Schleiden, 20. Juni. Der gegenwärtige Futter-

mangel wird sich infolge der anhaltenden Trockenheit
in Zukunft noch ernster gestalten. Es ist daher
dringend notwendig, daß die Laubheugewinnung über-
all möglichst erfolgreich durchgeführt wird. Alle Schulen
haben sich in den Dienst dieser vaterländischen Auf-
gabe gestellt, und durchweg ist die Sammlung mit
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19. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Juni 1918

Vorsorgemaßnahmen gegen das Verderben von Laubheu

Ein Wort zur Laubheugewinnung.
(Eingesandt.)

Unsere Schulen haben mit großer Begeisterung das
Sammeln des Laubes aufgenommen. Sollen aber
die Arbeiten teilweise nicht ihren Zweck verfehlen,
sollen Mühe und Umstände der Lehrer und Kinder
nicht umsonst geschehen, dann heißt es Vorsorge treffen,
damit das Frische Heu nicht zum großen Teile bei der
weiteren Aufbewahrung wieder verdirbt.
Nach der Anweisung soll das Laubheu, sobald es
lufttrocken ist, von den Schulen abgeliefert werden.
Dadurch werden an den größeren Sammelstellen sich
bald große Mengen anhäufen und hier notwendiger-
weise aufgeschichtet werden. Hierin liegt aber die
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8. Juni 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 08. Juni 1918

Informelle Versammlung zur Gewinnung von Laubheu im Kreis Schleiden

Schleiden, 6. Juni. (Das Laub in der Futter-
not.) An der Front ist Mangel an Futter, und wir
haben die dringende Pflicht, diesen Mangel zu beheben.
Deutschland besitzt 2 ½ Millionen ha Laubwälder, und
mit diesen gewaltigen Laubmengen ist es sicher mög-
lich, den Futtermangel an der Front zu beseitigen.
Sorgfältig gewonnenes Laubheu hat einen höheren
Futterwert als gutes Wiesenheu, darum rechnet man
in der Praxis 85 kg Laubheu auf 100 kg Wiesenheu.
Esche, Ahorn, Linde, Pappel, Ulme und Vogelbeere
geben das beste Futterlaub. Buche, Eiche, Erle und
Birke sind als Futter etwa mittlerem Wiesenheu gleich.
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25. Mai 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 25. Mai 1918

Die Erstklässler der Volksschulen sollen in Wald am 27. Mai Laubheu einsammeln.

   Wald. Mit der Laubheu-Sammlung soll nun
auch hier begonnen werden, und sind zu diesem Zwecke die
Knaben der ersten Klasse der Volksschulen auf
Montag 27. d[es] M[ona]ts, vormittags 9 Uhr, in ihre Schule ge-
laden, wo ihnen von den Lehrern nähere Anweisung erteilt
wird. Dies Sammlung geschieht unter Aufsicht eines Lehrers,
welcher streng darauf achtet. daß kein Unfug getrieben wird.
An die Buschwerks- und Waldbesitzer ergeht nun die dringende
Bitte, daß Sammeln von Frischlaub auf ihren Grundstücken zu
gestatten. Wir nehmen bestimmt an, daß die Besitzer, in Er-
kennung der wirklich großen Notlage, mit dem Sammeln auf
ihren Wald- und Buschparzellen einverstanden sind.

10. Mai 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1918-1937, B 887

Mehrere Landwirte aus Müllekoven wenden sich an den Bürgermeister Johann Lindlau mit der Bitte, die Arbeitsferien in den Juni zu verschieben. Grund sind moderne Maschinen, die für die Getreideernte eingesetzt werden, weshalb die Schüler dort überflüssig wären. Ihre Hilfe wird jedoch beispielsweise bei der Heuernte benötigt.

                                                                               Müllekoven den 10.5.18

Betriff verlegung der
Schulferien im Orte Müllekoven 

An
Herrn Bürgermeister
Lindlau
in Sieglar 

Wie wir gehört, sind die
Ferien für landwirtschaftliche Arbeiten
der Kinder vom Schulvorstand für den
Ort Müllekoven auf die Zeit ab 18. Juli
festgesetzt worden. Diese Zeit mag in
früheren Jahren angebracht gewesen sein.
Jetzt aber haben sich die Arbeitsver-
hältniße geändert. Statt mit der Hand
geschieht die Getreideernte heute zumeist
mit der Maschine, Wir halten die Ernte-
ferien im gegenteil für verfehlt, weil
die Kinder dann bei dem üblichen
Ährenlesen leicht dazu kommen, aus
den aufstehenden Schobern zu nehmen.
Für Müllekoven ist die geeigneteste
Zeit der Ferien ab 1 – 10 Juni. Giebt
es alsdann eine ganze Menge Ar-
beit, bei denen die Kinder in aus-
giebiger Weise behilflich sein können.
Solches Arbeiten sind unter anderem
Stachelbeerernte, Kartoffel- Knollen
Jäten und Dünnen. Am notwend-
igsten ist aber die Hülfe der Kinder
für Müllekoven in der Zeit in der
zumeist am 20 Juni beginnenden
Heu

Heuernte, da hier damit jeder
Mann zu thun hatt und alles mit
der Hand geschehen muß.
Aus den angeführten Gründen
hoffen die Unterzeichneten auf
Festsetzung der Ferien für den
Monat Juni.

Clemens Grommes
Johann Domgörgen
Wtw. Adolf Richarz
Heinrich Zerres
Witwe Konrad Domgörgen
Geschwister Engels
Heinrich Brodesser

8. März 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 8. März 1918

Heu für Heerespferde soll mit eingesammeltem Laubheu gestreckt werden.

                             Laubheugewinnung.
   In der menschlichen Ernährung hat uns der Krieg längst
schon gezwungen, mit Ersatzstoffen zu strecken. Nun ist es auch
bei der Ernährung der Heerespferde notwendig geworden, und
das Kriegsamt wendet sich an alle Volksgenossen und die All-
gemeinheit, ernstlich mitzuwirken, daß möglichst große Mengen
erfaßt werden. Als Streckungsmittel steht das Laub unserer
Wälder zur Verfügung. Das Kriegsamt hat die Laubgewin-
nung einheitlich in der Laubfutterstelle durch die Heeresverwal-
tung organisiert und wendet sich nun an alle Schulen und alle
jene, die da mitarbeiten können, damit möglichst viel Laubheu
gewonnen wird. Das Laub ist ein gutes Futtermittel, dessen
Stärke-, Zucker- und Proteingehalt ein genügender ist, um
Wiesenheu damit strecken zu können.

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5. Dezember 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Dezember 1917

Anordnung über den Verkehr mit Heu, Stroh und Häcksel im Kreis Schleiden

Anordnung
über den Verkehr mit Heu, Stroh und Häcksel
innerhalb des Kreises Schleiden.
Auf Grund der Verordnung des Herrn Stellver-
tretenden Reichskanzlers über den Verkehr mit Heu
aus der Ernte 1917 vom 12. Juni 1917 und der
dazu ergangenen Ausführungsanweisung des Herrn
Ministers des Innern vom 17. Juli sowie auf
Grund der Bundesratsverordnung über den Verkehr
mit Stroh und Häcksel vom 2. August 1917 wird
für den Umfang des Kreises Schleiden, in Ergänzung
meiner in Kraft bleibenden Beschlagnahme des Heues
aus der Ernte 1917 vom 31. Juli 1917 und meiner
Anordnung über den Verkehr mit Stroh und Häcksel
vom 7. September 1917 verordnet:
§ 1. Die Veräußerung von Heu, Stroh und
Häcksel innerhalb des Kreises Schleiden ist nur mit
ausdrücklicher, durch besonderen Antrag im einzelnen
zu erwirkende Erlaubnis gestattet. Für Mengen bis
zu 10 Zentnern kann diese Erlaubnis von dem zu-
ständigen Bürgermeister erteilt werden, wenn die Ware
nicht aus dessen Amtsbezirk entfernt werden soll. Für
alle übrigen Fälle ist meine Genehmigung erforderlich.
Der Antrag ist stets bei dem für den Lagerungsort
der Ware zuständigen Bürgermeister anzubringen.
§ 2. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen
werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit
Geldstrafe bis zu 10 000 Mark oder mit einer dieser
Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Ein-
ziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die
strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie
dem Täter gehören oder nicht. Auch der Versuch
ist strafbar.
§ 3. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft.
Schleiden, den 29. November 1917.
Der Königliche Landrat.
Graf von Spee.

28. November 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 28. November 1917

Neue Regelung der Heu- und Strohverteilung

                            Heu und Stroh.
   Im Hinblick auf die am 19. Nov[ember] d[iese]s J[ah]r[e]s vom Landrat
erlassene Anordnung über den Verkehr mit Heu und Stroh
wird uns mitgeteilt, daß die Abgabe auf Bezugsschein an die
bedürftigen Viehbesitzer nur für die Zeit bis zum 1. Januar
1918 erfolgt. Inzwischen wird das im Kreise vorhandene Heu
und Stroh festgestellt und der Ueberschuß demnächst nach be-
stimmten Grundsätzen durch Vermittelung der Gemeinden auf
die Bedürftigen verteilt. Ob diese Mengen ausreichen, er-
scheint uns bei dem großen Bedarf an Heu und Stroh fraglich.
Es ist daher allergrößte Sparsamkeit bei dem Verbrauch drin-
gend zu empfehlen. An Kleintierhalter, die nur für ihren
Bedarf erzeugen, kann unter solchen Umständen von jetzt ab
Heu und Stroh leider nicht mehr abgegeben werden. Auch
zu Streuzwecken darf nur das zur Verfütterung ungeeignete
Stroh verwendet werden, im übrigen muß für die Beschaffung
von Laubheu, Torfstreu und Heidekraut gesorgt werden. Be-
zugsscheine für die Viehbesitzer der Bedarfsgemeinden werden
nur vormittags auf dem Landratsamte ausgestellt.
   Pferde- und Viehbesitzer, die bis zum 1. Januar Bedarf
an Heu und Stroh haben und in den Ueberschuß-Bürger-
meistereien Hitdorf, Rheindorf, Langenfeld, Leichlingen, Mon-
heim, Bergisch-Neukirchen und Schlebusch wohnen, brauchen
wegen eines Bezugsscheins nicht zum Landratsam zu gehen,
sondern können einen solchen auf ihrem eigenen Bürger-
meisteramt erhalten für den Bedarf bis zu obigem Zeitpunkt.

4. August 1917

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 04. August 1917

Bekanntmachung zur Beschlagnahmung des Heus aus der Ernste 1917

Beschlagnahme des Heues
aus der Ernte 1917.
Auf Grund der §§ 4 und 8 der Verordnung des

Herrn stellvertretenden Reichskanzlers über den Verkehr
mit Heu aus der Ernte 1917 vom 12. Juli 1917
und der dazu ergangenen Ausführungsanweisung des
Herrn Ministers des Innern vom 17. Juli 1917 wird
für den Umfang des Kreises Schleiden verordnet:
§ 1. Das gesamte Heu bei den Erzeugern und
Händlern im Kreise Schleiden wird für den Kommunal-
verband Schleiden beschlagnahmt und die Ausfuhr
von Heu außer an die Heeresverwaltung untersagt.
Ausnahmen von dem Ausfuhrverbot und Veräußerungen
von Heu an andere Stellen als die Heeresverwaltung
unterliegen meiner Genehmigung.
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11. Juli 1915

19150711_VerdorrtesGras_15

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 11. Juli 1915

Verdorrtes Gras ist wie Heu als Tierfutter zu gebrauchen.

        Nährwert des „verdorrten“ Grases.
    Auf Spaziergängen und Bahnfahrten haben
wir jetzt vielfach – schreibt der Geheime Regie-
rungsrat und Professor an der Landwirtschaft-
lichen Hochschule Dr. N. Zuntz in der Norddeut.
Allg. Ztg. – den traurigen Anblick gelber, ganz
und gar verdorrter Grasflächen, bald mit hohen
aufrechten Halmen, bald mit kurzem struppigem
Grase bedeckt. Nirgends bemerkt man Anstalten,
dieses auf dem Halm getrocknete Heu zu ver-
werten. Es scheint wenig bekannt zu sein, daß
es einen hohen Nährwert besitzt, auf gleiches Ge-
wicht bezogen sogar einen höheren als gewöhn-
liches Heu. Beim vorzeitigen Verdorren des
Grases bleiben die Nährstoffe in ihm erhalten,
während sie beim normalen Reifen dem Samen
zuwandern, so daß der trockene Halm, das Stroh,
sehr nährstoffarm zurückbleibt. Wie sehr das
verdorrte Gras dem Stroh an Nährwert über-
legen ist, beweisen die glänzenden Mastresultate
der Rinder, welche die ausgedehnten Grasflächen
(Prärien) in Nordamerika zwischen Missisippi und
Felsengebirge weiden. Diese Tiere sind in den
heißen Sommermonaten ausschließlich auf das
gelbe vertrocknete Gras dieser regenlosen Steppen
angewiesen und gedeihen prächtig dabei. Selbst-
verständlich müssen die Tiere viel reichlicher
Wasser aufnehmen als auf grünen Weiden. –
Man nutze daher in diesem so futterarmen Jahre
überall das verdorrte Gras, indem man es ab-
weiden läßt oder besser, indem man es schneidet
und als vorzügliches allen Wiederkäuern wie den
Pferden bekömmliches Heu für den Winter
bewahrt.

28. Mai 1915

1915 05 28-1

Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 28. Mai 1915

Die Ausfuhr von Heu aus dem Gebiet des 7. Armeekorps ist aufgrund des Belagerungszustandes unter Strafe gestellt.

Bekanntmachung.
Auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 2. Juni 1851 verbiete ich hierdurch die Ausfuhr von Heu aus dem Gebiete des 7. Armeekorps in andere Bezirke des Deutschen Reiches.
Münster, den 17. Mai 1915.
Der kommandierende General.
Gez. Frhr. Von Sayl.
_
Vorstehende Verfügung bringe ich hiermit zur öffentlichen Kenntnis.
Hilden, den 21. Mai 1915.
Der Bürgermeister. Heitland.