Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. Februar 1916
Die Hundesteuer als Mittel zur Einschränkung der nicht mehr gewünschten Hundehaltung
Die Hundesteuer zur Kriegszeit.
Die Regierung hat vor einigen Tagen darauf hingewie-
sen, daß erhebliche Mengen von mehr oder weniger wertvollen
Speiseresten täglich in Deutschland an Hunde verfüttert wer-
den. Eine Einschränkung der Hundehaltung würde in ge-
wissem Umfange im Interesse der Nutzviehhaltung, insbeson-
dere der Schweinehaltung, liegen. Als ein wirksames Mittel
zur Erreichung der Abschaffung überflüssiger Hunde wird dann
die Hundesteuer bezeichnet. Den Kreisen und Gemeinden
wird die Einführung der Hundesteuern von der Regierung
nachdrücklich empfohlen; es wird ihnen nahegelegt, zu prüfen,
ob sich hier und dort nicht die Erhöhung der Hundesteuer, ins-
besondere für Luxushunde, empfiehlt. Aus einer Zusammen-
stellung rheinisch-westfälischer Stadtkreise ersehe man die Be-
träge, die die Hundesteuer erbringen kann. Sie brachte in
Aachen 45 000 Mark, Barmen 50 000 Mark, Bonn 36 000
Mark, Köln 240 000 Mark, Krefeld 38 000 Mark, Duisburg
55 000 Mark, Düsseldorf 140 000 Mark, Bielefeld 29 000 Mark,
Bochum 36 000 Mark, Buer 24 000 Mark, Trier 20 000 M[ar]k,
Solingen 14 000 Mark, Remscheid 24 000 Mark, Ober-
hausen 13 000 Mark, Recklinghausen 11 000 Mark, Münster
29 000 Mark, Iserlohn 8000 Mark, Herne 11 000 Mark, Mül-
heim-Ruhr 35 000 Mark, Elberfeld 55 000 Mark, Essen
75 000 Mark, Hamborn 23 000 Mark, Hamm 13 000 Mark,
Hagen 23 000 Mark und Dortmund 78 000 Mark.