Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Mai 1917
Solinger Flugblattverbreiter in Berufungsinstanz zu einer deutlich höheren Gefängnisstrafe verurteilt
Solingen. Drei Monate Gefängnis. Der Waffen-
arbeiter Genosse Herm[ann] W. von hier war vor einiger Zeit vom
hiesigen Schöffengericht zu einer Woche Gefängnis verurteilt
worden, weil er Flugblätter politischen Inhalts an seinen
Bruder gesandt hatte, der als Kriegsfreiwilliger im Felde stand.
Es handelte sich um Flugschriften, in denen gegen die Ver-
urteilung des Genossen Liebknecht Stellung genommen
wurde. Als Absender hatte W. den evangelischen Pfarrer
Schürmann angegeben. Die Postsendung kam als unbestellbar
zuürck, weil der Adressat inzwischen in englische Gefangenschaft
geraten war. Die Elberfelder Strafkammer, die sich gestern
auch mit dem Fall beschäftigen mußte, weil sowohl der Amts-
anwalt wie auch der Angeklagte W. Berufung gegen das
Schöffengerichtsurteil eingelegt hatten, erkannte auf drei
Monate Gefängnis gegen W. Ein Monat wird von
der Strafe abgerechnet, weil der Verurteilte bereits 2 Monate
in militärischer Schutzhaft zugebracht hat. Das Berufungsgericht
nahm nicht einfache, sondern schwere Urkundenfälschung als
vorliegend an. Dann stellte es fest, daß es sich um eine voll-
endete Tat bei der Verbreitung der Flugblätter handele, im
Gegensatz zum Schöffengericht, das nur einen Versuch in der
Handlung des Angeklagten erblickt und ihn deshalb von diesem
Teile der Anklage freigesprochen hatte, weil durch die Verord-
nung des Generalkommandos über die Verbreitung von Flug-
blättern politischen Inhalts der Versuch nicht unter
Strafe gestellt worden ist. Gegen das Urteil wird
Revision beim Oberlandesgericht angemeldet werden.