19. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Kleinbahn Siegburg-Zündorf“ 1917-1930, B 759, Bl. 267

Das Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerk schlägt Bürgermeister Johann Lindlau vor, die fehlenden Arbeiter für die Reparatur der Gleise durch heimkehrende Soldaten zu ersetzen.

17. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. November 1918

Soldaten ohne Verwendung aus dem Siegkreis sind aufgerufen sich beim Garnisonkommando zu melden.

     Sämtliche Offiziere im Siegkreise,
die ohne Verwendung sind, auch nicht im Sicherungs-
dienst tätig sind, werden aufge[f]ordert, sich beim
Garnisonkommando Siegburg umgehend zu melden.
       Soldaten- u. Arbeiterrat des Siegkreises.
                 Stromeyer                  Werner.

17. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 17. November 1918

Eine Bekanntmachung für die aus dem Heeresdienst Entlassenen regelt beispielsweise die Höhe der Entlassungsgelder.

                Bekanntmachung.
     1.) Jedem am 9. Nov. 1918 und später aus
dem Heeresdienst ordnungsgemäß ausscheidende
Unteroffizier und Mann soll verabfolgt werden:
a) unentgeltlich ein Entlassungsanzug, soweit
Vorrat reicht, Zivilanzug, sonst Uniform.
b) ein einmaliges Entlassungsgeld in Höhe von
50 Mark,
c) als Marschgeld, soweit Marschgebürnisse zu-
ständig sind, vom Truppenteil ein Pauschbetrag
von 15 Mark,
    2.) Die Verabfolgung von 1b wird abhängig
gemacht von einer ordnungsmäßigen Entlassung.
Dazu gehört:
a) die Abgabe der noch in Besitz befindlichen
Waffen und Munition,
b) Empfangnahme der Entlassungspapiere
c) Anerkennung der Stammrolle.
            Berlin, 15. Nov. 1918.
         Der Kriegsminister Scheüch und der
                Staatssekretär Göhre.

19. September 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. September 1918

Heeresentlassene Solinger sollen der USPD beitreten und den politischen Kampf aufnehmen.“

           Achtung! Heimgekehrte Parteigenossen!
   Jeder Genosse, der aus dem Heere entlassen ist, muß nun
den politischen Kampf in der Heimat wieder aufnehmen. Die
Verhältnisse erfordern für den Arbeiter, Augen und Ohren
offen zu halten, sich die ihm zukommenden politischen Rechte
zu sichern.
   Deshalb, Parteigenossen, meldet euch sofort in eurer
Parteiorganisation und beachtet, daß ihr nicht ungewollt der
von der alten Solinger Kreisorganisation abgesplitterten
Abhängigen-Organisation in die Arme lauft.
   Anmeldungen nehmen stets entgegen das Partei-
sekretariat, die Vertrauensleute und die Re-
daktion der „Arbeiterstimme“. Das Parteisekre-
tariat ist an jedem Samstag von 6 bis 8 Uhr und an
jedem Sonntag vormittag von 10 bis 1 Uhr geöffnet.
                  Der Vorstand des Sozialdem[okratischen] Volksvereins
                     für den Kreis Solingen (U. S. P. D.)

24. Juli 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 24. Juli 1918

Bitte des Walder Bürgermeisters um freiwillige Abgabe von Kleidungsstücken aller Art für heimkehrende Soldaten

   Wald Bekleidung für heimkehrende Krieger.
Wie aus der gestern veröffentlichten Bekanntmachung des
Herrn Bürgermeisters hervorgeht, ist die freiwillige Hergabe
von Kleidungsstücken aller Art für heimkehrende Krieger,
insbesondere auch für die Kriegsbeschädigten, dringend er-
forderlich. Es darf wohl nicht daran gezweifelt werden, daß
die gesamte Walder Bürgerschaft der Ehrenpflicht unseren
tapferen Feldgrauen gegenüber nachkommt, indem sie jedes
irgendwie entbehrliche Bekleidungsstück auf dem städtischen
Bekleidungswirtschaftsamt abliefert. Wir empfehlen die dies-
bezügliche Bekanntmachung der besonderen Aufmerksamkeit
unserer Leser.

7. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juli 1918 

Die spätere Wohnsituation der Kriegsheimkehrer wird thematisiert.

   –  Das Zusammenwohnen. Angesichts der
Vorbereitungen zur Beschaffung von Wohnun-
gen für die heimkehrenden Krieger wird nicht
mit Unrecht die Frage aufgeworfen, ob den
Feldgrauen mit dem Zusammenwohnen mit
anderen Familien gedient sei. Nicht als ob
die krieggewohnten Männer besonders an-
spruchsvoll wären, im Gegenteil! Die wün-
schen nicht lästig zu werden, und das kann
sich bei dem Zusammenwohnen oft gar nicht
vermeiden lassen, da die Wohnungen doch nicht
darauf eingerichtet sind. Das Wichtigste bleibt,
besondere kleine Wohnungen zu schaffen, womit
auch wohl so mancher kleinen Familie gedient
ist, die bei der harten Zeit, die auch nach dem
Krieg nicht gleich verschwindet, sparen wollen.

16. April 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. April 1918

Vortrag des Generalsekretärs Rüppel aus Berlin über Krieger-Heimstätten

           Spar- und Bauverein Wald.
   Im Anschluß an die jährliche Generalversammlung am Sams-
tag den 13. April hielt Herr Generalsekretär P. O. Rüppel, Berlin,
einen Vortrag über „Krieger-Heimstätten, eine Quelle deutscher
Volkskraft.“ Aus dem Inhalt ist hervorzuheben: Nach Beendigung
des Krieges 70 – 71 war ein großer Teil der heimgekehrten Krieger
ohne Obdach. Am 1. Oktober 1871 waren infolge mangelhafter
Vorsorge 70 – 80 000 Menschen wohnungslos. Um dem Notstand ab-
zuhelfen, mußten Baracken gebaut werden. Der Notstand war auch im
folgenden Jahre 1872 noch nicht behoben. Kürzlich habe ein Ver-
wundeter mit 5 Kindern dem Referenten eine Zeitung aus einer
benachbarten Großstadt gesandt, deren Inseratenteil zwei Spalten
Wohnungsangebote enthielt. Jedoch wurden nur kin[d]erlose Familien
berücksichtigt. Der Betreffende fürchtet, bei seiner Heimkehr keine
Wohnung zu bekommen.

Weiterlesen

10. März 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 10. März 1918

Junge Ehepaare erhalten in Ohrdruf günstiges Holz für Möbel.

   –  Nicht Geld, sondern Rohstoffe. Eine kleine
Stadt, Ohrdruf in Thüringen, zeigt es anderen
Gemeinden, wie die Frage der Beschaffung von
Möbeln für kriegsgetraute Paare und heimkehrende
Krieger, die ein eigenes Heim begründen möchten,
am praktischsten gelöst werden kann. Sie versorgt
die ansässigen Möbeltischler mit Holz. Dadurch
können auch billigere Preise geführt werden, als
wenn man den jungen Paaren Geldunterstützun-
gen giebt.

2. Januar 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 2. Januar 1918

Die Krieger, welche in die Heimat zurückkehren, sollen angemessene Bekleidung erhalten.

   –  Kleidung für heimkehrende Krieger. Der
Reichstagsabgeordnete Marquardt hatte sich in
einer Eingabe an die Reichsbekleidungsstelle
gewandt, worin er die angemessene Versorgung
von aus dem Heere entlassenen Soldaten mit
Kleidung usw. eingehend erörterte. In ihrer
Antwort weist die Kriegsbekleidungsstelle darauf
hin, daß die Versorgung der entlassenen Krie-
ger mit Kleidung für Kommunalverbände ob-
liegt. In früheren Bekanntmachungen der
Reichsbekleidungsstelle sei bereits bestimmt, daß
die Altbekleidungsstellen der Kommunalver-
bände getragene und wieder vorgerichtete An-
züge und Mäntel für entlassene Krieger bereit-
zustellen und an sie abzugeben hätten. Diese
Regelung gilt nicht erst für die Zeit der Ab-
rüstung, sondern auch schon während des Krie-
ges. Die Reichsbekleidungsstelle ist jedoch
nicht in der Lage, die Entlassenen mit Unter-
kleidung und Schuhen zu versorgen; hier will
die Heeresverwaltung eintreten. Ferner war
gefragt worden, ob für denjenigen Soldaten
genügt gesorgt werde, der für ihre Berufstätig-
keit eine besondere angemessene Kleidung not-
wendig hätten, z. B. Verkäufer, Handlungsrei-
sende usw. Hierauf antwortete die Reichsbeklei-
dungsstelle, daß sie einen Teil der Anzüge aus
neuen Stoffen herstellen läßt. Es wird daher
nach einigen Monaten dafür gesorgt sein, daß
die Kommunalverbände solchen Entlassenen,
bei denen ihr Beruf eine bessere Kleidung for-
dert, Anzüge aus neuen Stoffen abgeben kön-
nen. Ein Anspruch auf Überlassung einer Uni-
form, des sogenannten Marschanzuges, besteht
nach militärischen Vorschriften nicht. Der
Truppenteil ist aber berechtigt, bedürftigen Ent-
lassenen den Marschanzug, wozu auch Stiefel
und Unterkleidung gehören, dauernd zu belas-
sen. Vor dieser Berechtigung wird auch in
weitgehendem Maße Gebrauch gemacht.

31. Dezember 1917

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1917-1936, B 885

Die Frau eines leitenden Ingenieurs bittet den Sieglarer Bürgermeister um eine neue Milchkarte. Weiterhin möchte sie Milch für ihren im Krieg verletzten Sohn und bittet um die amtliche Versetzung ihrer Enkelin Maria auf eine höhere Schule nach Siegburg.

Oberlar, d. 31/12 17

Herrn Bürgermeister Lindlau.

Bitte ganz höflichst um Ausstellung einer neuen
Milchkarte.
Frage zugleicher Zeit, ob Herr Bürgermeister mir vielleicht
für den erkrankten Sohn, der 2 russische Winterfeldz.[üge]
mitgemacht, und als reklamirter zur Stütze des
Vaters beim Wasserwerk der Pulv.fabrick thätig
an Hand beigelegten Attestes, die verordnete Milch
anweisen wollte.
Auch bitte ich um endliche Ueberweisung (amtliche)
meines Enkelkindes der Schülerin Maria Blumenberg.
1. Schuljahr. Der Schule in Oberlar. an das Städtische
Lyzeum in Siegburg.
Zu dieser Bitte habe ich hinzuzufügen, das alle Bemühungen
an der Schule zu Oberlar ebenso bei dem Polizisten
Herrn Wendler bisher erfolglos waren.
In Siegburg verlangt mann die amtliche Ueberweisung.
Das Kind trat im August aus der Schule in Oberlar
aus und besucht nun schon 2 Quartale das Lyzeum.
Der Herr Direktor ist sehr ungehalten, das sich die Ueber-
weisung so hinzieht.
Ich bitte also ganz dringent,
Hochachtungsvoll
Frau Ingenieur […]
Betriebsl[eiter] des Wasserwerks
d. Pulv. Fab.

19. Juli 1916

BAST_19_07_C

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 19. Juli 1916

Eine umfangreiche Beschreibung der Arbeitsbedingungen der weiblichen Beamten bei der Post auf der Grundlage eines Aufsatzes von Else Kolshorn im „Archiv für Frauenarbeit“

    Postbeamtinnen und
               Krieg.
   Wie die meisten andern Frauenberufe hat der Krieg auch den
der Postbeamtin in mannigfaltiger Weise beeinflußt. Auch hier sind
Arbeiten, die bisher von Männern geleistet wurden, Frauen über-
tragen worden. Dafür, ob den Frauen für gleiche Arbeit gleicher
Lohn gewährt wird, stehen uns leider keine zahlenmäßige
Belege zur Verfügung, aber für die Mehrbeschäftigung von
weiblichen Beamten, für die Umgruppierung der Arbeit, sowie für
die Beurteilung der verschiedenen schwierigen Probleme, die der
Krieg für die Postbeamtinnen mit sich gebracht hat, gibt ein Aufsatz
von Else Kolshorn – einem Vorstandsmitglied des Verbandes der
Post- und Telegraphenbeamtinnen –: „Krieg und Arbeit, Post- und
Telegraphenbeamtinnen“ im „Archiv für Frauenarbeit“ immerhin
einiges Material. Der Verband hat über die Erweiterung der
Frauenarbeit im Bereich der Reichspost- und Telegraphenverwaltung
eine Enquete angestellt, die sich jedoch nur auf die Arbeit der Be-
amtinnen erstreckt. Die Erfassung war, wie Fr[äu]l[ein] Kolshorn bemerkt,
nicht restlos, und zahlenmäßige Angaben würden deshalb leicht zu
Trugschlüssen führen. Die Abwanderung aus Frauenstellen in
Männerstellen ist in den verschiedenen Orten sehr ungleichmäßig ge-
wesen. Der Begriff der „Beamtinnenstellen“ habe stets auch in
Friedenszeiten geschwankt; Beamtinnen wurden, wenn viele männ-
liche Assistenten unterzubringen waren, einfach in den Fernsprech-
dienst zurückversetzt.

Weiterlesen

22. März 1915

22.3.15

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer-General-Anzeiger 22.3.1915

Beschäftigung von invaliden Kriegsheimkehrern

Lokales
Die Beschäftigung der Kriegsinvaliden.
Aus Berlin wird uns geschrieben:
In letzter Zeit ist die Frage der Be-
schäftigung der durch den Krieg in
ihrer Gesundheit geschädigten Per-
sonen in der Presse lebhaft erörtert worden.
Im sozialen und wirtschaftlichen Interesse ist
es warm zu begrüßen, wenn die Kriegsinvaliden
durch Berufsberatungsstellen, Arbeitsnachweise
usw. möglichst frühzeitig wieder einer lohn-
bringenden Beschäftigung zugeführt werden.
Der Segen der Arbeit wird sich bald in einer

gesteigerten Lebensfreudigkeit und in dem Wie-
dererwachen des Vertrauens auf die eigene
Kraft zeigen. Anscheinend sind aber bei ein-
zelnen Besorgnisse vorhanden, daß die Aufnahme
lohnbringenden Erwerbes die Höhe der Renten-
zahlung ungünstig beeinflussen könnte. Eine
solche Besorgnis ist grundlos, und es wäre er-
wünscht, wenn alle beteiligten Stellen dieser Auf-
fassung entgegenträten.
Die Tatsache der lohnbringenden Beschäfti-
gung oder die Höhe des Verdienstes kann
allein keine Veränderung oder Entziehung
der Rente begründen. Eine Anrechnung des
Verdienstes auf die  Versorgungsgebührnisse ist
unzuläussig. Eine Minderung oder Entzie-
hung der Rente könnte nur bei einer wesent-
lichen Steigerung der Erwerbsfähigkeit
eintreten.
Die Kriegszulage ist so lange fortzuzahlen,
als der Versorgungsberechtigte in seiner Er-
werbsfähigkeit in meßbarem Grade, also min-
destens um 10 Prozent geschädigt ist.
So würde z. B. jemand, der durch den im
Kriege erlittenen Verlust eines Fußes erwerbs-
beschränkt geworden ist, stets neben der dem
Grade seiner Erwerbsunfähigkeit entsprechenden
Rente die Verstümmelungszulage von 27 Mark
monatlich und die Kriegszulage beziehen, gleich-
viel welches Einkommen er aus lohnbringender
Beschäftigung hat.
Weder Arbeitgeber noch Verletzte haben da-
her zu befürchten, daß die Verwendung eines
solchen Verletzten und die wohlwollende Zah-
lung höheren Lohnes sachliche Nachteile für den-
selben herbeiführen könnte.