5. April 1916

05041916franz.Gefangener

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 5. April 1916

Heimaturlaub eines französischen Kriegsgefangenen zur Beerdigung seines Vaters

—- In der Heimat als Gefangener behandelt wurde
der im Würzburger Gefangenenlager internierte
französische Korporal Cullus, der vom bayerischen
Kriegsministerium Heimaturlaub erhalten hatte, um
seinen dem Tode nahen Vater noch einmal sprechen
zu können. Der Franzose reiste über die Schweiz
nach Hause, als er aber dort ankam, war sein Vater
bereits gestorben. Er blieb drei Tage bis zur Be-
erdigung dort und mußte dann, obwohl sein Urlaub
noch einige Tage gedauert hätte, auf Befehl der
französischen Behörde sofort wieder abreisen. An den
drei Tagen war, wie der inzwischen wieder einge-
troffene Gefangene erzählt, laut „Frankfurter Zeitung“, ihm
verboten worden, mit Jemand zu sprechen, und zur
Beachtung des Verbots war ihm ständig ein militärischer
Begleiter beigegeben. Man befürchtete offenbar, daß
der Korporal seinen Landsleuten erzählte, wie human
die Behandlung der Gefangenen in Deutschland ist,
und hielt ihn deshalb vollständig isoliert.

16. Februar 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 16. Februar 1916

Höhscheider Soldat auf Heimaturlaub trinkt zu viel Alkohol, in seinem Rausch randaliert er, beschädigt eine Straßenbahn und verletzt danach einen Polizisten. Er wurde schließlich mit zwei Mitstreitern festgenommen.

  Höhscheid. Urlauber, hütet euch vor dem
Alkohol! Ein Vorgang, der sich hier abspielte, gibt zu
dieser Mahnung Anlaß. Der Urlauber kommt heim, trifft
Freunde und Bekannte und in der Freude des Wiedersehens
wird „einer“ getrunken. Durch den langen Aufenthalt im
Felde ist der Heimgekehrte den Alkoholwirkungen gegenüber
weniger widerstandsfähig und gerade der sonst mäßige Mann
hat leicht seinen Rausch weg. Die noch ungewohnten Verhält-
nisse bringen es dann häufig mit sich, daß sich Konflikte er-
geben und daß der Mann Ausschreitungen begeht. Er ver-
hunzt sich dann seinen Urlaub und hat sonstige Unannehmlich-
keiten. Ein solcher Pechvogel wurde hier dieser Tage von der
Beförderung mit der Straßenbahn ausgeschlossen und warf in
seiner Erregung eins der großen Wagenfenster ein. Er kam
dann noch mit einem Polizisten in Konflikt, wobei er sich in
seiner Erregung verleiten ließ, das Seitengewehr zu ziehen
und den Polizisten am Kopfe zu verletzen. Schließlich kamen
noch ein Gendarm und ein anderer Beamter hinzu, die dem
ersten Polizisten beistanden. Zivilisten, die den Krieger ins
Unrecht versetzt glaubten, nahmen dessen Partei und die saftigste
Balgerei war im Gange. Schließlich wurden der Soldat und
seine beiden Helfer verhaftet. Es ist zu wünschen, daß bei einer
gerichtlichen Verhandlung der Angelegenheit (die vielleicht zu
umgehen ist) alle mildernden Umstände möglichste Berücksichti-
gung finden.