Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Januar 1918
Die Bestimmungen zur Verlegung in ein Heimatlazarett
Ueberweisung in das Heimatlazarett.
Bei der langen Dauer des Krieges ist es begreiflich, dass
die Verwundeten und Kranken zur Pflege in ihre Heimat ver-
legt zu werden wünschen. Das hiesige Lazarett ist diesem
Wunsche stets bereitwilligst durch Hilfeleistung bei der Über-
weisung nachgekommen. Der schnellste Weg, diese Verlegung
in die Heimat zu erreichen, besteht darin, daß die in einem
andern Reservelazarett liegenden Verwundeten und Kranken
durch dieses Lazarett an das Heimatlazarett den Antrag auf
Überweisung richten lassen. Es müssen dabei Familien- oder
Geschäftsgründe angegeben oder die Bereitwilligkeit mitgeteilt
werden, in der Genesungszeit in der hiesigen Industrie die
Arbeit aufzunehmen. Der Verlegung nach hier wird dann stets
zugestimmt, wenn es möglich ist, nach den bestehenden Bestim-
mungen. In anderen Fällen trifft das Sanitätsamt in Münster
die Entscheidung.