29. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 29. Januar 1918

Die Bestimmungen zur Verlegung in ein Heimatlazarett

   Ueberweisung in das Heimatlazarett.
   Bei der langen Dauer des Krieges ist es begreiflich, dass
die Verwundeten und Kranken zur Pflege in ihre Heimat ver-
legt zu werden wünschen. Das hiesige Lazarett ist diesem
Wunsche stets bereitwilligst durch Hilfeleistung bei der Über-
weisung nachgekommen. Der schnellste Weg, diese Verlegung
in die Heimat zu erreichen, besteht darin, daß die in einem
andern Reservelazarett liegenden Verwundeten und Kranken
durch dieses Lazarett an das Heimatlazarett den Antrag auf
Überweisung richten lassen. Es müssen dabei Familien- oder
Geschäftsgründe angegeben oder die Bereitwilligkeit mitgeteilt
werden, in der Genesungszeit in der hiesigen Industrie die
Arbeit aufzunehmen. Der Verlegung nach hier wird dann stets
zugestimmt, wenn es möglich ist, nach den bestehenden Bestim-
mungen. In anderen Fällen trifft das Sanitätsamt in Münster
die Entscheidung.

22. April 1915

BAST_22_04_1915_A

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1915

Das Reservelazarett Solingen gibt Hinweise, unter welchen Bedingungen Verwundete in ein Lazarett der Heimat verlegt werden können.

 Ueberweisung in Heimlazarette!
   Vom  Solinger Reservelazerett wird uns geschrieben:
   Je länger der Krieg dauert, desto mehr ist der Wunsch berechtigt,
daß die Angehörigen ihre Verwandten in die Lazarette der Heimat
überführt haben möchten. Von der Leitung des hiesigen Lazaretts
sind diese Wünsche von Anfang an soviel wie möglich gefördert
worden, so daß hier viele Solinger Pflege gefunden haben. Oftmals
wird der Wunsch durch falsche Maßnahmen der Beteiligten vereitelt.
Es wird nicht immer beachtet, daß ein Gesuch natürlich aussichtslos
ist, wenn die Ueberführung eines einzelnen aus einem Feldlazarett
in Feindesland verlangt wird. Von da werden die geschlossenen
Transporte mit den Lazarettzügen nach Deutschland gebracht und in
den Lazaretten dort verteilt, wohin diese Züge gleitet werden.
Ebenso unmöglich ist natürlich die Ueberweisung von fernliegenden
Lazaretten in die Heimat, solange die Verwundeten nicht soweit
genesen sind, daß sie allein reisen können. Ein zu früher Trans-
port kann leicht Schaden bringen, den sicher die Verwundeten und
die Aerzte nicht verantworten können. Andererseits wird von der
Heeresverwaltung in solchen Fällen die Reise von Genesenden gern
unterstützt, wenn der Ersatztruppenteil, zu dem der Verwundete
gehört, in der Nähe der Heimat liegt. Das trifft z.B. zu für die
Regimenter, die zum 7. Armeekorps gehören, und besonders für die
in Köln, Mühlheim, Wesel usw. stehenden. Ebenso ist die Ueber-
weisung leicht, wenn eine lange Zeit bis zur Dienstbrauchbarkeit noch
zu erwarten ist oder wenn eine Entlassung als dienstbrauchbar in
Aussicht steht. Diese Fragen müssen durch brieflichen Verkehr mit
den Verwundeten in auswertigen Lazaretten vorher erst genau
geklärt werden. Weiterlesen