30. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Polizeiverwaltung“ 1908-1937, A 2950

Die Polizei meldet mehrere Vorkommnisse in der turbulenten Zeit kurz nach Kriegsende.

Meldung                             30. XI 18
zdA K[lev]

                    Der Posten II Philipps fand um 10 Uhr
an der Gemeindekasse eine Sprengladung an der
Haustüre, die anscheinend falsch angebracht war,
da eine solche nur durch eine Stichflamme von
250 Grad zur Entzündung gebracht werden kann
und nicht durch eine Zündschnur.
                   Der Off.[izier] Stellvertr.[eter] Betz vom Fuß-Artl. [Artillerie]
Batl. [Bataillon] 26. Kolonne 3 meldet um 11 Uhr den Utffz. [Unteroffizier] Blum
aus Spich wegen Diebstahl von 2 Pferden. Derselbe
stellt Strafantrag und Antrag auf Haussuchung,
da bei demselben ein Posten Seidenware lagern soll,
welche Blum gestohlen haben soll.
                   Diese Nacht wurde von einem hier
durchfahrenden Last-Auto ein Faß Benzin beschlagnahmt.

7. Juli 1918

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 7. Juli 1918 

Es wird dringend vor dem Ankauf von Lebensmitteln von Unbekannten gewarnt, da es meist Hehlerei ist.

   – Warnung vor dem Ankauf von Lebens-
mitteln von Unbekannten. Lebensmittel aller
Art, Kaninchen, Hühner, Gänse und Enten
und dergleichen mehr sind es, auf die die Diebe
es heutzutage ganz besonders abgesehen haben,
wissen sie doch, daß sie solche Beute immer und
zu hohen Preisen los werden. Vor dem An-
kaufe kann aber nicht eindringlich genug ge-
warnt werden, denn die Käufer setzten sich nur
allzu leicht der Gefahr aus, wegen Hehlerei
mit sehr empfindlichen Strafen belegt zu
werden.

30. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 30. Januar 1918

Berichte von Verhandlungen vor dem Schöffengericht Solingen

                        Aus dem Gerichtssaal.
                        Schöffengericht Solingen
          Schuhe dürfen nicht zur Anprobe gegeben werden.
   Die Bestimmungen über den Handel mit Schuhen scheinen weder
bei den Händlern noch beim Publikum genügend bekannt zu sein,
oder sie werden nicht genügend beachtet. Die Verkäuferin Helene K.
von hier hatte ein Paar Schuhe einem Kunden zur Anprobe mitge-
geben, ohne einen Bezugsschein gefordert zu haben. Das ist nach den
gesetzlichen Bestimmungen über den Schuhhandel unzulässig. Die
Verkäuferin hatte deshalb einen Strafbefehl in der Höhe von 10 M[ar]k
erhalten, gegen den sie Einspruch erhoben hatte. Der Vorsitzende
betonte, daß Auswahlsendungen von Schuhen nur gegen Bezugsscheine
abgegeben werden dürfen. Schuhe dürfen nicht zur Anprobe gegeben
werden, doch darf der Händler Schuhe zur vorübergehenden
Benutzung abgeben, die Leihzeit darf drei Tage nicht
überschreiten. Auch beim Verleihen von Schuhen muss
ein Bezugsschein beigebracht werden. Nach dieser Rechtsbelehrung
durch den Vorsitzenden zog die Angeklagte ihren Einspruch zurück.

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21. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 21. Januar 1918

Diebstahl von Heeresgut

Gegen die Beraubung von Sendungen
            für das Feldheer.
   Die für das Feldheer bestimmten Güter, Lebensmittel,
Zigarren usw. werden auf dem langen Wege vom Erzeuger bis
zur Front stark beraubt. Wer solche Diebe entlarven hilft,
leistet unsern Brüdern im Schützengraben einen großen Dienst,
vergrößert die Schlagkraft des Heeres und verkürzt so den
Krieg. Wer aber von diesen Dieben gestohlenes Gut kauft –
und das „unter der Hand Gekaufte“ ist meistens gestohlenes
Heeresgut – , macht sich der Hehlerei schuldig. Anzeigen mit
Angabe des Namens und der Wohnung solcher Diebe wie auch
ihrer Abnehmer sind schriftlich oder mündlich zu richten an die
heerespolizeiliche Nachschub-Ueberwachungsstelle zu Düsseldorf,
Steinstraße 74. Werden größere Mengen gestohlenen Heeres-
gutes wiedergewonnen, so hat der Anzeiger Anspruch auf ent-
sprechende Belohnung.

31. März 1917

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. März 1917

Schweinediebe aus Solingen zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt

   Solingen. Schweinediebe machten im Oktober und
November Solingen und Umgebung unsicher. Mehrere
Landwirte, aber auch eine nicht kleine Anzahl anderer Leute,
kleine Beamte und Fabrikarbeiter, die ein Schweinchen mit
vieler Mühe großgezogen hatten, um ihren Fleischbedarf für
den Winter einzudecken, wurden von ihnen heimgesucht. Unter
den Tieren befanden sich mehrere im Gewicht von annähernd
200 Pfund im Werte von 300 bis 400 Mark. In mehreren
Fällen waren sie gleich in den Ställen geschlachtet worden.

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6. Januar 1917

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Januar 1917

Solingerin wegen Hehlerei mit Säcken zu Gefängnisstrafe verurteilt

   Solingen. Ein schwunghafter Sackhandel. Die
im vergangenen Jahre durch Schulkinder vielfach ausgeführten
Diebstähle von Säcken bildeten die Unterlage zu einer Verhand-
lung, die gestern das hiesige Schöffengericht beschäftigte. Eine
Gesellschaft von acht Schuljungen im Alter von 10 bis 14 Jah-
ren stahl überall, wo sich ihr Gelegenheit bot, Säcke in größeren
und kleineren Mengen. Der Preis für Säcke ist bekanntlich in-
folge des Mangels an Jute riesig gestiegen. Die Jungen
hatten die Säcke teils von den Lägern der Händler Ebel und
Wolters und teils von Fuhrwerken gestohlen. Die Abneh-
merin der gestohlenen Säcke war die Althändlerin D. von hier,
die je nach Qualität der Ware in den einzelnen Fällen für
7 bis 9 Mehlsäcke 7 Mark und für 15 Kartoffelsäcke 2,50
Mark bezahlt hat. Ein Sachverständiger sagt aus, daß der

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