14. Dezember 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 14. Dezember 1918

Anordnung zur Zahlung von Kriegsunterstützung an die Kassen des Kreises Schleiden

Kriegsunterstützung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 3.
Dezember 1916 steht den Familien der aus dem
Heeresdienste entlassenen Mannschaften noch eine
Halbmonatsrate nach dem Tage der Entlassung als
außerordentliche Unterstützung zu. Es erhalten also
die Familien der in der Zeit vom 16. November bis
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13. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 13. Dezember 1918

Von der Abrüstung des deutschen Heeres und dem Verkauf von Militärgütern wird die Bevölkerung im besetzten Gebiet kaum profitieren

                                Die Abrüstung des Heeres
bringt es bekanntlich mit sich, daß sehr viel Material zum Verkauf
gelangt. Da sich die Abrüstung in der Hauptsache im nichtbesetzten
Gebiete vollzieht, wird unser Bezirk dabei nur sehr wenig in Betracht
kommen können. Immerhin sollte man den Versuch machen, von
dem reichlichen Material an den zur Abrüstung bestimmten Plätzen
Geeignetes für hier zu erwerben. Hoffentlich werden die Engländer
einer Einfuhr keine Schwierigkeiten machen. Was alles in Betracht
kommen kann, werden die Interessen meist selbst am besten zu be-
urteilen verstehen. Wo solche Wünsche für eigene Verbraucher in
Betracht kommen, empfiehlt es sich, Mitteilung davon zu machen an
die Demobilmachungskommission des Kreises unter der Aufschrift:
„Landratsamt in Opladen“.

10. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 10. Dezember 1918

Auf der Vollsitzung der Arbeiter- und Soldatenräte des Regierungsbezirks Düsseldorf wurden vor allem die konterrevolutionären Strömungen inklusive der MSPD erläutert und diskutiert.

      Vollsitzung der Arbeiter- und Soldatenräte
                  des Reg[ierungs]-Bez[irks] Düsseldorf.
   Die gestrige Vollsitzung, die in Barmen in der „Olympia“
tagte, wurde durch den Genossen Braß-Remscheid geleitet, der ein-
leidend mitteilte, daß alle A[rbeiter]- und S[oldaten]-Räte des Regierungsbezirks
Düsseldorf unter der Angabe der Tagesordnung schriftlich eingeladen
seien. Die angesetzte Tagesordnung:
      1. Bericht über die augenblickliche Situation,
      2. Wahl von 19 Delegierten zur Reichskonferenz der  A[rbeiter]- und
         S[oldaten]-Räte in Berlin am 16. November. [gemeint ist: Dezember]
      3. Verschiedenes,
wird von der Versammlung einmütig gebilligt. Vor Eintritt in die
Tagesordnung machte Genosse Bühler-Remscheid einige Mittei-
lungen über die Konstituierung der A[rbeiter]- und S[oldaten]-Räte des Bezirks
Niederrhein, wovon das westliche Westfalen nunmehr abgetrennt und
nur die Orte des Regierungsbezirks Düsseldorf heute eingeladen
seien. Zur Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten und zur
Ausführung bezw. Vorbereitung der verschiedenen Aufgaben sei ein
Vollzugsrat gewählt, dem die Genossen angehören: Braß-Rem-
scheid, Bühler-Remscheid, Sauerbrey-Elberfeld. Merkel-
Solingen und Schulten-Solingen. Die A[rbeiter]- und S[oldaten]-Räte müssen
sich bei allen Fragen, die sie nicht allein erledigen können, an den
Vollzugsrat wenden, damit die Maßnahmen der Räte für den Be-
zirk Düsseldorf möglichst einheitlich geschehen.

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6. Dezember 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 6. Dezember 1918

Noch nicht entlassene Soldaten außerhalb der neutralen Zone laufen Gefahr interniert zu werden.

                           Schützt euch vor Internierung!
   Die Angehörigen der Jahrgänge 1898 und 1899, die zum Heeres-
dienst eingezogen waren, tun gut, sich nach der neutralen Zone zu
begeben, wenn sie sich vor Internierung sichern wollen. Die Ange-
hörigen der gleichen Jahrgänge, soweit sie reklamiert und nicht ein-
gezogen waren, müssen sich ordnungsmäßige Entlassungspapiere be-
sorgen, sonst laufen auch sie Gefahr, interniert zu werden. Wir ver-
weisen auf die entsprechende Bekanntmachung in heutiger Nummer.

2. Dezember 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Oberlar“ 1896-1929, B 990, S. 50 

Heinrich Scheiderich kehrt an die Oberlarer Schule zurück und nimmt den Schulunterricht wieder auf.

Dezember 2.  Lehrer Scheiderich ist aus dem Heeresdienste entlassen
                       und nimmt den Unterricht wieder auf.

30. November 1918

Alle Scans zur Schulchronik Bergheim

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Bergheim“ 1900-1924, B 998, S. 62-64

Die Chronik beschreibt ausführlich das Kriegsende, die Gründe und Folgen.

[November 30.]
Die Offensive an der Marne hat zu einem Mißerfolg geführt. Unsere Armee zog sich kämp-
fend zurück. War schon dieser stete Rückzug fürchterlich niederdrückend, so noch mehr
der am      ds. Mts. getätigte Waffenstillstandsvertrag. Die Bedingungen sind fürchterlich
5000 L achtachsige Lokomotiven müssen an den Feind ausgeliefert werden.
Flugzeuge, die ganze Flotte, wovon ein Teil ins Eigentum der Feinde über-
geht, der andere ihrer Kontrolle unterstellt wird, die Blokade bleibt bestehen.
Die deutschen Truppen müssen sich in kürzester Frist hinter den Rhein
zurückziehen,
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30. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. November 1918

Erinnerung an die Ausstellung von Entlassungsbescheinigungen an alle die diesen noch nicht im Besitz haben

Vermischtes.
Schleiden, 28. Nov[ember]. (Wichtig für alle männ-
lichen Personen, die am 2. August 1914 das 45.
Lebensjahr noch nicht erreicht hatten.) Um nachträglich
keinerlei Schwierigkeiten zu haben, ist es dringend
erforderlich, daß jeder, welcher noch nicht eine Ent-
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27. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. November 1918

Warnung vor Kauf von Militärgerät oder Kraftfahrzeugen wegen fehlender Eigentumsrechte im Kreis Schleiden

Bekanntmachung.
Wer Heeresgut, insbesondere Kraftwagen und Pferde,
von andern Personen als den zur Veräußerung be-
fugten militärischen Stellen erwirbt, erlangt an diesen
Gegenständen kein Eigentum. Werden solche Kraft-
wagen und Pferde in Gewahrsam von Personen be-
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27. November 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 27. November 1918

Die Entlassung reklamierter Heeresangehöriger aus dem Militärdienst

Reklamierte Heeresangehörige.
   Bisher bestanden Zweifel, ob die bisher reklamierten Heeres-
angehörigen schon als ordnungsgemäß entlassen gelten oder ob sie sich
bei ihrem zuständigen Truppenteil oder Bezirkskommando noch eine
besondere Bescheinigung über ihre Entlassung aus dem Heeresdienst
beschaffen müssen. Diese Frage hat jetzt eine Klärung dahin er-
fahren, daß alle reklamierten Heeresangehörigen,
die in den zu räumenden Gebieten beheimatet oder noch nicht ent-
lassen sind, umgehend beim nächsten Bezirkskom-
mando, wenn dieses nicht mehr vorhanden, bei der nächsten mili-
tärischen Dienststelle sich zu melden haben unter Vorlegung ihrer
ordnungsgemäßen Reklamationspapiere zwecks „Entlassung aus dem
Heeresdienst“. Diese Dienststellen haben Reklamierten die Entlassung
aus den militärischen Dienstverhältnissen in ihren Militärpapieren
ausdrücklich zu bescheinigen. Es sei noch hervorgehoben, daß sich
nicht nur alle die den Entlassungsschein verschaffen müssen, die durch
Verfügung eines Generalkommandos zur Arbeitsaufnahme bei
irgendeiner Firma, Behörde usw. entlassen und zurückgestellt wur-
den, sondern auch alle am 2. August 1914 noch militärpflichtigen
Personen, die infolge Reklamation überhaupt nicht eingezogen waren.
Die Sache ist von größter Wichtigkeit. Wie nämlich einige Heeres-
gruppen mitteilen, soll der Verband bei der Besetzung von Metz
reklamierte Mannschaften, die noch nicht nach den vorstehend wieder-
gegebenen Erfordernissen entlassen waren, interniert haben. Darauf
sind wohl auch die Gerüchte über eine Internierung der Wehrpflich-
tigen zurückzuführen.

26. November 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulchronik Viktoriastraße“ 1874-1950, A 973, S. 106

Lehrer Ettwig ist wieder an der Troisdorfer Schule tätig.

26. November begann Herr Lehrer Ettwig nach seiner Entlassung
    aus dem Heeresdienst den Unterricht wieder.

20. November 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 20. November 1918

Antwort auf die Frage zur Verpflegung des Heeres bei der Rückkehr

– Auf eine an die Oberste Heeresleitung und den
Reichskanzler gerichtete dringende Anfrage, betreffend
die Verpflegung des Feldheeres auf dem Rückmarsch.
ging vom Generalintendanten des Feldheeres folgende
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26. Oktober 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 26. Oktober 1918

Aufruf zur Fristwahrung von Anträgen zum Zurückstellung vom Heeresdienst

Bekanntmachung.
Gemäß Anordnung des stellv[ertretenden] Generalkommandos VIII.
A[rmee] K[orps] wird hiermit bestimmt, daß für die Folge-Anträge auf
Zurückstellung vom Heeresdienst, soweit nicht bereits letztmalige
Zurückstellung verfügt worden ist, mindestens 6 Wochen (nicht
4 Wochen wie bisher) vor Ablauf der Zurückstellungsfrist bei
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12. Oktober 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 12. Oktober 1918

Die Kartoffelration kann nicht erhöht werden, da das Heer zu viele Transportkapazitäten beansprucht.

               Keine Erhöhung der Kartoffelration.
   Wie jetzt feststeht, hat das Kriegsernährungsamt jeden Ge-
danken an eine Erhöhung der Kartoffelration über 7 Pfund
hinaus aufgegeben. Die Heeresleitung soll gegenwärtig für die
Truppentransporte nach dem Balkan und für die notwendigen
Bewegungen an der Westfront so große Wagenmengen bean-
spruchen, daß selbst bei dieser Ration die Sicherstellung der
Wintervorräte für die Großstädte Schwierigkeiten macht.

5. Oktober 1918


Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 05. Oktober 1918

Kriegsanleihe als Bezahlungsmittel für Material der Heeres- und Marineverwaltung

Bei Verkäufen und Versteigerungen aus Beständen
der Heeres- und Marineverwaltung, die für Kriegs-
zwecke nicht mehr gebraucht werden, kann die Zahlung an
Geldes Statt durch Hingabe von Kriegsanleihe geleistet
werden. Diese Vorschrift erstreckt sich auf alles , was zur
Abgabe an, die Bevölkerung frei wird, also insbesondere
auf Pferde, Fahrzeuge und Geschirre; Feldbahngerät,
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