13. August 1918

Stadtarchiv Troisdorf, „Schulverwaltung“ 1917-1926, B 128, Bl. 30-31

Der Familienvater und Fabrikarbeiter Franz Peter Berchem bittet das Bürgermeisteramt Sieglar um die vorzeitige Entlassung seiner Tochter Franziska aus der Schule, da sie im Haushalt mithelfen muss.

Spich, den 13. August 1918

Betrifft:

Bitte des Fabrikarbeiters Franz
Peter Berchem aus Spich
bezw. Entlassung seiner Tochter
Franziska aus der Schule.

[Eingangsstempel]

Gesehen und befürwortet:
Eugemann O. J.

An
Ew. Hochwohlgeboren den
Herrn Bürgermeister
Lindlau in
Sieglar
[IV – 6]

Ew. Hochwohlgeboren ge-
stattet sich der Endesunterzeichnet-
nachstehende Bitte zur geneigten
Berücksichtigung höfl. unterbrei-
ten zu dürfen.
Wie nebenan schon gesagt bin
ich Fabrikarbeiter und beschäftigt
auf der Pulverfabrik in Troisdorf.
Meine Familie besteht aus Frau und
3 Kinder und zwar:
1. Frz. Peter Berchem (Vater) gebor. 19.4.1861
2. Dorth. [Berchem] geb. Gatterdam (Mutter) 9.12.1863
3. Wilh. [Berchem] Sohn geb. 25.6.1893
4. Ant. [Berchem] [Sohn] [geb.] 7.7.1898
5. Franzisk. [Berchem] Tochter (Rekl.) [geb.] 28.6.1905.
Meine beiden Söhne stehen
im Felde. Der Mann meiner
ältesten Tochter ist schon vor
2. Jahren im Kriege gefallen
und so habe ich dieselbe mit
4 kleinen Kindern auch noch zu
mir nehmen müssen, da meine
Tochter selbst arbeiten gehen
muss um ihre Kinder ernähren zu
können. Ich selbst habe ein schwe-
res Astma Leiden und kann
oft wochenlang meiner Arbeit
nicht

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23. Januar 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 23. Januar 1918

Ein Leser aus dem Walder Außenbezirk Mangenberg beschwert sich über das bürokratische Verhalten der Stadtverwaltung Wald.

   Wald-Mangenberg. Man schreibt uns: Ein Zeichen
unserer Zeit sind die vielfach unnötigen Laufereien, mit denen
sich bezugsberechtigte Leute abfinden müssen, um einen Teil der
ihnen zustehenden Waren oder Lebensmittel zu erhalten. Nur
zwei Fälle möchte ich vortragen, die durchaus nicht vereinzelt
dastehen. Eine hochschwangere Frau aus dem Mangenberger
Bezirk begibt sich mit einer Bescheinigung einer Walder Heb-
amme nach dem Walder Rathause, um sich die ihr zustehenden
Zusatzkarten für hoffende Frauen zu holen. Auf dem Rathause
wird nun der Frau eröffnet, die Bescheinigung einer Hebamme
sei überhaupt nicht maßgebend, eine ärztliche Untersuchung und
Bescheinigung gäbe nur allein ein Anrecht auf Bezug der
Karten, ohne ärztliches Zeugnis würden überhaupt keine Kar-
ten für hoffende Frauen ausgegeben. Die Frau begreift nun
nicht, warum eine ärztliche Untersuchung sachverständiger sein
soll, als eine solche von einer Hebamme. Sie geht eine Tür
weiter und erhält dieselbe Antwort. Um nun den weiten Weg
von Mangenberg nach Wald nicht unnütz gemacht zu haben,
begibt sie sich zu Dr. Quinten, opfert 3 Mark, bekommt ein
Zeugnis, geht zum Rathause und bekommt jetzt eine Milch-
und Brotkarte. Die anderen Karten, so wurde ihr gesagt, be-
komme sie erst am 8. Februar. Warum mußte dann aber die

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