Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 1. Juni 1915
Warnung der „Kriegerfrauen“ vor Haustürgeschäften und Bestellscheinschwindel
Kriegerfrauen!
Weniger geschäftsgewandte Frauen sind vor allem das
Ausbeutungsobjekt der betrügerischen Provisionsreisenden
vieler großstädtischer Unternehmen. Die Frauen werden be-
sonders in Abwesenheit ihrer Männer aufgesucht und dann von
den redelustigen Reisenden so lange bearbeitet, bis sie einen
ihnen vorgelegten Schein sei es mit ihrem eigenen oder dem
Namen ihres Mannes unterschrieben. Der Inhalt des
Scheines stimmt nie mit dem mündlich Besprochenen überein.
Stets geht die Bestellung über die wirtschaftlichen Bedürfnisse
der Bestellerin hinaus. Welches Unheil schon durch das leicht-
sinnige Unterschreiben von Bestellscheinen angerichtet wurde, ist
nicht zu ermessen. Man mache sich daher zum Grundsatz, nichts
zu unterschreiben, was man nicht zuvor genau durchgelesen
und in seiner ganzen Tragweite erfaßt hat, insbesondere keinen
Bestellschein zu unterschreiben, worin nicht klipp und klar die
Endsumme der Bestellung enthalten ist. Klauseln, die man
nicht versteht, und die eine unbillige Erschwerung der Rechts-
lage des Bestellers bezwecken, streiche man unweigerlich. Dies
gilt insbesondere von der Klausel über die Vereinbarung des
Erfüllungsortes oder Gerichtsstandes und über den Ausschluß
mündlicher Nebenabreden. Der Bestellscheinschwindel wird be-
sonders von einigen Firmen des Wäsche-, Wein-, Bücher-,
Modezeitschriften-, Musikinstrumenten- und Photo-
vergrößerungsvertriebs verübt. Man kaufe seine
Sachen nach Möglichkeit am Platze. Dort hat man sie vor
Augen und wird auch auf die Wünsche der Besteller eher Rück-
sicht genommen. Beschwerden gegen zweifelhafte Unternehmen
teile man der Zentralstelle zur Bekämpfung der Schwindel-
firmen in Lübeck mit, die sie in zweckentsprechender Weise ver-
folgen wird.