Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 25. August 1915
Bekanntgabe der Regelungen zur Mahlkarte der Selbstversorger mit Getreide
Bekanntmachung.
Unter Hinweis auf meine Anordnung vom 20.
März d. Js. (veröffentlicht im Kreisblatt Nr. 26)
weise ich nochmals auf folgendes hin:
Die Selbstversorger des Kreises Schleiden müssen
sämtlich mit einer Mahlkarte versehen sein. Diese
Mahlkarten sind auf den Bürgermeisterämtern zu er-
halten. Es ist in ihnen eine Zeiteinteilung nach Mo-
naten angegeben, nach welchen sie das für ihre Fa-
milie bestimmte Getreide ausmahlen lassen können.
Weiterlesen