Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 13. November 1918
Bestimmungen zur Abgabepflicht von Fleisch und Fett bei Hausschlachtungen
Hausschlachtungen.
Durch die Verordnung über die Regelung des
Fleischverbrauchs vom 2. 10. 1917 (R[eichs]G[esetz]Bl[att] S[eite]
881/83) und die dazu ergangenen Ausführungsbe-
stimmungen, die auch in diesem Jahre in Kraft bleiben,
ist folgendes bestimmt worden:
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