30. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 30. Januar 1918

Ausnahmeregelungen vom Verbot der Hausschlachtungen ab 1. Februar 1918

Schleiden, 28. Jan[uar] (Hausschlachtungen.)
Wir verweisen auf 2 wichtige Bekanntmachungen im
Anzeigenteil betreffend Hauschlachtugen und Handel
mit Schweinen. Hiernach werden Genehmigungen zu
Hausschlachtungen nach dem 31.1.1918 nicht mehr
erteilt. Nur in wirklichen Notfällen, wie etwa bei
Salzmangen, kann gestattet werden, daß die Haus-
schlachtungen auch nach dem 31. Januar vorgenommen
werden. Anträge sind beim Bürgermeisteramt zu stellen.

12. Januar 1918

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 12. Januar 1918

Zwangsabgabe von Speck und Fett aus Hausschlachtungen

Schleiden, 10. Jan[uar]. (Zwangsabgabe von Speck
und Fett aus Hausschlachtungen) Es erscheint Un-
klarheit über den Zweck und die Verwendung der bei
dieser Sammlung anfallenden Mengen zu herrschen.
Aehnlich wie bei der Specksammlung, welche im ver-
gangenen Jahre unter dem Namen Hindenburgspende
stattfand, handelt es sich um die Sicherstellung einer
Sonderzulage an die Arbeiter der Rüstungsindustrie.
Wie wir hören, sollen die bis zum 31. Dezember
1917 gesammelten Mengen in Kürze durch Vermitt-
lung der Kommunalverwaltung zur Verteilung gelangen.

27. Januar 1917

27011917-hindenburgspende-geruechte

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 27. Januar 1917

Aufklärung von Gerüchten zur Hindenburgspende

Vermischtes.
Schleiden, 24. Jan[uar] (Hindenburgspende.)
Während im allgemeinen die Spendensachen einen er-
freulichen Verlauf nimmt und die Herren Pfarrer
und Lehrer immer größere Anmeldungen der Sammel-
stelle machen können, scheint hier und dort im Kreise
die Spende dadurch geschädigt zu werden, daß allerlei
wilde Gerüchte in Umlauf gebracht werden. So wird
z[um] B[eispiel] behauptet, der Kreis habe die von ihm bislang
bei den Hausschlachtungen erworbene Lünte zum
doppelten Preise weiterverkauft. Selbstverständlich ist
diese Behauptung wie alle derartigen unsinnigen Ge-
rüchte völlig aus der Luft gegriffen. Die Verbreiter
der Gerüchte sollten sich doch vor Augen halten, welche
Verantwortung sie durch das Weitererzählen gegen-
über der hochwichtigen vaterländischen Sache der
Hindenburgspenden-Sammlung übernehmen. Man
besinne sich doch auf den Ernst der Zeit und suche
keine Entschuldigung für mangelnden Opfergeist hinter
unbewiesenen und auf den ersten Blick als haltlos
zu erkennenden Behauptungen. Man sorge in den
einzelnen Ortschaften dafür, daß das Resultat der
Sammlung der Größe des Ortes entspricht, damit
am Schlusse keine Ortschaft den Vergleich mit der
anderen zu scheuen hat.

Anmerkung: Lünte ist das beim Schwein zwischen Bauchfell und innerer Bauchmuskulatur liegende Fettgewebe, manchmal auch die Schweineniere.

24. Januar 1917

24011917-hausschlachtungen

Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 24. Januar 1917

Aufklärung zum Gerücht des “neuen Schweinemords”

(Kein Verbot von Hausschlachtungen.) Die
Deutsche Parlaments-Korrespondenz berichtet: Nach
amtlichen Wahrnehmungen hat sich in verschiedenen
Landesteilen in letzter Zeit die Zahl der Hausschlachtungen
erheblich vermehrt. Anscheinend ist diese vermehrte
Abschlachtung auf die neuerlich aufgetauchten Gerüche
über einen “neuen Schweinemord” zurückzuführen.
Demgegenüber muß nachdrücklich betont werden, daß
ein allgemeines Verbot von Hausschlachtungen aus-
geschlossen ist. Die zuständigen amtlichen Stellen haben
das früher bereits wiederholt und mit aller Entschieden-
heit erklärt und inzwischen hat sich an der Sachlage
nichts geändert.