31. August 1918

Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 31. August 1918

Das stellvertretende Generalkommando in Münster stellt das Wegwerfen von Pappe und Papier in den Hausmüll unter Strafe.

              Kein Papier in den Hausmüll werfen!
   Das stellvertretende Generalkommando in Münster erläßt
eine Bekanntmachung, in der es unter anderm heißt: In den
Hausmüllabfällen des Korpsbezirks gehen täglich große Mengen
von Papier und Pappen verloren, die bei gesonderter Samm-
lung und getrennter Aufbewahrung in den Haushalten oder
Betrieben wieder der Verarbeitung zugeführt und damit der
Rohstoffversorgung dienstbar gemacht werden könnten. Da
überdies der Hausmüll durch die Beimengung von Papier und
Pappe erheblich vergrößert und dadurch seine Fortschaffung er-
schwert wird, bestimme ich hiermit: Es ist verboten, Papier (auch
Zeitungen, Zeitschriften, Bücher), Pappe und Abfälle oder Reste
von Papier oder Pappe dem Hausmüll beizumengen. Zu-
widerhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder
verhältnismäßiger Haft bestraft. Die Anordnung tritt am
1. September 1918 in Kraft. Die Bekanntmachung sei der Auf-
merksamkeit jedes Haushaltsvorstandes empfohlen, um sich vor
empfindlicher Strafe zu schützen.